Kostenloses Online-Seminar "Vertrautes Heim mit neuester Heiztechnik - Wärmepumpe im Bestand" am 7. Juli um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

 

Unzulässige Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stand:
Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteile vom 17.11.2022, 3 O 78/22 und 3 O 238/21

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie Verbraucherrechte einschränken oder durch die Klauseln Verbraucher:innen benachteiligt werden.
Off

Die IHU.constru GmbH, die vormals unter dem Namen „André Weick Innovative Haus- und Umwelttechnik“ im Rechtsverkehr auftrat, verwendete eine Vielzahl an allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für sich genommen Verbraucherrechte verkürzten oder ihre Geltendmachung erschwerten. Insbesondere zu Haftungsfragen, zur Vertragsauslegung und zu Mitwirkungen des Verbrauchers wurden Regelungen verwendet, die aufgrund des Gesetzes und der dazu entwickelten Rechtsprechung unwirksam sind.

Auch wenn Verbraucher:innen theoretisch die Möglichkeit gehabt hatten, Vertragsklauseln zu streichen und individuell zu verhandeln, ändert das nichts daran, dass es sich erst einmal um Klauseln handelt, die einer Wirksamkeitsprüfung unterliegen. Eine Klausel in AGB, die dazu auffordert, doch einzelne unliebsame Klauseln zu streichen, führen nicht dazu, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Individualvereinbarung zu sehen ist.

Die Verbraucherzentrale hat die IHU.constru GmbH in zwei Verfahren wegen der Nutzung unwirksamer Klauseln abgemahnt. Nach der ersten Abmahnung im Jahr 2021 verwendete die Anbieterin im Jahr 2022 gegenüber Verbraucherinnen weitere unzulässige Klauseln, so dass eine weitere Abmahnung ausgesprochen werden musste. Da eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war, hat die Verbraucherzentrale Klage vor dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) eingereicht.

Das Landgericht entschied nach mündlicher Verhandlung am 17. November 2022 in beiden Verfahren zugunsten der Verbraucherzentrale und verurteilte die Beklagte antragsgemäß.

 

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteile Landgericht Frankenthal (Pfalz) vom 17.11.2022 (Az. 3 O 78/22, Az. 3 O 238/21)

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Schmuckbild

Gutscheine mit Haken

Eine Verbraucherin kauft Wertgutscheine für Restaurants. Dass diese nur unter bestimmten Bedingungen eingelöst werden können, erfährt sie erst nach dem Kauf. Die Verbraucherzentrale geht gegen den Anbieter vor.
Wärmepumpe an moderner Hauswand

Gut beraten zur richtigen Wärmepumpe

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hilft bei der Auswahl der passenden Wärmepumpe