Kostenloses Online-Seminar "Heizen mit Weitsicht: Warum jetzt die richtige Zeit für den Umstieg ist!" am 19. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Irreführende Blickfangwerbung „20%² auf alle Ostersüßwaren“

Stand:
OLG Nürnberg, Urteil vom 23. Juli 2024, Az. 3 U 392/24

Die Ankündigung „20%² auf alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert“ ist eine „dreiste“ Lüge, wenn in der Fußnote zu ² im Prospekt bestimmte Ostersüßwaren ausgenommen werden.
Off

Der Lebensmitteldiscounter Netto hatte in einem Werbeprospekt blickfangmäßig hervorgehoben angekündigt, dass alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert mit einem 20 %-igen Preisnachlass verkauft würden. Diese Ankündigung war mit einem Hinweis auf eine Fußnote versehen. In der Fußnote wurde dann darüber aufgeklärt, dass Artikel bestimmter Marken von der angekündigten Rabattaktion ausgenommen werden.

Das Oberlandesgericht hat in seiner Entscheidung geurteilt, dass es sich im Hinblick auf die Einschränkungen in der Fußnote bei der Ankündigung „20% auf alle Ostersüßwaren“ um eine nicht korrigierbare, falsche Angabe handelt, für die es keinen vernünftigen Grund gibt. Damit handele es sich bei der werblichen Ankündigung um eine „dreiste Lüge“. Die Ankündigung „alle“ Ostersüßwaren ist einer Relativierung nicht zugänglich.

Nach erfolgloser Abmahnung hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Netto Klage beim zuständigen Landgericht Amberg eingereicht. Dieses hatte die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat nun im Interesse der Verbraucher:innen unserer Berufung Recht gegeben und die Beklagte antragsgemäß verurteilt.

 


Zur Entscheidung im Volltext

Urteil des OLG Nürnberg vom 23. Juli 2024, Az. 3 U 392/24

Gemüse auf einem Teller

So energiereich ist To-go-Essen

Verbraucherzentralen auf der Grünen Woche in Berlin
Jemand schließt ein Bankschließfach auf

Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen: Wer haftet für mein Schließfach?

Nach dem Einbruch in der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer sorgen sich viele Betroffene um Ersatz für ihre Verluste. Und auch generell wirft das Geschehen die Frage auf, wann Banken oder Versicherungen in solchen Fällen haften.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Was Sie schon immer über Cybercrime wissen wollten...

Datendiebstahl und Onlinebetrug sind keine Kavaliersdelikte, sondern verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Und Dank der weitreichenden Digitalisierung unseres Alltags und immer leistungsfähigerer Software geraten neben großen Firmen zunehmend Privatpersonen ins Visier von Cyberkriminellen.
Aldi Logo auf Schild

Urteil gegen Aldi Süd wegen irreführender Preiswerbung

Oberlandesgericht bestätigt Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Aldi-Streit
Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.