Kostenloses Online-Seminar "Geldanlage mit ETFs" am 8. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Mobilfunk: Kein Anruf für Bestätigung der Kündigung nötig

Stand:
Landgericht Kiel, Anerkenntnisurteil vom 17.09.2020, Az. 14 HKO 42/20

Verfahren gegen Mobilcom Debitel GmbH

Landgericht Kiel, Anerkenntnisurteil vom 17.09.2020, Az. 14 HKO 42/20, Urteil ist rechtskräftig

Die Mobilcom Debitel GmBh forderte Kunden trotz wirksamer Kündigung auf, telefonisch Kontakt aufzunehmen, um angeblich offene Fragen zu klären und eine Kündigungsbestätigung zu erhalten. Das ist rechtswidrig.

Off

Nachdem ein Verbraucher seinen Vertrag mit Mobilcom fristgerecht gekündigt und jede weitere Kontaktaufnahme, außer zur Vertragsabwicklung, untersagt hatte, meldete sich das Unternehmen wenige Tage später per Brief. Der Verbraucher sollte sich melden, um noch einige Fragen rund um die Kündigung zu klären. Man würde ihm dann auch im Gegenzug die Kündigungsbestätigung zu senden.

Mit einem solchen Schreiben versucht Mobilcom Debitel bewusst die Unsicherheit von Verbrauchern bezüglich ihrem Kündigungsrecht auszunutzen.

Denn tatsächlich gilt: Eine Kündigung wird grundsätzlich ohne Bestätigung wirksam und zwar im dem Augenblick, wenn sie dem Unternehmen zugeht. Behauptet Mobilcom Debitel nun, dass es noch Punkte zu klären gebe und spielt es dadurch dem Verbraucher vor, die Kündigung müsste, um wirksam zu werden, bestätigt werden, das ist eine Irreführung und zudem eine nicht erlaubte Kontaktaufnahme zu Werbezwecken.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnte Mobilcom Debitel ab und forderte das Unternehmen auf, dieses Verhalten künftig zu unterlassen. Da der Anbieter nicht reagierte, reichte die Verbraucherzentrale Klage am Landgericht Kiel ein.

Mobilcom Debitel verteidigte sich nicht gegen die Klage. Dies hätte nach Auffassung der Verbraucherzentrale auch wenig Sinn gemacht, da es sich bei dem Verhalten des Unternehmens um eindeutige Rechtsverstöße handelte. Denn: Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Das heißt, sie wird, wenn sie dem Unternehmer im Rahmen der Kündigungsfrist zugeht sofort, ohne weiteres Zutun oder einer Reaktion des Unternehmers wirksam und beendet den Vertrag zum genannten Datum. Erweckt ein Unternehmen, wie in diesem Fall Mobilcom Debitel, den Eindruck, dass dem nicht so ist, ist das klar rechtswidrig. 

Ebenso rechtswidrig ist auch die Kontaktaufnahme per Brief gegen den ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers. Dass es sich um längstens geklärte bzw. durch Gesetz festgelegte Rechte des Verbrauchers handelt, hat Mobilcom Debitel im Rahmen des Gerichtsverfahrens vermutlich eingesehen. Vor Gericht äußerte sich das Unternehmen nicht zur Sache, im Rahmen eines Anerkenntnisurteils wurde somit die eigene Einsicht dokumentiert.

 

Zum Volltext der Entscheidung:

Landgericht Kiel vom 17.09.2020 (Az. 14 HKO 42/20, Anerkenntnisurteil, rechtskräftig)

Paket liegt vor einer Tür

Bundesgerichtshof entscheidet über Mogelpackung

Am 18.4., 9 Uhr, verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die L’Oreal Deutschland GmbH
Schmuckbild

Ran die neuen Fördertöpfe

Mit der Novellierung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) haben sich die Förderrichtlinien verändert. Wer sein Haus sanieren, die Heizung austauschen oder optimieren möchte, kann auf verschiedene Fördermöglichkeiten zugreifen.
Rentnerin kontrolliert Unterlagen

Tipps zur Heizkostenabrechnung: Von Abrechnungszeitraum bis Verteilerschlüssel

Mit dem nahenden Ende der Heizperiode flattert vielen Verbraucher:innen die Heizkostenabrechnung ins Haus. Wenn die Energiekosten steigen, können teils hohe Nachzahlungen fällig werden.

Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale in erster Instanz erfolgreich vor. Die Gegenseite hat Berufung eingelegt.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.