Kostenloses Online-Seminar "Warm, unabhängig, zukunftssicher: Die Wärmepumpe für Ihr Eigenheim“ am 19. Mai um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Intransparente Preiserhöhung durch den Stromanbieter

Stand:
Landgericht Berlin, Urteil vom 21.3.2023, 103 O 55/21

Eine Preiserhöhung durch den Stromanbieter muss dem Verbraucher klar und verständlich und unter Verweis auf sein Sonderkündigungsrecht mitgeteilt werden.
Off

Die Primastrom GmbH, die schon mehrfach im Fokus der Verbraucherzentrale war (2019, 2021, 2022, Musterklage gegen Preiserhöhungen), ist in den vergangenen Monaten stark durch unzulässige Preiserhöhungen aufgefallen. Eine Vielzahl von Verbraucherbeschwerden gingen wegen Geschäftspraktiken ein, bei denen Preiserhöhungen versteckt in anderen Dokumenten einseitig durch Primastrom durchgeführt wurden.

Auch in dem vorliegenden Fall erhielt ein Verbraucher etwa zwei Monate nach dem Vertragswechsel ein Schreiben mit der Überschrift „Preis- und Vertragsinformationen“. Dieses Schreiben erweckte den Eindruck eines Angebots zur Tarifumstellung und allgemeiner Informationen. Dabei wurde aber bereits die einseitig vorgenommene Preiserhöhung als Vergleichspreis herangezogen, um ein angeblich günstigeres Angebot zu unterbreiten. Die eigentliche Preiserhöhung fand sich an versteckter Stelle des Schreibens.

Bei einem solchen einseitigen Preiserhöhungsverlangen stehen Verbraucher:innen aber auch Sonderkündigungsrechte zu. Auch auf diese wurde in dem vorliegenden Schreiben nur völlig unzureichend hingewiesen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Unternehmen zunächst abgemahnt, um solche Preiserhöhung für die Zukunft zu unterbinden. Da außergerichtlich keine Einsicht erzielt wurde und eine Unterlassungserklärung seitens der Primastrom GmbH nicht abgegeben wurde, haben wir beim Landgericht Klage erhoben.

Das Landgericht Berlin hat auf die mündliche Verhandlung vom 21.02.2023 unter dem Aktenzeichen 103 O 55/21 solche einseitigen Preiserhöhungen wegen Intransparenz untersagt.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Berlin vom 21.3.2023 (Az. 103 O 55/21)

Mensch mit Handschuh dreht Gashahn

Einfach abgeklemmt? - Kosten für Stilllegung des Gasanschlusses

Viele Eigentümer:innen denken über einen Heizungstausch nach oder haben das bereits getan. Wer sich für ein klimaneutrales Heizsystem, wie z. B. die Wärmepumpe, entschieden hat, steht nun vor der Frage, ob der Gasanschluss stillgelegt werden sollte.
Solaranlage auf einem Dach

Photovoltaik: So geht es nach 20 Jahren weiter

Viele Anlagen verlieren die Förderung – warum sich der Weiterbetrieb oft trotzdem lohnt
Mann stützt sich den Kopf auf die Hände am Strand

Kerosinmangel und steigende Preise: Was Pauschalreisende jetzt wissen müssen

Verbraucherzentrale erklärt Rechte bei Preiserhöhungen und Flugproblemen – Pauschalreise-Check bietet schnelle Hilfe
Ein Glas cremige Sojamilch steht im Zentrum dieser hellen, minimalistischen Komposition auf einem weißen Stoffuntergrund, während ein darüber balancierter Holzlöffel eine Häufung runder, gelblicher Sojabohnen präsentiert. Die sanfte Beleuchtung in warmen Beigetönen betont die natürliche Textur der Zutaten, die durch weitere dekorativ verstreute Bohnen im weichgezeichneten Hintergrund ergänzt werden.

Mythen, Risiken und Chancen: Soja im Faktencheck

Verbraucherzentralen ordnen Sorgen und Hoffnungen rund um den Verzehr von Soja ein
Schmuckbild

Weitere Rentenfaktorklauseln vor Gericht

Verbraucherzentrale hat Klage gegen Allianz und R+V eingereicht