Kostenloses Online-Seminar "Mobile und Online Payment – Digitale Bezahlmethoden“ am 16. April um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Bei Treppenliften Widerruf möglich, da es sich um Werkverträge handelt

Stand:
BGH Urteil vom 20.10.2021, I ZR 96/20

Verbraucher:innen steht beim Kauf eines individuell gefertigten Kurventreppenliftes ein Widerrufsrecht zu, sofern der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, da Vertragsschwerpunkt auf der Erstellung eines funktionstauglichen Werkes liegt.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.10.2021, Az. I ZR 96/20
Vorinstanzen:
OLG Köln, Urteil vom 13.05.2020 6 U 300/19
LG Köln, Urteil vom 03.12.2019, 81 O 72/19

Wenn die Dienstleistung, also beispielsweise die Montage, den Kaufvertrag über eine Ware lediglich ergänzt, liegt ein Kaufvertrag vor. Wenn die Montage aber erforderlich ist, um ein funktionstüchtiges Werk herzustellen, dann liegt ein Werkvertrag vor.

 

Off

Nach § 312g Abs. 1 BGB steht Verbraucher:innen bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein Widerrufsrecht zu. Über dieses Widerrufsrecht muss der Anbieter informieren. Bei Kaufverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und nach der Bestimmung oder Auswahl des Kunden individuell angefertigt werden, besteht jedoch kein Widerrufsrecht, vgl. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.

Bei Werkverträgen, mit denen die Erstellung eines individuellen Werkes/Produktes vertraglich außerhalb von Geschäftsräumen vereinbart wird, steht Verbraucher:innen hingegen ein Widerrufsrecht zu.
Die Abgrenzung von Kaufverträgen zu Werkverträgen ist damit wesentlich zur Feststellung, ob Verbraucher:innen ein Widerrufsrecht zusteht.

Das Berufungsgericht hatte in seiner Entscheidung auf den Wert der Dienstleistung im Verhältnis zum Wert der Ware abgestellt, bzw. darauf, dass die Dienstleistung, also die Montage der Ware, auch durch ein beliebiges Fachunternehmen hätte ausgeführt werden können. Diese Kriterien halten der Überprüfung des Bundesgerichtshofes nicht stand.

Bei der anzustellenden Gesamtbetrachtung ist der Schwerpunkt des jeweiligen Vertrages zu ermitteln, so der BGH. Liegt der Schwerpunkt nicht auf der Übertragung des Eigentums und des Besitzes, sondern auf der Herstellung eines funktionstauglichen Werkes, so ist von einem Werkvertrag auszugehen.

Bei der Bestellung eines Kurventreppenliftes liegt der Schwerpunkt nicht in der Übereignung der einzelnen, individuell gefertigten Laufschienen und weiteren Einzelteile. Die individuell anzufertigende Laufschiene und das Einpassen in das Treppenhaus spricht für das Vorliegen eines Werkvertrages. Der Einbau des Treppenliftes als funktionsfähige Einheit steht gegenüber der Lieferung der Einzelteile deutlich im Vordergrund.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.10.2021 (Az. I ZR 96/20)

Schmuckbild

Doppelter Ärger nach falschem Jobangebot

Ein Verbraucher erhält Rechnungen und Mahnungen für zwei Mobilfunkverträge, die er nicht abgeschlossen hat. Sein Verdacht: Bei einem falschen Bewerbungsgespräch haben Kriminelle seine Daten geklaut.
Mensch mit Handschuh dreht Gashahn

Kostenfalle Rückbaukosten für Gasanschlüsse

Viele Fragen rund um die Transformation der Gasinfrastruktur im Rahmen des Energie­ und Klimawandels sind ungeklärt. Die Verbraucherzentrale klärt zum aktuellen Stand auf.
Schmuckbild

Steigende Energiepreise? Jetzt richtig beraten lassen

Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vergleicht Wärmepumpen-Angebote
Schmuckbild

Auszeichnung: Verbraucherschulen überzeugen mit engagierter Verbraucherbildung

Zehn Schulen aus Baden-Württemberg ausgezeichnet
Schmuckbild

Werbung muss klar erkennbar sein

Verbraucherzentrale mit Klage gegen Google (YouTube) erfolgreich, Verfahren gegen Handelsblatt läuft noch