Kostenloses Online-Seminar "Photovoltaik - Mit Sonne rechnen!" am 28. April um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Amazon wegen rechtswidriger Preiswerbung abgemahnt

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg leitet rechtliche Schritte gegen Onlineversandhändler wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung ein
Schmuckbild
Off

Amazon bewarb anlässlich der sogenannten „Amazon Prime Deal Days” verschiedene Produkte mit durchgestrichenen Preisen, prozentualen Ermäßigungen und „Rabatten“. Die so beworbenen Preisreduzierungen bezogen sich jedoch nicht, wie gesetzlich vorgegeben, auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage, sondern auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) bzw. auf einen „Statt“-Preis im Sinne eines Kundendurchschnittspreises. Damit täuschte das Unternehmen nach Ansicht der Verbraucherzentrale über den Wert des Angebots.

Am 26.09.2024 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Aldi für Klarheit gesorgt: Werben Unternehmen mit einer Preisreduzierung, muss sich diese auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage beziehen. Die von Amazon beworbenen Preisreduzierungen beziehen sich in der Regel aber entweder auf die UVP des Herstellers oder auf einen anderen Preis, der von Amazon als „mittlere[r] Verkaufspreis, den Kunden für ein Produkt auf Amazon.de gezahlt haben (exklusive Aktionspreise)“ beschrieben wird. „UVP und „Statt“-Preise sind etwas anderes als die niedrigsten Preise der letzten 30 Tage. Amazon täuscht mit dieser Werbung eine besondere Attraktivität der Angebote vor, die es so nicht gibt“, sagt Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Amazon ignoriert damit die Vorgaben des EuGH“. 

„Mit unseren Verfahren wollen wir für mehr Klarheit und Wahrheit bei Werbung mit Preisreduzierungen sorgen. Wir sehen in der beanstandeten Preiswerbung eine unzulässige Lockwerbung und Verbrauchertäuschung, die wir abstellen wollen“, so Buttler.  

Beispiel

Bewerbung eines WLAN-Repeaters unter Angabe einer prozentualen Ermäßigung (-19%) und eines gestrichenen Preises („UVP: 259,00 €“)

(Beispielbild Preiswerbung)
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Schmuckbild

Weitere Rentenfaktorklauseln vor Gericht

Verbraucherzentrale hat Klage gegen Allianz und R+V eingereicht
Eine ältere Frau sitzt im Rollstuhl und wird von einem jungen Mann angeschoben

Pflege zuhause organisieren

Viele Angehörige fühlen sich mit der Pflegesituation zunächst überfordert. Oft unerwartet ist z.B. die Mutter oder der Vater, die Partnerin oder der Partner auf Pflege angewiesen. Was in dieser Situation für alle Beteiligten wichtig ist, erläutern wir in diesem Podcast.
Mehrere Steckdosen in der Wand, teils mit Steckern

Zu hohe Stromkosten? So gelingt der Anbieterwechsel

Verbraucherzentrale erklärt Schritt für Schritt, wie Verbraucher:innen einfach und sicher wechseln können.
Schmuckbild

Doppelter Ärger nach falschem Jobangebot

Ein Verbraucher erhält Rechnungen und Mahnungen für zwei Mobilfunkverträge, die er nicht abgeschlossen hat. Sein Verdacht: Bei einem falschen Bewerbungsgespräch haben Kriminelle seine Daten geklaut.
Mensch mit Handschuh dreht Gashahn

Kostenfalle Rückbaukosten für Gasanschlüsse

Viele Fragen rund um die Transformation der Gasinfrastruktur im Rahmen des Energie­ und Klimawandels sind ungeklärt. Die Verbraucherzentrale klärt zum aktuellen Stand auf.