Kostenloses Online-Seminar "Warm, unabhängig, zukunftssicher: Die Wärmepumpe für Ihr Eigenheim“ am 19. Mai um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Mobilfunk: Kein Anruf für Bestätigung der Kündigung nötig

Stand:
Landgericht Kiel, Anerkenntnisurteil vom 17.09.2020, Az. 14 HKO 42/20

Verfahren gegen Mobilcom Debitel GmbH

Landgericht Kiel, Anerkenntnisurteil vom 17.09.2020, Az. 14 HKO 42/20, Urteil ist rechtskräftig

Die Mobilcom Debitel GmBh forderte Kunden trotz wirksamer Kündigung auf, telefonisch Kontakt aufzunehmen, um angeblich offene Fragen zu klären und eine Kündigungsbestätigung zu erhalten. Das ist rechtswidrig.

Off

Nachdem ein Verbraucher seinen Vertrag mit Mobilcom fristgerecht gekündigt und jede weitere Kontaktaufnahme, außer zur Vertragsabwicklung, untersagt hatte, meldete sich das Unternehmen wenige Tage später per Brief. Der Verbraucher sollte sich melden, um noch einige Fragen rund um die Kündigung zu klären. Man würde ihm dann auch im Gegenzug die Kündigungsbestätigung zu senden.

Mit einem solchen Schreiben versucht Mobilcom Debitel bewusst die Unsicherheit von Verbrauchern bezüglich ihrem Kündigungsrecht auszunutzen.

Denn tatsächlich gilt: Eine Kündigung wird grundsätzlich ohne Bestätigung wirksam und zwar im dem Augenblick, wenn sie dem Unternehmen zugeht. Behauptet Mobilcom Debitel nun, dass es noch Punkte zu klären gebe und spielt es dadurch dem Verbraucher vor, die Kündigung müsste, um wirksam zu werden, bestätigt werden, das ist eine Irreführung und zudem eine nicht erlaubte Kontaktaufnahme zu Werbezwecken.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnte Mobilcom Debitel ab und forderte das Unternehmen auf, dieses Verhalten künftig zu unterlassen. Da der Anbieter nicht reagierte, reichte die Verbraucherzentrale Klage am Landgericht Kiel ein.

Mobilcom Debitel verteidigte sich nicht gegen die Klage. Dies hätte nach Auffassung der Verbraucherzentrale auch wenig Sinn gemacht, da es sich bei dem Verhalten des Unternehmens um eindeutige Rechtsverstöße handelte. Denn: Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Das heißt, sie wird, wenn sie dem Unternehmer im Rahmen der Kündigungsfrist zugeht sofort, ohne weiteres Zutun oder einer Reaktion des Unternehmers wirksam und beendet den Vertrag zum genannten Datum. Erweckt ein Unternehmen, wie in diesem Fall Mobilcom Debitel, den Eindruck, dass dem nicht so ist, ist das klar rechtswidrig. 

Ebenso rechtswidrig ist auch die Kontaktaufnahme per Brief gegen den ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers. Dass es sich um längstens geklärte bzw. durch Gesetz festgelegte Rechte des Verbrauchers handelt, hat Mobilcom Debitel im Rahmen des Gerichtsverfahrens vermutlich eingesehen. Vor Gericht äußerte sich das Unternehmen nicht zur Sache, im Rahmen eines Anerkenntnisurteils wurde somit die eigene Einsicht dokumentiert.

 

Zum Volltext der Entscheidung:

Landgericht Kiel vom 17.09.2020 (Az. 14 HKO 42/20, Anerkenntnisurteil, rechtskräftig)

Solaranlage auf einem Dach

Photovoltaik: So geht es nach 20 Jahren weiter

Viele Anlagen verlieren die Förderung – warum sich der Weiterbetrieb oft trotzdem lohnt
Mensch mit Handschuh dreht Gashahn

Einfach abgeklemmt? - Kosten für Stilllegung des Gasanschlusses

Viele Eigentümer:innen denken über einen Heizungstausch nach oder haben das bereits getan. Wer sich für ein klimaneutrales Heizsystem, wie z. B. die Wärmepumpe, entschieden hat, steht nun vor der Frage, ob der Gasanschluss stillgelegt werden sollte.
Mann stützt sich den Kopf auf die Hände am Strand

Kerosinmangel und steigende Preise: Was Pauschalreisende jetzt wissen müssen

Verbraucherzentrale erklärt Rechte bei Preiserhöhungen und Flugproblemen – Pauschalreise-Check bietet schnelle Hilfe
Ein Glas cremige Sojamilch steht im Zentrum dieser hellen, minimalistischen Komposition auf einem weißen Stoffuntergrund, während ein darüber balancierter Holzlöffel eine Häufung runder, gelblicher Sojabohnen präsentiert. Die sanfte Beleuchtung in warmen Beigetönen betont die natürliche Textur der Zutaten, die durch weitere dekorativ verstreute Bohnen im weichgezeichneten Hintergrund ergänzt werden.

Mythen, Risiken und Chancen: Soja im Faktencheck

Verbraucherzentralen ordnen Sorgen und Hoffnungen rund um den Verzehr von Soja ein
Schmuckbild

Weitere Rentenfaktorklauseln vor Gericht

Verbraucherzentrale hat Klage gegen Allianz und R+V eingereicht