Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 2. März um 15 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Entgeltklausel unterliegt nicht der Inhaltskontrolle

Stand:
OLG Karlsruhe vom 14.12.2021 Az. 14 U 53/21
LG Konstanz, Urteil vom 24.11.2020, Az. T 5 O 68/20

Eine Klausel, mit der Banken Kosten für rechtlich nicht geregelte Sonderleistung auf Darlehensnehmer abwälzen, ist laut OLG in zweiter Instanz leider nicht in einem Klauselverfahren überprüfbar.

Oberlandesgericht Karlsruhe vom 14.12.2021 Az. 14 U 53/21, Urteil rechtskräftig

Vorinstanz:
Landgericht Konstanz, Urteil vom 24.11.2020, Az. T 5 O 68/20, Urteil aufgehoben

Nach einer positiven Entscheidung des LG Konstanz, entschied die höhere Instanz für die Bank.

Off

Die Verbraucherzentrale hatte die folgende Klausel, die von der Sparkasse in Immobiliardarlehensverträgen verwendet wurde, zur Entscheidung vorgelegt: (…) „Weitere Kosten: Preis für Darlehensjahreskontoauszug in Höhe von zur Zeit 20,00 EUR p.a.“.

Diese Klausel, nach welcher für die Erstellung eines Darlehensjahreskontoauszug Kosten bzw. ein Preis erhoben wird, ist nicht als Preisnebenabrede einzuordnen und unterliegt damit auch nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe folgte damit nicht der Auffassung der Verbraucherzentrale und auch nicht der erstinstanzlichen Entscheidung. Mit dieser Klausel wird ein pauschales Entgelt für die Erstellung und Bereitstellung eines Darlehensjahreskontoauszuges begründet. Bei den geltend gemachten Kosten handelt es sich aber nicht um konkrete, nach dem jeweiligen Aufwand berechnete Kosten, sondern um eine einzelfallunabhängige, pauschale Vergütung für die Erstellung einer rechtlich nicht geschuldeten Sonderleistung. Nach der Klausel wird der jährliche Darlehensjahreskontoauszug erstellt, gleichviel, ob der Kunde einen solchen wünscht oder nicht. Aber diese Leistung wird auch nicht im eigenen Interesse der Bank erbracht. Es handelt sich nicht um eine überprüfbare Preisnebenabrede, die keine echte Gegenleistung zum Gegenstand hat, wie etwa allgemeine Betriebskosten oder Aufwand für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten der Bank. Das Entgelt, für den nicht per se geschuldeten Darlehensjahreskontoauszug, wird für eine konkrete Gegenleistung vereinbart, die die Bank aufgrund vertraglicher Vereinbarung erbringt. Damit unterfällt diese Klausel, die regelt welches Produkt mit welchem Inhalt und zu welchem Preis angeboten wird, der Vertragsfreiheit und ist damit der AGB-Kontrolle entzogen. 

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Oberlandesgericht Karlsruhe vom 14.12.2021 (Az. 14 U 53/21, rechtskräftig)
Urteil Landgericht Konstanz von 24.11.2020 (Az. T 5 O 68/20, Urteil aufgehoben)

Richter unterzeichnet Urteil

Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg setzt sich gegen Volksbank pur durch.
älteres Paar lässt sich von Berater etwas auf dem Tablet zeigen

Stärken was alle stärkt: Verbraucherschutz

Verbraucherschutz betrifft viele Lebenslagen. Er verhindert Übervorteilung, stärkt Verbraucher:innen bei der Durchsetzung ihrer Rechte und sichert so selbstbestimmte wirtschaftliche Teilhabe. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellt ihre verbraucherpolitischen Forderungen zur Landtagswahl 2026 und Antworten von sechs Parteien dazu vor.
Schmuckbild

Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen zwei neue Beratungsangebote an. Dabei können sich Wohnungseigentümergemeinschaften gezielt zur Sanierung und zum Heizungstausch beraten lassen.
Handy und Laptop mit YouTube offen

Dauerwerbesendung auf YouTube? So nicht!

Verbraucherzentrale setzt mit Klage ein Zeichen gegen versteckte Werbung in Influencer-Videos.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Regulier mich (4/4)

Wenn Verbraucherschützer:innen von der "Selbstregulierung" oder "Eigenverantwortung" der Wirtschaft hören, rollen sie meist nur mit den Augen. Aber selbst im Falle vermeintlich effektiver Gesetze für Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb finden schlaue Anbieter Wege, um diese auszuhebeln.