Kostenloses Online-Seminar "Vertrautes Heim mit neuester Heiztechnik - Wärmepumpe im Bestand“ am 23. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Dreiste Maschen von Stromanbieter sind rechtswidrig

Stand:
Landgericht Köln, Urteil vom 23.10.2019, Az. 84 O 96/19

Als Servicegesellschaft der 365 AG hatte die immergrün-Energie GmbH Verbrauchern Boni nicht ausbezahlt, Widerrufsformulare vorenthalten und ordentliche Kündigungen zu Unrecht abgewiesen.

Landgericht Köln, Urteil vom 23.10.2019, Az. 84 O 96/19, Urteil ist rechtskräftig

Der Unternehmer hat seine vertragliche Verpflichtung zur Auszahlung eines Sofortbonus zu erfüllen und zwar ohne Aufforderung durch den Verbraucher.
Der Unternehmer ist auch verpflichtet, über das Widerrufsrecht zu informieren und ein Widerrufsformular auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen.
Eine Kündigung, die vom Verbraucher fristgerecht ausgesprochen wird, kann von einem Unternehmer nicht mit dem Argument zurückgewiesen werden, der Verbraucher habe den falschen Endzeitpunkt genannt.

Off

Es ist irreführend und unlauter nach §§3, 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG, wenn ein Unternehmen einem Verbraucher für den Abschluss eines Stromlieferungsvertrages einen Sofortbonus, der innerhalb von 90 Tagen nach Lieferungsbeginn ausbezahlt werden soll, verspricht, und entgegen dieser Vereinbarung den Sofortbonus nicht zu Auszahlung bringt. Auch wenn dem Unternehmen die Bankverbindung nicht bekannt ist, hat das Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass der Verbraucher den versprochenen Bonus fristgerecht erhält. Das Vorbringen des Unternehmers, der Kunde habe die Auszahlung verlangen müssen, wies das Gericht ausdrücklich zurück. Auch ein Unternehmer erwarte vom Kunden, dass dieser seinen vertraglichen Verpflichtungen ohne weitere Aufforderung fristgerecht nachkommt.

Wenn ein Unternehmer dem Verbraucher das Widerrufsformular nur über einen Download zur Verfügung stellt, genügt dieser seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht. Der Unternehmer ist vielmehr verpflichtet das Widerrufsformular auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen, § 312 f Abs. 2 S. 2 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1, § 4 Abs. 3 EGBGB.

Das Unternehmen hatte die Kündigung der Verbraucherin mit dem Argument zurückgewiesen, die Kündigung wäre nicht form- und fristgerecht ausgesprochen und sie habe einen falschen Endzeitpunkt genannt. Nachdem die Kündigung aber Form- und fristgerecht ausgesprochen wurde, ist die Zurückweisung der Kündigung irreführend und unzulässig nach §§ 3, 5 Abs. 1 Nr.7 UWG.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Köln vom 23.10.2019 (84 O 96/19, rechtskräftig)

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Europäischer Gerichtshof entscheidet über Preisangaben

Am 26.9., 9:30 Uhr, verkündet der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Aldi Süd (Az. EuGH C-330/23)
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.
Schmuckbild

Altes Handy? Zeit für ein Comeback!

Verbraucherzentralen starten Informationskampagne anlässlich der „Deutschen Aktionstage Nachhaltigkeit“
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv ein Jahr vor der Wahl: Ampel muss offene Projekte anpacken

Der Ampelkoalition bleibt nur noch ein Jahr Zeit, um verbraucherpolitische Vorhaben umzusetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet in seiner Regierungsbilanz die aktuellen Erfolge und zeigt auf, wo die Bundesregierung dringend aktiv werden muss.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Minikredite - Kleines Geld und großer Ärger

Anders als beim klassischen Bankkredit verlockt ein sogenannter Minikredit mit der Aussicht auf eine schnelle Finanzspritze mit nur wenigen Klicks und ganz ohne Bonitätsprüfung. Doch wer nicht genau aufpasst, dem blühen im schlimmsten Fall neue Schulden in mehrfacher Höhe des Kreditbetrags.