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Mehr Geld für Prämiensparer:innen der Sparkasse Nürnberg nach BGH-Urteil

Stand:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgelegt, wie die Sparkasse Nürnberg die Zinsen für Prämiensparverträge neu zu berechnen hat. Die Sparkasse hatte die Zinsen falsch berechnet. Sparer:innen können einen Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der vzbv klagte, weil die Sparkasse Nürnberg Zinsen bei Prämiensparverträgen falsch berechnet hat.
  • Das Gericht hat entschieden, wie die Zinsen zu berechnen sind.
  • Teilnehmer:innen an der Klage können mit einem Musterbrief Nachberechnungen und Erstattungen einfordern.
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Darum ging es in dem Verfahren gegen die Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat Ihren Kund:innen seit den 1990er-Jahren Prämiensparverträge namens "Prämiensparen flexibel" angeboten. Dabei sollten die Sparer nicht nur die regulären Zinsen erhalten, sondern auch eine jährliche Prämie.

Mit dem Verfahren wollte der vzbv feststellen lassen, dass die von der Sparkasse Nürnberg verwendete Klausel zur Zinsanpassung unwirksam ist. Das Gericht sollte festlegen, nach welchen Vorgaben die Sparkasse Nürnberg die Zinsen in den Sparverträgen berechnen muss. Das Gericht sollte auch feststellen, dass die Sparkasse sich bei der Zinsnachzahlung nicht auf eine Verjährung der Ansprüche berufen kann. Schließlich richtete sich die Klage auch gegen die Kündigungen der Prämiensparverträge durch die Sparkasse.

Was bedeutet das Ergebnis der Klage für Verbraucher:innen?

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 23. September 2025 (AZ: XI ZR 29/24) festgelegt, wie die Zinsen für die Prämiensparverträge der Sparkasse Nürnberg zu berechnen sind. Referenzzins für die meisten Verträge ist laut BGH die Zinsreihe für Bundeswertpapiere mit einer Restlaufzeit von acht bis 15 Jahren (ehemals WU 9554).

Verbraucher:innen, die sich wirksam für die Musterfeststellungsklage registriert haben, können sich gegenüber der Sparkasse Nürnberg auf das Urteil des Gerichts beziehen und eine Zinsnachzahlung nach den getroffenen Feststellungen fordern. Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass die Sparkasse Nürnberg die Forderungen von Verbraucher:innen begleicht. Das sollte sie aus Rücksicht auf das öffentliche Ansehen und zur Vermeidung weiterer Klagen tun. Sollte sich die Sparkasse weigern, berechtigte Forderungen zu erfüllen, können Betroffene auf Basis der verbindlichen Festlegungen des BGH ihre Ansprüche durchsetzen – notfalls auch mit einer weiteren Klage. Der Bundesgerichtshof folgte der Auffassung der Verbraucherzentrale, dass bei Prämiensparverträgen, in denen eine Laufzeit von 1188 Monaten vereinbart war, eine Kündigung für diesen Zeitraum ausgeschlossen ist. Bei Verträgen ohne ausdrückliche Laufzeitvereinbarung endet der Kündigungsausschluss hingegen bereits mit Erreichen der höchsten Prämienstufe nach 15 Jahren.

Was muss ich als Betroffener tun?

Wenn Sie sich wirksam für Klage angemeldet haben, können Sie jetzt Neuberechnung und Nachzahlung Ihres Prämensparvertrages von der Sparkasse Nürnberg verlangen. Verwenden Sie dazu gerne den Musterbrief der Verbraucherzentrale.

Falls Sie eine Laufzeit von 1188 Monaten mit der Sparkasse vereinbart haben, und den Vertrag weiterführen möchten, können Sie sich gegenüber der Sparkasse ebenfalls auf das Urteil berufen.


Antworten auf häufige Fragen

Infotelefon der Verbraucherzentrale Bayern
Fragen zu dem Klageverfahren beantwortet die Verbraucherzentrale Bayern an ihrem Infotelefon zum Ortstarif. Zu erreichen ist dieses dienstags von 9 bis 12 Uhr unter (089) 55 27 94 200.

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