Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert" am 8. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Rücknahme deformierter Pfand-Getränkedosen darf nicht verweigert werden

Stand:
OLG Stuttgart, Urteil vom 15.06.2023, 2 U 32/22

Die LIDL Vertriebs GmbH & Co KG darf die Rücknahme deformierter Getränke-Pfanddosen nicht verweigern.
Off

Ein Verbraucher wollte deutlich deformierte Pfanddosen zurückgeben. Dies wurde ihm vom Mitarbeiter verweigert mit der Begründung, die Dosen wären entweder mutwillig beschädigt oder aus einem Pfandautomaten entwendet, also doppelt zurückgegeben worden. Der Lebensmitteldiscounter vertrat die Auffassung, es müssten nur Verpackungen zurückgenommen werden, die u.a. die gleiche Form aufwiesen, wie die in Verkehr gebrachten Verpackungen. Das Oberlandesgericht ist der Verbraucherzentrale gefolgt. Die Pfandauszahlungspflicht ist eine verbraucherschützende Marktverhaltensregelung. Der abfallbezogene Sinn von § 31 Verpackungsgesetz würde konterkariert, wenn nur Verpackungen in der Originalform zurückgenommen werden würden. Ein Interesse an einer pfleglichen Behandlung einer Einweg-Dose besteht nicht, wenn die Dose nach Rücknahme so wieso zerstört werde. Ein Verdacht, die Dosen seien vielleicht aus dem Pfandautomaten entwendet und würden damit doppelt zurückgegeben, lässt die Rückzahlungspflicht unberührt.

Nach erfolgloser Abmahnung hat die Verbraucherzentrale Klage gegen den Discounter eingereicht. Bereits das erstinstanzliche Gericht hatte im Sinne der Verbraucherzentrale entscheiden. Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht ebenfalls im Sinne der Verbraucher entschieden.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Oberlandesgericht Stuttgart vom 15.6.2023 (Az. 2 U 32/22)

Aldi Logo auf Schild

Urteil gegen Aldi Süd wegen irreführender Preiswerbung

Oberlandesgericht bestätigt Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Aldi-Streit
Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln