Kostenloses Online-Seminar "High Protein – Hype oder tatsächlicher Proteinbedarf?" am 7. August um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Rücknahme deformierter Pfand-Getränkedosen darf nicht verweigert werden

Stand:
OLG Stuttgart, Urteil vom 15.06.2023, 2 U 32/22

Die LIDL Vertriebs GmbH & Co KG darf die Rücknahme deformierter Getränke-Pfanddosen nicht verweigern.
Off

Ein Verbraucher wollte deutlich deformierte Pfanddosen zurückgeben. Dies wurde ihm vom Mitarbeiter verweigert mit der Begründung, die Dosen wären entweder mutwillig beschädigt oder aus einem Pfandautomaten entwendet, also doppelt zurückgegeben worden. Der Lebensmitteldiscounter vertrat die Auffassung, es müssten nur Verpackungen zurückgenommen werden, die u.a. die gleiche Form aufwiesen, wie die in Verkehr gebrachten Verpackungen. Das Oberlandesgericht ist der Verbraucherzentrale gefolgt. Die Pfandauszahlungspflicht ist eine verbraucherschützende Marktverhaltensregelung. Der abfallbezogene Sinn von § 31 Verpackungsgesetz würde konterkariert, wenn nur Verpackungen in der Originalform zurückgenommen werden würden. Ein Interesse an einer pfleglichen Behandlung einer Einweg-Dose besteht nicht, wenn die Dose nach Rücknahme so wieso zerstört werde. Ein Verdacht, die Dosen seien vielleicht aus dem Pfandautomaten entwendet und würden damit doppelt zurückgegeben, lässt die Rückzahlungspflicht unberührt.

Nach erfolgloser Abmahnung hat die Verbraucherzentrale Klage gegen den Discounter eingereicht. Bereits das erstinstanzliche Gericht hatte im Sinne der Verbraucherzentrale entscheiden. Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht ebenfalls im Sinne der Verbraucher entschieden.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Oberlandesgericht Stuttgart vom 15.6.2023 (Az. 2 U 32/22)

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast: Meine beste (falsche) Freundin (4/6)

Wenn reichweitenstarke Influencer etwas zu verkaufen haben, nehmen sie es mit der Ehrlichkeit und Qualität ihrer Produkte oft nicht so genau. Im vierten Teil unserer Podcastreihe "dürfen die das?" geht es um teure Schwingungen und das Playbook der Health- und Wellness-Influencer.
Foto der Fastic-App

Abo-Falle bei Abnehm-App „Fastic“

Was hinter der Masche steckt, wie Betroffene sich mit einem kostenlosen Musterbrief wehren können und was die Verbraucherzentrale rechtlich gegen den Anbieter unternimmt
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast: Optimier dich! (3/6)

Digitale Halbgötter in weiß ohne Doktortitel und Gesundheitsprodukte, die krank machen können — dies und mehr in der dritten Episode unserer Podcastreihe "dürfen die das?" rund um unseriöse Influencer und Onlinewerbung.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Alles rund um Freud und Leid mit Geschenkgutscheinen

Rein theoretisch sind Gutscheine doch das perfekte Geschenk: Schnell gekauft, verschenkt und geeignet für (fast) alle Anlässe. Passt der Geschenkgutschein aber gerade nicht zu den Interessen oder in den Alltag der oder des Beschenkten, landet er gerne in der Schublade. Oftmals für sehr lange Zeit.