Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lotto-Spielgemeinschaften

Stand:
LG Stuttgart, Versäumnisurteil vom 23.1.2022, 53 O 123/22

Schriftformerfordernisse, Gerichtsstandsvereinbarungen und benachteiligende Spielbedingungen eines Anbieters für Lotto-Spielgemeinschaften sind unwirksam.

Off

Die Ancosoft Marketing Ltd. regelte in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen unter anderem, dass das Recht Zyperns Geltung haben soll. Den Spielgemeinschaften wurde vorgeschrieben, dass Widerruf oder etwaige Einwendungen schriftlich zu erheben sind. Auch in den weiteren Bedingungen, die Kündigung des Vertrages, Geltendmachung von Ansprüchen oder die Beilegung von Streitigkeiten betrafen, wurden Verbraucherrechte unzulässig verkürzt.

Weil die Ancosoft Marketing Ltd. nach Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, hat die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Stuttgart erhoben.

Am 23.01.2022 erging dort unter dem Aktenzeichen 53 O 123/22 ein Versäumnisurteil. Der Ancosoft Marketing Ltd. ist es untersagt, die beanstandeten oder inhaltsgleiche Klauseln zu verwenden und sich auf die unzulässigen Klauseln zu berufen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Versäumnisurteil Landgericht Stuttgart vom 23.1.2022 (Az. 53 O 123/22)

Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.