Kostenloses Online-Seminar "Sonnige Zukunft: Betriebsmodelle für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern" am 15. August um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Mobilfunk: Kein Anruf für Bestätigung der Kündigung nötig

Stand:
Landgericht Kiel, Anerkenntnisurteil vom 17.09.2020, Az. 14 HKO 42/20

Verfahren gegen Mobilcom Debitel GmbH

Landgericht Kiel, Anerkenntnisurteil vom 17.09.2020, Az. 14 HKO 42/20, Urteil ist rechtskräftig

Die Mobilcom Debitel GmBh forderte Kunden trotz wirksamer Kündigung auf, telefonisch Kontakt aufzunehmen, um angeblich offene Fragen zu klären und eine Kündigungsbestätigung zu erhalten. Das ist rechtswidrig.

Off

Nachdem ein Verbraucher seinen Vertrag mit Mobilcom fristgerecht gekündigt und jede weitere Kontaktaufnahme, außer zur Vertragsabwicklung, untersagt hatte, meldete sich das Unternehmen wenige Tage später per Brief. Der Verbraucher sollte sich melden, um noch einige Fragen rund um die Kündigung zu klären. Man würde ihm dann auch im Gegenzug die Kündigungsbestätigung zu senden.

Mit einem solchen Schreiben versucht Mobilcom Debitel bewusst die Unsicherheit von Verbrauchern bezüglich ihrem Kündigungsrecht auszunutzen.

Denn tatsächlich gilt: Eine Kündigung wird grundsätzlich ohne Bestätigung wirksam und zwar im dem Augenblick, wenn sie dem Unternehmen zugeht. Behauptet Mobilcom Debitel nun, dass es noch Punkte zu klären gebe und spielt es dadurch dem Verbraucher vor, die Kündigung müsste, um wirksam zu werden, bestätigt werden, das ist eine Irreführung und zudem eine nicht erlaubte Kontaktaufnahme zu Werbezwecken.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnte Mobilcom Debitel ab und forderte das Unternehmen auf, dieses Verhalten künftig zu unterlassen. Da der Anbieter nicht reagierte, reichte die Verbraucherzentrale Klage am Landgericht Kiel ein.

Mobilcom Debitel verteidigte sich nicht gegen die Klage. Dies hätte nach Auffassung der Verbraucherzentrale auch wenig Sinn gemacht, da es sich bei dem Verhalten des Unternehmens um eindeutige Rechtsverstöße handelte. Denn: Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Das heißt, sie wird, wenn sie dem Unternehmer im Rahmen der Kündigungsfrist zugeht sofort, ohne weiteres Zutun oder einer Reaktion des Unternehmers wirksam und beendet den Vertrag zum genannten Datum. Erweckt ein Unternehmen, wie in diesem Fall Mobilcom Debitel, den Eindruck, dass dem nicht so ist, ist das klar rechtswidrig. 

Ebenso rechtswidrig ist auch die Kontaktaufnahme per Brief gegen den ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers. Dass es sich um längstens geklärte bzw. durch Gesetz festgelegte Rechte des Verbrauchers handelt, hat Mobilcom Debitel im Rahmen des Gerichtsverfahrens vermutlich eingesehen. Vor Gericht äußerte sich das Unternehmen nicht zur Sache, im Rahmen eines Anerkenntnisurteils wurde somit die eigene Einsicht dokumentiert.

 

Zum Volltext der Entscheidung:

Landgericht Kiel vom 17.09.2020 (Az. 14 HKO 42/20, Anerkenntnisurteil, rechtskräftig)

Irreführende Blickfangwerbung „20%² auf alle Ostersüßwaren“

Die Ankündigung „20%² auf alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert“ ist eine „dreiste“ Lüge, wenn in der Fußnote zu ² im Prospekt bestimmte Ostersüßwaren ausgenommen werden.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
digitaler Stromzähler

Dynamische Stromtarife

Dynamische Stromtarife müssen ab 2025 von allen Energieversorgern angeboten werden. Einige Energieversorger bieten diese Tarife bereits an.
digitaler Stromzähler

Der schlaue Zähler: Moderne Messeinrichtung

Die Tage der analogen Stromzähler sind gezählt. Bis 2032 werden alle Haushalte in Deutschland mit neuen digitalen Stromzählern ausgestattet – mit sogenannten modernen Messeinrichtungen (mME). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt die wichtigsten Fakten.