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Unterlassungsanspruch gegen rechtswidrige AGB auch nach Liquidation

Stand:
Landgericht Mannheim, Urteil vom 16.02.2023, 6 O 222/21

Ein Finanzunternehmen mit Sitz in der Schweiz verwendete AGB, die gegen deutsches Rechts verstoßen. Trotz Liquidation und Einstellung des Konkursverfahrens besteht Wiederholungsgefahr, weshalb das Unternehmen zur Unterlassung verpflichtet wurde.
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Die Harow AG mit Sitz in Baar in der Schweiz bot unter anderem Verbraucher:innen aus Deutschland die Vermittlung von Finanzsanierungen an. Da die Tätigkeit der Anbieterin auf den Abschluss von Verbraucherverträgen mit deutschen Verbrauchern ausgerichtet war, findet deutsches Recht Anwendung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstießen gegen deutsches Recht. Bereits im März 2022 wurde die Harow AG von dem Kantonsgericht Zug aufgelöst und die Liquidation wurde angeordnet. Mangels Aktiven wurde das Konkursverfahren im September 2022 eingestellt. Die Auflösung eines Unternehmens und die Einstellung des Konkurs Verfahrens führt jedoch nicht automatisch oder als gesetzliche Folge zur Einstellung des Geschäftsbetriebes. Auch im Rahmen einer Abwicklung eines Geschäftsbetriebes besteht immer noch die Gefahr, dass sich die Liquidatoren auf die unzulässigen Geschäftsbedingungen berufen.

Inhaltlich umfassten die angegriffenen Klauseln unter anderem strenge Formerfordernisse für Verbraucher:innen, unzulässige Verkürzungen des Widerrufsrechtes, eine Gerichtsstands-Festsetzung für die Schweiz, unzulässige Regelungen zur Fälligkeit, Haftungsbeschränkungen und weitere benachteiligende Bestimmungen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Unternehmen abgemahnt. Wir sahen eine Wiederholungsgefahr, da die Harow AG weiterhin am Rechtsverkehr teilnehmen könnte. Auch wurden wir durch die Beschwerde eines Verbrauchers darauf aufmerksam, dass sich die Tätigkeit des Unternehmens auch auf das Gebiet der Bundesrepublik erstreckte. Da außergerichtlich keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, hat die Verbraucherzentrale beim Landgericht Mannheim, dem Ort der schädigenden Handlung, Klage erhoben.
Das Landgericht Mannheim hat dem Klageantrag der Verbraucherzentrale stattgegeben und die Verwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. das Berufen auf die unzulässigen Klauseln untersagt.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Mannheim vom 16.2.2023 (Az. 6 O 222/21)

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