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Versäumnisurteil wegen fehlender Informationen im Fernabsatz

Stand:
Landgericht Regensburg, Versäumnisurteil vom 05.10.2023 (Az. 2 HK O 1360/23)

Fehlende Informationen beim Abschluss von entgeltpflichtigen Abonnementsverträgen. Keine Klarstellung wie sichergestellt wird, dass es sich bei den veröffentlichten Kundenbewertungen, um authentische Kundenbewertungen handelt.
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Die Klägerin wendete sich dagegen, dass die Jakob Management CH GmbH im Zusammenhang mit dem Anbieten von entgeltpflichtigen Finanzinformationen Verbraucher in die Irre führt und zwingende gesetzliche Transparenzvorgaben nicht einhält.

  • Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nach erfolgloser Abmahnung Klage beim Landgericht Regensburg eingereicht. Das Landgericht Regensburg hat ohne mündliche Verhandlung antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen.
  • Mit dem Urteil wurde der Anbieterin unter anderem die falsche Beschriftung eines Bestellbuttons im Zusammenhang mit dem Abschluss von entgeltpflichtigen Abonnementsverträgen untersagt. Weiter wurde die Beklagte verurteilt wegen eines fehlerhaften Impressums sowie fehlender Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der entgeltpflichtigen Dienstleistung unmittelbar vor Abgabe der Bestellerklärung. Antragsgemäß wurde der Beklagten weiter untersagt Kundenbewertungen zu veröffentlichen, die per Zufall ausgewählt wurden, ohne hinreichend transparent zu erläutern, wie sichergestellt wird, dass es sich bei den Kundenbewertungen tatsächlich um solche handelt, die von eigenen Kunden abgegeben werden.

Zum Volltext der Entscheidung

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Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.