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Preis-Highlights vor Gericht

Stand:
Viele Anbieter werben mit reduzierten Preisen, mit sogenannten Preis-Highlights oder mit Tiefstpreis-Garantien. Wann ist so etwas irreführende Werbung oder ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung?
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Podcast-Aufnahme: Preis-Highlights vor Gericht

An Beispielen von Verfahren gegen Aldi, Kaufland, Tchibo und Möbel Rieger erläutert Gabriele Bernhard, Leiterin der Stabstelle Recht, im Gespräch mit Niklaas Haskamp die Problematik. Sie erklärt, wie die Verbraucherzentrale gegen irreführende Werbung vorgeht und warum das Verfahren gegen Aldi vom Europäischen Gerichtshof entschieden wird.

Update: Der Europäische Gerichtshof hat am 26. September 2024 im Sinne der Verbraucherzentrale entschieden: Wenn Anbieter mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Gestalt von gestrichenen Preisen werben, muss sich dieser gestrichene Preis auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen. 

Hören Sie gleich rein:
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

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BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
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Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
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