Kostenloses Online-Seminar "Smart Surfer: Sicher im Netz unterwegs" am 12. Oktober um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Unzulässige Werbeanrufe/Widerrufsrecht veralteter Widerrufsbelehrungen

Stand:
Landgericht München II, Urteil vom 1.2.22, 2HK O 4839/21

Werbeanrufe sind nur mit Einwilligung des Verbrauchers zulässig. Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt nur bei einer wirksamen Widerrufsbelehrung.
Off

Ein Anbieter von Photovoltaik-Anlagen hatte einen Verbraucher auf dem privaten Telefonanschluss kontaktiert, um in der Privatwohnung eine Beratung durchzuführen. Eine Einwilligung zu solchen Anrufen konnte vom Anbieter nicht nachgewiesen werden. Der später ausgeübte Widerruf hinsichtlich des Vertrages, der bei dem anschließenden Hausbesuch abgeschlossen wurde, wurde als verspätet zurückgewiesen, obwohl die dem Verbraucher ausgehändigte Belehrung fehlerhaft und veraltet war. Das Gericht entschied, dass Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung zu unterlassen sind. Auch darf ein Widerruf nicht als verspätet zurückgewiesen werden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war und daher die Frist noch nicht abgelaufen ist. Entsprechend durfte eine Stornogebühr nicht gefordert werden, da der Vertrag nicht gekündigt, sondern widerrufen wurde.

Die von der Verbraucherzentrale angeforderte Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben, deshalb wurde Klage beim Landgericht München II eingereicht.
Aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14.11.2022 erging dort am 01.12.2022 unter dem Aktenzeichen 2HK O 4839/21 ein Endurteil, welches der Verbraucherzentrale Recht gab. Der Anbieterin wurde untersagt, bei Verbraucher:innen anzurufen, um Beratungstermine zu vereinbaren, sofern ein Einverständnis zu einem solchen Werbeanruf nicht zuvor erteilt wurde. Weiter wurde es der Anbieterin untersagt, den Widerruf als verspätet zurückzuweisen, sofern die Belehrung über das Widerrufsrecht fehlerhaft war, sowie bei Ausübung des Widerrufsrechtes eine Stornogebühr zu beanspruchen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht München II vom 1.12.2022 (Az. 2HK O 4839/21)

Irreführende Nachhaltigkeitswerbung für Finanzprodukte

LG Berlin, Urteil vom 12. Juli 2023, Az. 101 O 68/22, nicht rechtskräftig

Die Liqid Asset Management GmbH warb im Rahmen ihrer Internetwerbung damit, dass man sich aus Finanzprodukten mit einer besonderen Nachhaltigkeitsstrategie, eine angeblich auch nachhaltige Anlagestrategie zusammenstellen kann.

Falsche Herkunftsangabe bei Aldi

LG Stuttgart, Urteil vom 7.9.2023, 35 O 80 /23 KfH, noch nicht rechtskräftig

Aldi kennzeichnete am Regal ein einfaches Kürbiskernöl als steirisches Kürbiskernöl.
Junge Frau hält wiederverwertbaren Kaffeebecher in einer Hand

Da geht noch mehr

Verbraucherzentrale untersucht die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Was macht die SCHUFA mit meinen Daten?

Eine Transparenzoffensive hatte die SCHUFA im letzten Jahr angekündigt. Dabei soll auch die App 'bonify' helfen, mit der sich Verbraucher:innen kostenlos über ihre Kreditwürdigkeit informieren können. Aber wie viel ist dran an den guten Vorsätzen der seit Jahren in der Kritik stehenden Auskunftei?

Keine Inkassoforderung ohne Vertrag

LG Berlin, Urteil vom 18.9.2023, Az. 101 O 84/22 (nicht rechtskräftig)

Die Grover Group Deutschland GmbH hat Forderungsschreiben mit 10 Euro Mahngebühr an Verbraucher:innen geschickt, ohne einen Ansppruch zu haben.