Kostenloses Online-Seminar "Künstliche Intelligenz und Chatbots sinnvoll nutzen" am 16. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Unzulässige Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stand:
Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteile vom 17.11.2022, 3 O 78/22 und 3 O 238/21

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie Verbraucherrechte einschränken oder durch die Klauseln Verbraucher:innen benachteiligt werden.
Off

Die IHU.constru GmbH, die vormals unter dem Namen „André Weick Innovative Haus- und Umwelttechnik“ im Rechtsverkehr auftrat, verwendete eine Vielzahl an allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für sich genommen Verbraucherrechte verkürzten oder ihre Geltendmachung erschwerten. Insbesondere zu Haftungsfragen, zur Vertragsauslegung und zu Mitwirkungen des Verbrauchers wurden Regelungen verwendet, die aufgrund des Gesetzes und der dazu entwickelten Rechtsprechung unwirksam sind.

Auch wenn Verbraucher:innen theoretisch die Möglichkeit gehabt hatten, Vertragsklauseln zu streichen und individuell zu verhandeln, ändert das nichts daran, dass es sich erst einmal um Klauseln handelt, die einer Wirksamkeitsprüfung unterliegen. Eine Klausel in AGB, die dazu auffordert, doch einzelne unliebsame Klauseln zu streichen, führen nicht dazu, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Individualvereinbarung zu sehen ist.

Die Verbraucherzentrale hat die IHU.constru GmbH in zwei Verfahren wegen der Nutzung unwirksamer Klauseln abgemahnt. Nach der ersten Abmahnung im Jahr 2021 verwendete die Anbieterin im Jahr 2022 gegenüber Verbraucherinnen weitere unzulässige Klauseln, so dass eine weitere Abmahnung ausgesprochen werden musste. Da eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war, hat die Verbraucherzentrale Klage vor dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) eingereicht.

Das Landgericht entschied nach mündlicher Verhandlung am 17.11.2022 in beiden Verfahren zugunsten der Verbraucherzentrale und verurteilte die Beklagte antragsgemäß.

 

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteile Landgericht Frankenthal (Pfalz) vom 17.11.2022 (Az. 3 O 78/22, Az. 3 O 238/21)

Ratgeber-Tipps

Eigentumswohnung
Angebote checken, Immobilien besichtigen, Finanzierung klären und Kaufvertrag unterschreiben – so stellen sich viele…
Lebensmittel Bestellung mit Tablet

HelloFresh - Immer wieder Ärger mit den Kochboxen

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: HelloFresh spart Stress, Zeit und Geld beim täglichen Kochen. Mit dem Versand von Kochboxen übernimmt HelloFresh Essensplanung, Rezeptsuche, Lebensmitteleinkauf und -transport, ja sogar das Abwiegen. Kund:innen brauchen nur noch die gelieferte Box öffnen und können direkt loskochen. Obendrauf gibt es für Neukund:innen Preisvorteile, aktuell „bis zu 120 € Rabatt“. Liefert HelloFresh damit die perfekte Lösung für einen entspannten Koch-Alltag?
Frau bei der Reiseplanung_Bildausschnitt mit Karte, Laptop und Notizbuch

Ab Mai: Flugtickets teurer

Die Bundesregierung erhöht die Flugverkehrssteuer zum 1. Mai 2024 um rund ein Fünftel. Die Folge sind höhere Preise bei Flugtickets.
Junge Frau vergleicht ihre Stromrechnung mit der Anzeige an ihrer Heizungsanlage

Erster Erfolg bei primaholding: So funktioniert die Erstattung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen zwei Unternehmen der primaholding-Gruppe wegen unzulässiger Preiserhöhungen Musterklagen eingereicht und Vergleiche abgeschlossen. Mit ihnen und zwei weiteren Unternehmen verhandelt der vzbv derzeit noch wegen Widerrufen und Kündigungen.
Schmuckbild

Bitcoin-ETF? Wehret den Anfängen

Die Zulassung des ersten Bitcoin-ETF in den USA war höchst umstritten. Die einen Anbieter freuen sich über das lukrative neue Geschäftsfeld. Andere wie der Pionier der Indexfonds, Vanguard, schließen ein Angebot an Bitcoin ETFs aus, weil sie weder an einen dauerhaften Wert glauben noch einen Kundenbedarf sehen. Hierzulande drängen Teile der Politik bereits darauf, Bitcoin-ETF auch in Europa zuzulassen.
Fußball-Fans vor Fernseher

DAZN: Sammelklage wegen Preiserhöhungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Sammelklage gegen den Streaming-Anbieter DAZN eingereicht, weil dieser die Preise 2021 und 2022 deutlich erhöht hat. Laut Betroffenen ändert DAZN einseitig die Vertragsbedingungen und erschwert die Kündigung von Abonnements.