Kostenloses Online-Seminar "Geldanlage mit ETFs" am 8. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Die L’Oréal Produktion Deutschland GmbH darf Mogelpackung nicht mehr verwenden

Stand:
LG Karlsruhe, Urteil vom 18.8.2023, 13 O 19/22 KfH

Das Unternehmen hat eine Waschgel in einer nur zu Hälfte befüllten Tube mit Sichtblenden angeboten.
Off

Das Unternehmen hat die Verpackung des Waschgels so gestalte, dass der Tubendeckel auch als Standfuß dient. Ungefähr ab der Hälfte der Tube wird die Sicht durch eine farbig gestaltete Blende verdeckt. Nimmt man nun die Tube in die Hand und liest sich das Etikett durch, sieht man, dass die Tube mindestens bis zur Sichtblende befüllt ist und gewinnt den Eindruck, dass die Tube mehr als halb voll ist. Tatsächlich ist der Hohlraum fast genauso groß, wie der befüllte Raum. Damit verstößt die Verpackung gegen das Mess-und Eichgesetz und gilt als irreführend.

Wir haben L’Oréal Produktion Deutschland GmbH abgemahnt. Zudem haben wir parallel die L'Oréal Deutschland GmbH abgemahnt, da beide Unternehmensteile am Vertrieb des Waschgels beteiligt sind. Das Unternehmen hat sich aber jeweils geweigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Daraufhin haben wir Klage am Landgericht Karlsruhe Klage erhoben. Leider hat sich das Verfahren stark verzögert, da wir den Ausgang eines anderen Verfahrens abgewartet haben. Dafür haben wir gewonnen. Das parallele Verfahren haben wir in zweiter Instanzen verloren und haben gerade eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingereicht. Diese wurde vom BGH angenommen, die mündliche Verhandlung findet am 18. April 2024 statt (Az. I ZR 43/23).

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Karlsruhe vom 18.8.2023 (Az. 13 O 19/22 KfH )

Ratgeber-Tipps

Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
ein Mann schaut entsetzt auf einen Inkasso-Brief

Inkasso

Inkassoforderungen wirken bedrohlich oder enthalten unberechtigte oder überhöhte Forderungen. Was erlaubt ist und was nicht, klären wir in dieser Podcast-Folge.
Zwei Handwerker montieren eine Solaranlage auf einem Hausdach

Aktuelle Probleme in der Photovoltaik

Nicht nur die Landesregierung setzt auf den Ausbau der Photovoltaik, um die Klimaziele zu erreichen, sondern auch Verbraucher:innen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Schmuckbild

Mit falschem Rabatt gelockt

Verbraucherzentrale erwirkt Urteil gegen Tchibo