Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Irreführende Blickfangwerbung „20%² auf alle Ostersüßwaren“

Stand:
OLG Nürnberg, Urteil vom 23. Juli 2024, Az. 3 U 392/24

Die Ankündigung „20%² auf alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert“ ist eine „dreiste“ Lüge, wenn in der Fußnote zu ² im Prospekt bestimmte Ostersüßwaren ausgenommen werden.
Off

Der Lebensmitteldiscounter Netto hatte in einem Werbeprospekt blickfangmäßig hervorgehoben angekündigt, dass alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert mit einem 20 %-igen Preisnachlass verkauft würden. Diese Ankündigung war mit einem Hinweis auf eine Fußnote versehen. In der Fußnote wurde dann darüber aufgeklärt, dass Artikel bestimmter Marken von der angekündigten Rabattaktion ausgenommen werden.

Das Oberlandesgericht hat in seiner Entscheidung geurteilt, dass es sich im Hinblick auf die Einschränkungen in der Fußnote bei der Ankündigung „20% auf alle Ostersüßwaren“ um eine nicht korrigierbare, falsche Angabe handelt, für die es keinen vernünftigen Grund gibt. Damit handele es sich bei der werblichen Ankündigung um eine „dreiste Lüge“. Die Ankündigung „alle“ Ostersüßwaren ist einer Relativierung nicht zugänglich.

Nach erfolgloser Abmahnung hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Netto Klage beim zuständigen Landgericht Amberg eingereicht. Dieses hatte die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat nun im Interesse der Verbraucher:innen unserer Berufung Recht gegeben und die Beklagte antragsgemäß verurteilt.

 


Zur Entscheidung im Volltext

Urteil des OLG Nürnberg vom 23. Juli 2024, Az. 3 U 392/24

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.
Mensch hält Vignette für Österreichische Autobahn in der Hand

Achtung, falsche Vignetten! So erkennen Sie Betrug

Verbraucher:innen tappen beim Onlinekauf von Vignetten für Autobahnen in Österreich in eine Betrugsfalle. Lesen Sie hier, worauf Sie beim Vignettenkauf achten sollten.