Kostenloses Online-Seminar "Warm, unabhängig, zukunftssicher: Die Wärmepumpe für Ihr Eigenheim“ am 17. Februar um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Otto darf keine automatisierte Mahnung in Rechnung stellen

Stand:
Hanseatisches OLG, Beschluss vom 22.12.2021, 15 U 14/21, Berufung zurückgewiesen, erstinstanzliche Urteil rechtskräftig
Otto GmbH & Co.KG darf für automatisiert erstellte Mahnungen keine Mahngebühr in Höhe von 10,00 Euro in Rechnung stellen.

Hanseatisches OLG, Beschluss vom 22.12.2021, 15 U 14/21
Vorinstanz: Landgericht Hamburg, Urteil vom 26.01.2021, Az. 406 HKO 118/20

Berufung zurückgewiesen, erstinstanzliches Urteil rechtskräftig

Das Versandhandelsunternehmen stellte einem Kunden, der sich in Zahlungsverzug befand, eine monatliche Mahngebühr in Höhe von 10 Euro in Rechnung, ohne, dass dies zwischen den Vertragsparteien vereinbart war oder aus dem Kleingedruckten hervorging. Die Pauschalen der Mahngebühr wurden vom Unternehmen einfach kommentarlos in den Kontoauszug des Kunden eingebucht. Ein solches Verhalten ist irreführend und unlauter.

Off

Auf Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. wurde durch das Landgericht Hamburg dem Versandhandelsunternehmen Otto GmbH & Co KG untersagt, seinen Kunden eine Pauschale von 10 Euro monatlicher Mahngebühr kommentarlos in deren Kontoauszug einzubuchen, ohne, dass dies vereinbart wurde oder aus den AGB hervorgeht. Ein solches Vorgehen lässt den Kunden davon ausgehen, dass er eindeutig verpflichtet ist, die Bezahlung vornehmen zu müssen. Bei einer kommentarlosen Einbuchung von Mahngebühren handelt es sich aber gerade nicht um die Äußerung einer Rechtsauffassung. Somit ergibt sich ein solcher Anspruch für das Unternehmen weder aus Gesetz noch aus dem Vertragsverhältnis, weshalb das Vorgehen des Unternehmens geeignet ist, Verbraucher:innen in die Irre zu führen und sie Glauben zu lassen, dass sie zu einer solchen Zahlung verpflichtet wären. Auch der Vortrag des Unternehmens, dass die Forderung aufgrund kostenintensiver Inkasso-Verfahren gerechtfertigt wäre, konnte nicht die Rechtsaufassung des erstinstanzlichen Gerichts ändern. Sofern im Einzelfall besondere Kosten entstehen, so müssten diese dann auch im Einzelfall gegebenenfalls geltend gemacht werden. Ein pauschaler Abzug ist jedenfalls nicht gerechtfertigt.

Mit Beschluss vom 28.12.2021 wies das Hanseatische Oberlandesgericht (AZ 15 U 14/21) die Berufung der Otto GmbH & Co KG ohne mündliche Verhandlung zurück und bestätigte das Urteil des Landgericht Hamburg.

 

Zum Volltext der Entscheidung:

Beschluss Hanseatisches Oberlandesgericht vom 22.12.2021 (Az. 15 U 14/21)

Landgericht Hamburg, Urteil vom 26.1.2021 (Az. 406 HKO 118/20)

Schmuckbild

Sanieren in Wohnungseigentümergemeinschaften leicht gemacht

In vielen Wohnanlagen steckt enormes Potenzial zur Energieeinsparung. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist die Umsetzung jedoch oft komplex: Mehrere Eigentümer:innen müssen sich auf Maßnahmen und Zeitpläne einigen, technische Fragen klären und rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Das kann abschreckend wirken – muss es aber nicht.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: K.I. dir trauen? (3/4)

Ging es jahrzehntelang beim Onlineshopping hauptsächlich um Preise, Qualität und einen verlässlichen Kundenservice, gewinnt der Faktor Bequemlichkeit mit dem Einzug generativer künstlicher Intelligenz in das digitale Einkaufserlebnis stark an Bedeutung. Und ist die KI nicht die beste Kaufberaterin?
Schmuckbild

Zu alt für den Rabatt?

Ein Anbieter wirbt online mit einem Altersrabatt auf Brillengläser. Ein Verbraucher, der auf eine günstige Brille gehofft hatte, erfährt erst beim Optiker-Termin vor Ort, dass das Angebot nur eingeschränkt gilt.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Labubudubaimatchacup (2/4)

Wenn unterhaltsamer Video-Content von Werbeclips unterbrochen wird, warten wir entweder genervt auf deren Ende oder klicken sie nach Möglichkeit schnell weg. Doch was tun wir, wenn wir in einer digitalen Dauerwerbesendung stecken, aus der wir nicht entkommen können - oder wollen!
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Inventur im Onlineshop (1/4)

Manipulative Klickstrecken, unseriöse Nutzerwertungen, Ramsch aus "China-Shops" und verlockende App Games um Bonuspunkte und Rabatte in Onlineshops. Die zweite Staffel unserer Podcastreihe "dürfen die das?" beginnt mit einer Bestandsaufnahme zum Verbraucherschutz im E-Commerce im Jahr 2026.