Kostenloses Online-Seminar "Durstlöscher Wasser – Aus der Leitung oder der Flasche?“ am 3. April um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Unzulässige Drohung mit Rechtsanwalt

Stand:
LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, Az. 5 O 12/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.4.2023, Az. 6 U 41/23

Die Behauptung ein Vertrag wurde geschlossen und die Drohung mit Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist unzulässig, sofern überhaupt kein Vertrag abgeschlossen wurde.
Off

Die F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH (im Folgenden „F.A.S.I. GmbH“) mit Sitz in Limburg an der Lahn wirbt telefonisch für Gewinnspiele und verknüpft diese mit Zeitschriftenabonnements. Zugleich wird eine Testmitgliedschaft für Auslandskrankenversicherungen und Reiserückholversicherungen angekündigt. Vertrieben werden diese unter anderem im Rahmen von Zeitschriftenabonnements. Nach Ablauf einer solchen „Testmitgliedschaft“ mahnte die Beklagte den Verbraucher zur Zahlung unter Androhung anwaltlicher Beauftragung an. Der Verbraucher wurde von einer „Qualitätskontrolle“ der Beklagten angerufen, um die Vertragsdokumente durchzusprechen.

Eine wirksame Erklärung zum Vertragsschluss des Versicherungsvertrages wurde durch den Verbraucher nicht abgegeben.

Gleichwohl wurde dem Verbraucher eine solche Versicherung nach Ablauf des Testzeitraums in Rechnung gestellt. Eine zunächst erfolgte Lastschrift buchte der Verbraucher zurück, nach der Androhung von Weiterungen überwies der Verbraucher den Betrag in Höhe von 89,00 € an die F.A.S.I. GmbH. Diese Überweisung ist jedoch nicht als konkludente Vertragsannahme zu sehen. Die Zahlungsaufforderung der Beklagten jedoch enthält die unwahre Angabe, es sei ein Vertrag geschlossen worden.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Unternehmen zunächst abgemahnt, damit in Fällen, wie dem vorliegenden, ein Verbraucher nicht mehr zur Zahlung aufgefordert wird und auch keine Drohung mit Rechtsverfolgungskosten mehr ausgesprochen wird, obwohl ein Vertrag nicht zustande gekommen ist. Da außergerichtlich keine Einsicht erzielt wurde und eine Unterlassungserklärung seitens der F.A.S.I. GmbH nicht abgegeben wurde, haben wir beim Landgericht Klage erhoben.

Das Landgericht Limburg an der Lahn hat auf die mündliche Verhandlung vom 18.01.2023 unter dem Aktenzeichen 5 O 12/22 die entsprechenden Aufforderungen untersagt. Die F.A.S.I. GmbH legte gegen das Urteil Berufung ein. Diese Berufung wies das OLG zurück. Das Gericht sah in dem Verhalten des Anbieters einen Verstoß gegen § 3 III UWG Nr.  29 Anhang I UWG, also ein Verstoß gegen die Blacklist. Denn: Es ist unzulässig und unlauter Verbraucher:innen  zur Bezahlung nicht bestellter, aber gelieferter Waren oder erbrachter Dienstleistungen aufzufordern oder zur Rücksendung nicht bestellter Waren aufzufordern.


Zum Volltext der Entscheidungen:

Urteil des LG Limburg an der Lahn vom 17.3.2023 (Az. 5 O 12/22 )

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 25.4.2024 (Az 6 U 41/23)

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Vereistes Gefrierfach

Frühjahrsputz mit Mehrwert: So senken Sie Ihre Strom- und Heizkosten

Mit dem Frühling beginnt nicht nur die Zeit des klassischen Frühjahrsputzes – der Frühling ist auch die perfekte Gelegenheit, um den Energieverbrauch im Haushalt zu senken. Wer Geräte richtig reinigt und wartet, spart nicht nur Kosten, sondern schont auch die Umwelt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verrät, wie sich mit ein paar einfachen Maßnahmen bares Geld sparen lässt.
Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

Sachversicherer Element Insurance: Insolvenzverfahren ist eröffnet

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 das Insolvenzverfahren gegen die Element Insurance AG eröffnet. Damit entfällt zum 2. April 2025 der Versicherungsschutz der meisten Verträge, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Was das für Kund:innen bedeutet, erfahren Sie hier.