Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 11. Juni um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

VR-Bank Ludwigsburg anerkennt Klagantrag der Verbraucherzentrale vor OLG

Stand:
OLG Stuttgart, Anerkenntisurteil vom 5.7.2023, 2 U 79/22

Die VR-Bank Ludwigsburg hatte einem Kunden aufgegeben, dieser müsse selbst die von der Bank zu Unrecht einbehaltenen monatlichen Kontoführungsgebühren errechnen bzw. recherchieren und anschließend in einem neuen Schreiben geltend machen.
Off

Der Verbraucher hatte gegenüber der Bank geltend gemacht, dass diese, entsprechend dem BGH Urteil, die ohne vertragliche Grundlage gezahlten Gebührenerhöhungen zurückzahlen sollte. Die Bank hatte daraufhin dem Verbraucher aufgegeben den exakten Betrag zu benennen, damit die Rückzahlungsforderung geprüft und bearbeitet werden könne.

Die Verbraucherzentrale hatte dieses Standardschreiben der Bank abgemahnt, da so dem Verbraucher die Durchsetzung der Ansprüche erschwert werde. Darüber hinaus haben Verbraucher:innen gegenüber der Bank einen Auskunftsanspruch.

Erstinstanzlich wurde die Klage der Verbraucherzentrale abgewiesen. Das Landgericht vertrat die Auffassung, mit dieser Aufforderung der genauen Bezifferung des Anspruchs würden dem Verbraucher keine Hindernisse in den Weg gelegt. Nach der Einlegung der Berufung wurde zwischen den Parteien verhandelt. Die VR-Bank Ludwigsburg lenkte ein und anerkannte in zweiter Instanz den Klagantrag, so dass Anerkenntnisurteil ohne weitere mündliche Verhandlung ergehen konnte.

Der VR-Bank wird mit dem Urteil untersagt, einem Verbraucher, der zu Unrecht abgebuchte monatliche Beträge für die Kontoführung zurückfordert, entgegenzuhalten, dieser müsse, damit die Bank die Rückzahlungsansprüche prüfen könne, zunächst selbst den zu erstattenden Betrag errechnen bzw. recherchieren und in einem neuen Schreiben geltend machen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Anerkenntnisurteil des OLG Stuttgart vom 5.7.2023 (Az. 2 U 79/22)

Schmuckbild

Höhere Abschläge vom Energieanbieter? Jetzt genau prüfen!

Viele Strom- und Gaskund:innen erhalten derzeit Post von ihrem Energieanbieter: Die monatlichen Abschläge sollen erhöht werden – häufig mit Verweis auf gestiegene Beschaffungskosten oder angeblich höheren Verbrauch. Doch nicht jede Erhöhung ist rechtmäßig, wie die Erfahrung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt.
Eine junge Frau sitzt wegen einer Stromsperre bei Kerzenlicht im Dunkeln

Wenn das Licht ausgeht – Stromsperren vermeiden

Was passiert genau bei einer Stromsperre? Wann dürfen Stromanbieter mir den Strom abklemmen und wie werde ich davor gewarnt? Und am wichtigsten: Wie kann ich verhindern, dass es zu einer Stromsperre kommt?
Solaranlage auf einem Dach

Photovoltaik: So geht es nach 20 Jahren weiter

Viele Anlagen verlieren die Förderung – warum sich der Weiterbetrieb oft trotzdem lohnt
Mensch mit Handschuh dreht Gashahn

Einfach abgeklemmt? - Kosten für Stilllegung des Gasanschlusses

Viele Eigentümer:innen denken über einen Heizungstausch nach oder haben das bereits getan. Wer sich für ein klimaneutrales Heizsystem, wie z. B. die Wärmepumpe, entschieden hat, steht nun vor der Frage, ob der Gasanschluss stillgelegt werden sollte.
Mann stützt sich den Kopf auf die Hände am Strand

Kerosinmangel und steigende Preise: Was Pauschalreisende jetzt wissen müssen

Verbraucherzentrale erklärt Rechte bei Preiserhöhungen und Flugproblemen – Pauschalreise-Check bietet schnelle Hilfe