Kostenloses Online-Seminar "Smart Surfer: Digitalisierung im Gesundheitswesen“ am 8. Oktober um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Die L’Oréal Produktion Deutschland GmbH darf Mogelpackung nicht mehr verwenden

Stand:
LG Karlsruhe, Urteil vom 18.8.2023, 13 O 19/22 KfH

Das Unternehmen hat eine Waschgel in einer nur zu Hälfte befüllten Tube mit Sichtblenden angeboten.
Off

Das Unternehmen hat die Verpackung des Waschgels so gestaltet, dass der Tubendeckel auch als Standfuß dient. Ungefähr ab der Hälfte der Tube wird die Sicht durch eine farbig gestaltete Blende verdeckt. Nimmt man nun die Tube in die Hand und liest sich das Etikett durch, sieht man, dass die Tube mindestens bis zur Sichtblende befüllt ist und gewinnt den Eindruck, dass die Tube mehr als halb voll ist. Tatsächlich ist der Hohlraum fast genauso groß, wie der befüllte Raum. Damit verstößt die Verpackung gegen das Mess-und Eichgesetz und gilt als irreführend.

Wir haben L’Oréal Produktion Deutschland GmbH abgemahnt. Zudem haben wir parallel die L'Oréal Deutschland GmbH abgemahnt, da beide Unternehmensteile am Vertrieb des Waschgels beteiligt sind. Das Unternehmen hat sich aber jeweils geweigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Daraufhin haben wir Klage am Landgericht Karlsruhe Klage erhoben. Leider hat sich das Verfahren stark verzögert, da wir den Ausgang eines anderen Verfahrens abgewartet haben. Dafür haben wir gewonnen. Das parallele Verfahren haben wir in zweiter Instanzen verloren und haben gerade eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingereicht. Diese wurde vom BGH angenommen, das Urteil wird am 29.05.2024 verkündet (Az. I ZR 43/23).

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Karlsruhe vom 18.8.2023 (Az. 13 O 19/22 KfH )

Ratgeber-Tipps

Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!
Titel der aktuellen Verbraucherzeitung

Verbraucherzeitung 4/2024

Die Verbraucherzeitung Ausgabe 4/2024
Hier finden Sie die Gesamtausgabe als Download (pdf).
Ein Paar rechnet Angaben aus Finanzunterlagen nach

Kritik an Lebensversicherern

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Vertrieb von Lebens- und Rentenversicherungen unter die Lupe genommen. Sie kritisiert hohe Kosten und hohe Stornoquoten. Einige Produkte seien so konstruiert, dass die Mehrheit der Versicherten mit ihnen Verluste machen werde.
Schmuckbild

Restaurantgutschein - eine gute Idee zu Weihnachten?

An Menschen, die es lieben essen zu gehen, verschenkt man gerne einen Restaurantgutschein. Entweder vom Restaurant um die Ecke oder eher mal was Neues zum Ausprobieren. Gedanken macht man sich meistens zur Gültigkeit, aber was geschieht, wenn das Restaurant schließt oder wenn es von einem neuen Besitzer übernommen wird?

Undurchsichtige Bestellbedingungen bei HelloFresh

Landgericht Berlin, Urteil vom 18. März 2021, Az. 52 O 327/20,
Kammergericht Berlin, Urteil vom 5. September 2024, Az. 5 U 42/21, nicht rechtskräftig

Bei der Bestellung von Kochboxen müssen Verbraucher:innen zuvor über die wesentlichen Vertragsbedingungen informiert werden.