Kostenloses Online-Seminar "Heizen mit Weitsicht: Warum jetzt die richtige Zeit für den Umstieg ist!" am 19. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Bei Treppenliften Widerruf möglich, da es sich um Werkverträge handelt

Stand:
BGH Urteil vom 20.10.2021, I ZR 96/20

Verbraucher:innen steht beim Kauf eines individuell gefertigten Kurventreppenliftes ein Widerrufsrecht zu, sofern der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, da Vertragsschwerpunkt auf der Erstellung eines funktionstauglichen Werkes liegt.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.10.2021, Az. I ZR 96/20
Vorinstanzen:
OLG Köln, Urteil vom 13.05.2020 6 U 300/19
LG Köln, Urteil vom 03.12.2019, 81 O 72/19

Wenn die Dienstleistung, also beispielsweise die Montage, den Kaufvertrag über eine Ware lediglich ergänzt, liegt ein Kaufvertrag vor. Wenn die Montage aber erforderlich ist, um ein funktionstüchtiges Werk herzustellen, dann liegt ein Werkvertrag vor.

 

Off

Nach § 312g Abs. 1 BGB steht Verbraucher:innen bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein Widerrufsrecht zu. Über dieses Widerrufsrecht muss der Anbieter informieren. Bei Kaufverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und nach der Bestimmung oder Auswahl des Kunden individuell angefertigt werden, besteht jedoch kein Widerrufsrecht, vgl. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.

Bei Werkverträgen, mit denen die Erstellung eines individuellen Werkes/Produktes vertraglich außerhalb von Geschäftsräumen vereinbart wird, steht Verbraucher:innen hingegen ein Widerrufsrecht zu.
Die Abgrenzung von Kaufverträgen zu Werkverträgen ist damit wesentlich zur Feststellung, ob Verbraucher:innen ein Widerrufsrecht zusteht.

Das Berufungsgericht hatte in seiner Entscheidung auf den Wert der Dienstleistung im Verhältnis zum Wert der Ware abgestellt, bzw. darauf, dass die Dienstleistung, also die Montage der Ware, auch durch ein beliebiges Fachunternehmen hätte ausgeführt werden können. Diese Kriterien halten der Überprüfung des Bundesgerichtshofes nicht stand.

Bei der anzustellenden Gesamtbetrachtung ist der Schwerpunkt des jeweiligen Vertrages zu ermitteln, so der BGH. Liegt der Schwerpunkt nicht auf der Übertragung des Eigentums und des Besitzes, sondern auf der Herstellung eines funktionstauglichen Werkes, so ist von einem Werkvertrag auszugehen.

Bei der Bestellung eines Kurventreppenliftes liegt der Schwerpunkt nicht in der Übereignung der einzelnen, individuell gefertigten Laufschienen und weiteren Einzelteile. Die individuell anzufertigende Laufschiene und das Einpassen in das Treppenhaus spricht für das Vorliegen eines Werkvertrages. Der Einbau des Treppenliftes als funktionsfähige Einheit steht gegenüber der Lieferung der Einzelteile deutlich im Vordergrund.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.10.2021 (Az. I ZR 96/20)

Schmuckbild

Gewährleistung gilt auch für Schnäppchen

Ein Möbelhändler verweigerte das Recht auf Gewährleistung für ein reduziertes Produkt – zu Unrecht.
Schmuckbild

Frische Luft und warme Räume: So heizen und lüften Sie richtig

Gerade in der kalten Jahreszeit verbringen viele Menschen mehr Zeit zu Hause. Doch wie bleibt es warm, trocken und angenehm in den eigenen vier Wänden – ohne unnötig Energie zu verschwenden? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden Württemberg gibt praktische Tipps, wie Verbraucher:innen im Alltag einfach und effizient Heizen.
Schmuckbild

Neues Abo statt Kündigung

Eine Verbraucherin wollte mit Hilfe eines Service-Anbieters ein Abo kündigen. Doch der Anbieter kündigte den Vertrag nicht, sondern schob ihr ein weiteres Abo unter.
Gemüse auf einem Teller

So energiereich ist To-go-Essen

Verbraucherzentralen auf der Grünen Woche in Berlin
Jemand schließt ein Bankschließfach auf

Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen: Wer haftet für mein Schließfach?

Nach dem Einbruch in der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer sorgen sich viele Betroffene um Ersatz für ihre Verluste. Und auch generell wirft das Geschehen die Frage auf, wann Banken oder Versicherungen in solchen Fällen haften.