Kostenloses Online-Seminar "Energieanbieterwechsel - so geht's" am 26. März um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

 

Unzulässige Werbeanrufe/Widerrufsrecht veralteter Widerrufsbelehrungen

Stand:
Landgericht München II, Urteil vom 01.12.2022, 2HK O 4839/21

Werbeanrufe sind nur mit Einwilligung des Verbrauchers zulässig. Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt nur bei einer wirksamen Widerrufsbelehrung.
Off

Ein Anbieter von Photovoltaik-Anlagen hatte einen Verbraucher auf dem privaten Telefonanschluss kontaktiert, um in der Privatwohnung eine Beratung durchzuführen. Eine Einwilligung zu solchen Anrufen konnte vom Anbieter nicht nachgewiesen werden. Der später ausgeübte Widerruf hinsichtlich des Vertrages, der bei dem anschließenden Hausbesuch abgeschlossen wurde, wurde als verspätet zurückgewiesen, obwohl die dem Verbraucher ausgehändigte Belehrung fehlerhaft und veraltet war. Das Gericht entschied, dass Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung zu unterlassen sind. Auch darf ein Widerruf nicht als verspätet zurückgewiesen werden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war und daher die Frist noch nicht abgelaufen ist. Entsprechend durfte eine Stornogebühr nicht gefordert werden, da der Vertrag nicht gekündigt, sondern widerrufen wurde.

Die von der Verbraucherzentrale angeforderte Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben, deshalb wurde Klage beim Landgericht München II eingereicht.
Aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14.11.2022 erging dort am 01.12.2022 unter dem Aktenzeichen 2HK O 4839/21 ein Endurteil, welches der Verbraucherzentrale Recht gab. Der Anbieterin wurde untersagt, bei Verbraucher:innen anzurufen, um Beratungstermine zu vereinbaren, sofern ein Einverständnis zu einem solchen Werbeanruf nicht zuvor erteilt wurde. Weiter wurde es der Anbieterin untersagt, den Widerruf als verspätet zurückzuweisen, sofern die Belehrung über das Widerrufsrecht fehlerhaft war, sowie bei Ausübung des Widerrufsrechtes eine Stornogebühr zu beanspruchen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht München II vom 1.12.2022 (Az. 2HK O 4839/21)

Schmuckbild

Auszeichnung: Verbraucherschulen überzeugen mit engagierter Verbraucherbildung

Zehn Schulen aus Baden-Württemberg ausgezeichnet
Frau liest Brief und wählt auf dem Telefon eine Nummer

Hohe Heizkosten: erst verstehen, dann senken

Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hilft bei der Heizkostenabrechnung
Ein Mann im Anzug sitzt am Schreibtisch und tippt Zahlen in einen Taschenrechner.

Reform der privaten Altersvorsorge: Was sich ändern muss!

Die private Altersvorsorge muss dringend reformiert werden: Riester ist gescheitert, Altersarmut steigt. Aktuell liegt dazu ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor. Welche Reformen aus Verbrauchersicht notwendig sind und warum die Finanzlobby das verhindern will, erläutern wir in diesem Podcast.
Schmuckbild

Werbung muss klar erkennbar sein

Verbraucherzentrale mit Klage gegen Google (YouTube) erfolgreich, Verfahren gegen Handelsblatt läuft noch
Schmuckbild

Teurer Alltag

Verbraucherzentrale bietet Hilfe mit kostenlosen Online-Seminaren