Kostenloses Online-Seminar "Smart Surfer: Sicher im Netz unterwegs" am 12. Oktober um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Mobilfunk: Kein Anruf für Bestätigung der Kündigung nötig

Stand:
Landgericht Kiel, Anerkenntnisurteil vom 17.09.2020, Az. 14 HKO 42/2

Verfahren gegen Mobilcom Debitel GmbH

Landgericht Kiel, Anerkenntnisurteil vom 17.09.2020, Az. 14 HKO 42/2, Urteil ist rechtskräftig

Die Mobilcom Debitel GmBh forderte Kunden trotz wirksamer Kündigung auf, telefonisch Kontakt aufzunehmen, um angeblich offene Fragen zu klären und eine Kündigungsbestätigung zu erhalten. Das ist rechtswidrig.

Off

Nachdem ein Verbraucher seinen Vertrag mit Mobilcom fristgerecht gekündigt und jede weitere Kontaktaufnahme, außer zur Vertragsabwicklung, untersagt hatte, meldete sich das Unternehmen wenige Tage später per Brief. Der Verbraucher sollte sich melden, um noch einige Fragen rund um die Kündigung zu klären. Man würde ihm dann auch im Gegenzug die Kündigungsbestätigung zu senden.

Mit einem solchen Schreiben versucht Mobilcom Debitel bewusst die Unsicherheit von Verbrauchern bezüglich ihrem Kündigungsrecht auszunutzen.

Denn tatsächlich gilt: Eine Kündigung wird grundsätzlich ohne Bestätigung wirksam und zwar im dem Augenblick, wenn sie dem Unternehmen zugeht. Behauptet Mobilcom Debitel nun, dass es noch Punkte zu klären gebe und spielt es dadurch dem Verbraucher vor, die Kündigung müsste, um wirksam zu werden, bestätigt werden, das ist eine Irreführung und zudem eine nicht erlaubte Kontaktaufnahme zu Werbezwecken.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnte Mobilcom Debitel ab und forderte das Unternehmen auf, dieses Verhalten künftig zu unterlassen. Da der Anbieter nicht reagierte, reichte die Verbraucherzentrale Klage am Landgericht Kiel ein.

Mobilcom Debitel verteidigte sich nicht gegen die Klage. Dies hätte nach Auffassung der Verbraucherzentrale auch wenig Sinn gemacht, da es sich bei dem Verhalten des Unternehmens um eindeutige Rechtsverstöße handelte. Denn: Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Das heißt, sie wird, wenn sie dem Unternehmer im Rahmen der Kündigungsfrist zugeht sofort, ohne weiteres Zutun oder einer Reaktion des Unternehmers wirksam und beendet den Vertrag zum genannten Datum. Erweckt ein Unternehmen, wie in diesem Fall Mobilcom Debitel, den Eindruck, dass dem nicht so ist, ist das klar rechtswidrig. 

Ebenso rechtswidrig ist auch die Kontaktaufnahme per Brief gegen den ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers. Dass es sich um längstens geklärte bzw. durch Gesetz festgelegte Rechte des Verbrauchers handelt, hat Mobilcom Debitel im Rahmen des Gerichtsverfahrens vermutlich eingesehen. Vor Gericht äußerte sich das Unternehmen nicht zur Sache, im Rahmen eines Anerkenntnisurteils wurde somit die eigene Einsicht dokumentiert.

 

Zum Volltext der Entscheidung:

Landgericht Kiel vom 17.09.2020 (Az. 14 HKO 42/20, Anerkenntnisurteil, rechtskräftig)

Falsche Herkunftsangabe bei Aldi

LG Stuttgart, Urteil vom 7.9.2023, 35 O 80 /23 KfH, noch nicht rechtskräftig

Aldi kennzeichnete am Regal ein einfaches Kürbiskernöl als steirisches Kürbiskernöl.
Junge Frau hält wiederverwertbaren Kaffeebecher in einer Hand

Da geht noch mehr

Verbraucherzentrale untersucht die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie

Keine Inkassoforderung ohne Vertrag

LG Berlin, Urteil vom 18.9.2023, Az. 101 O 84/22 (nicht rechtskräftig)

Die Grover Group Deutschland GmbH hat Forderungsschreiben mit 10 Euro Mahngebühr an Verbraucher:innen geschickt, ohne einen Ansppruch zu haben.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Was macht die SCHUFA mit meinen Daten?

Eine Transparenzoffensive hatte die SCHUFA im letzten Jahr angekündigt. Dabei soll auch die App 'bonify' helfen, mit der sich Verbraucher:innen kostenlos über ihre Kreditwürdigkeit informieren können. Aber wie viel ist dran an den guten Vorsätzen der seit Jahren in der Kritik stehenden Auskunftei?
Schmuckbild

So funktioniert die Wärmepumpe im Altbau

Wärmepumpen gelten als die Heiztechnik der Stunde. Über ihre Verwendung im Altbau wird viel diskutiert. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale räumt mit Mythen auf und gibt Tipps, wie Wärmepumpen auch im Altbau für wohlige Wärme zu moderaten Preisen sorgen und dabei das Klima schützen.