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Unzulässige Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stand:
Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteile vom 17.11.2022, 3 O 78/22 und 3 O 238/21

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie Verbraucherrechte einschränken oder durch die Klauseln Verbraucher:innen benachteiligt werden.
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Die IHU.constru GmbH, die vormals unter dem Namen „André Weick Innovative Haus- und Umwelttechnik“ im Rechtsverkehr auftrat, verwendete eine Vielzahl an allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für sich genommen Verbraucherrechte verkürzten oder ihre Geltendmachung erschwerten. Insbesondere zu Haftungsfragen, zur Vertragsauslegung und zu Mitwirkungen des Verbrauchers wurden Regelungen verwendet, die aufgrund des Gesetzes und der dazu entwickelten Rechtsprechung unwirksam sind.

Auch wenn Verbraucher:innen theoretisch die Möglichkeit gehabt hatten, Vertragsklauseln zu streichen und individuell zu verhandeln, ändert das nichts daran, dass es sich erst einmal um Klauseln handelt, die einer Wirksamkeitsprüfung unterliegen. Eine Klausel in AGB, die dazu auffordert, doch einzelne unliebsame Klauseln zu streichen, führen nicht dazu, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Individualvereinbarung zu sehen ist.

Die Verbraucherzentrale hat die IHU.constru GmbH in zwei Verfahren wegen der Nutzung unwirksamer Klauseln abgemahnt. Nach der ersten Abmahnung im Jahr 2021 verwendete die Anbieterin im Jahr 2022 gegenüber Verbraucherinnen weitere unzulässige Klauseln, so dass eine weitere Abmahnung ausgesprochen werden musste. Da eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war, hat die Verbraucherzentrale Klage vor dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) eingereicht.

Das Landgericht entschied nach mündlicher Verhandlung am 17. November 2022 in beiden Verfahren zugunsten der Verbraucherzentrale und verurteilte die Beklagte antragsgemäß.

 

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteile Landgericht Frankenthal (Pfalz) vom 17.11.2022 (Az. 3 O 78/22, Az. 3 O 238/21)

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.
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Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.