Kostenloses Online-Seminar "Glasfaser“ am 22. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Mit falschem Rabatt gelockt

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale erwirkt Urteil gegen Tchibo
Schmuckbild
Off

Tchibo versprach mit einem leuchtend pinken Aufkleber auf Kaffeepackungen in einem Supermarkt verschiedene Rabatte: „3 € im Supermarkt, 5 € in einer Filiale, 15% auf tchibo.de“. Das Problem: Der Rabatt galt gar nicht für den Kaffee, auf dem der Aufkleber aufgebracht war, sondern nur für andere Artikel der Marke. Weil das nicht auf den ersten Blick erkennbar war, ging die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen Irreführung gegen das Unternehmen vor – mit Erfolg.

„Wenn Unternehmen mit Rabatten werben, müssen die Bedingungen klar erkennbar sein“, sagt Gabriele Bernhardt, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das war im Fall der Tchibo-Werbung nicht gegeben.

Das Unternehmen hatte auf der Vorderseite des beanstandeten Aufklebers mit verschieden hohen Rabatten geworben. Um die genauen Bedingungen zu erfahren, hätten Verbraucher:innen erst das Klebeetikett öffnen und aufklappen müssen. Ein Verbraucher, der den „rabattierten“ Kaffee kaufen wollte, aber an der Kasse den normalen Preis bezahlen musste, hatte sich bei der Verbraucherzentrale beschwert.

„Wer zieht schon vor dem Kauf einen fest verklebten Aufkleber von der Verpackung“, sagt Bernhardt. Auch der Verbraucher hatte das Rabattetikett erst nach dem Bezahlen gemeinsam mit der Kassiererin geöffnet. Nur so stellten die beiden verwundert fest, dass der Rabatt gar nicht für den beklebten Kaffee, sondern nur für andere Tchibo-Produkte gelten sollte.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale eine klare Irreführung. „Wer einen Rabattaufkleber auf einer Kaffeepackung sieht, sollte davon ausgehen können, dass der Rabatt auch für dieses Produkt gilt“, so die Juristin. Die Verbraucherzentrale mahnte Tchibo daraufhin ab. Da das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgab, reichte die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Hamburg ein. Dieses erließ am 21. März 2024 ein Versäumnisurteil gegen Tchibo.

Rabatte sorgen häufig für Frust und Ärger

Beschwerden über Tricks rund um Rabatte und Preisreduzierungen sind bei der Verbraucherzentrale an der Tagesordnung. Mal geht es um Rabatte in Prospekten, die nicht so hoch sind wie sie auf den ersten Blick scheinen, mal um Rabattversprechen die nicht eingehalten werden. Welche Verfahren der Verbraucherzentrale rund um irreführende Werbung gerade laufen oder kürzlich abgeschlossen wurden erzählt Gabriele Bernhardt auch in einer aktuellen Folge des Podcasts „Durchleuchtet. Der Verbraucherfunk“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Weitere Infos

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Schmuckbild

Besserer Schutz vor Onlinebetrug dringend nötig

Beschwerden über Kontomissbrauch beim Online-Banking und Kreditkartenbetrug nehmen zu
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.