Kostenloses Online-Seminar "Meine Rechte bei Weihnachtseinkäufen“ am 4. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Entgeltklausel unterliegt nicht der Inhaltskontrolle

Stand:
OLG Karlsruhe vom 14.12.2021 Az. 14 U 53/21
LG Konstanz, Urteil vom 24.11.2020, Az. T 5 O 68/20

Eine Klausel, mit der Banken Kosten für rechtlich nicht geregelte Sonderleistung auf Darlehensnehmer abwälzen, ist laut OLG in zweiter Instanz leider nicht in einem Klauselverfahren überprüfbar.

Oberlandesgericht Karlsruhe vom 14.12.2021 Az. 14 U 53/21, Urteil rechtskräftig

Vorinstanz:
Landgericht Konstanz, Urteil vom 24.11.2020, Az. T 5 O 68/20, Urteil aufgehoben

Nach einer positiven Entscheidung des LG Konstanz, entschied die höhere Instanz für die Bank.

Off

Die Verbraucherzentrale hatte die folgende Klausel, die von der Sparkasse in Immobiliardarlehensverträgen verwendet wurde, zur Entscheidung vorgelegt: (…) „Weitere Kosten: Preis für Darlehensjahreskontoauszug in Höhe von zur Zeit 20,00 EUR p.a.“.

Diese Klausel, nach welcher für die Erstellung eines Darlehensjahreskontoauszug Kosten bzw. ein Preis erhoben wird, ist nicht als Preisnebenabrede einzuordnen und unterliegt damit auch nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe folgte damit nicht der Auffassung der Verbraucherzentrale und auch nicht der erstinstanzlichen Entscheidung. Mit dieser Klausel wird ein pauschales Entgelt für die Erstellung und Bereitstellung eines Darlehensjahreskontoauszuges begründet. Bei den geltend gemachten Kosten handelt es sich aber nicht um konkrete, nach dem jeweiligen Aufwand berechnete Kosten, sondern um eine einzelfallunabhängige, pauschale Vergütung für die Erstellung einer rechtlich nicht geschuldeten Sonderleistung. Nach der Klausel wird der jährliche Darlehensjahreskontoauszug erstellt, gleichviel, ob der Kunde einen solchen wünscht oder nicht. Aber diese Leistung wird auch nicht im eigenen Interesse der Bank erbracht. Es handelt sich nicht um eine überprüfbare Preisnebenabrede, die keine echte Gegenleistung zum Gegenstand hat, wie etwa allgemeine Betriebskosten oder Aufwand für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten der Bank. Das Entgelt, für den nicht per se geschuldeten Darlehensjahreskontoauszug, wird für eine konkrete Gegenleistung vereinbart, die die Bank aufgrund vertraglicher Vereinbarung erbringt. Damit unterfällt diese Klausel, die regelt welches Produkt mit welchem Inhalt und zu welchem Preis angeboten wird, der Vertragsfreiheit und ist damit der AGB-Kontrolle entzogen. 

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Oberlandesgericht Karlsruhe vom 14.12.2021 (Az. 14 U 53/21, rechtskräftig)
Urteil Landgericht Konstanz von 24.11.2020 (Az. T 5 O 68/20, Urteil aufgehoben)

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
vhs-Lernpotal auf einem Laptop

Sicherheit beim Online-Kauf – Verbraucherrechte leicht erklärt

Deutscher Volkshochschul-Verband und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg veröffentlichen gemeinsam niedrigschwelliges Bildungsangebot
Zwei Beispiele aus der Rewe-App

Erfolg gegen Rewe: Irreführende Rabatt-Werbung untersagt

Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sorgt für mehr Transparenz bei Bonus-Angeboten
Schmuckbild

So passt die Heizung perfekt zum Bedarf – und senkt die Kosten

Die Heizung läuft, doch Ihre Räume sind oft zu kalt? Dann lohnt sich ein Blick auf die Heizungsregelung, denn diese ist häufig nicht optimal eingestellt.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Vorsicht vor Haustürgeschäften!

Eine lohnende Investition, ein spannendes Abonnement, eine dringend nötige Dienstleistung - zwischen Tür und Angel wird Verbraucherinnen und Verbrauchern so manches gute Geschäft versprochen. Doch in aller Regel ist es ratsam, auf das Klingeln eines Vertreters vor der Haustür nicht zu reagieren.