Kostenloses Online-Seminar "Schritt für Schritt zum ETF – so setzen Sie Ihre Anlagestrategie um" am 20. Oktober um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Unzulässige Kontaktaufnahme nach Kündigung

Stand:
OLG Schleswig Holstein, Urteil vom 11.12.2023, 6 U 25/23

Mobilfunkanbieter hat an Verbraucher:innen nach Kündigung des geschlossenen Mobilfunkvertrages ein Anschreiben versendet, um angeblich noch offene Fragen zu klären. Ein solches Schreiben ist unzulässig, wenn mit dem Schreiben der Angeschriebene zur Kontaktaufnahme bewegt werden soll, obwohl es keine klärungsbedürftigen offenen Fragen gab.
Off

Die freenet DLS GmbH hat einen Verbraucher angeschrieben, der seinen Mobilfunkvertrag gekündigt hatte. Der Verbraucher hatte mit dem Kündigungsschreiben zugleich dazu aufgefordert, eine weitere Kontaktaufnahme, die in Verbindung mit einer Kundenrückgewinnung steht, zu unterlassen. Gleichwohl hatte die Anbieterin den Verbraucher angeschrieben mit dem Betreff: „Ihre Kündigung“ und dazu aufgefordert, wegen „noch ausstehender Fragen“ unter Angabe einer Bearbeitungsnummer telefonisch Kontakt aufzunehmen. Sofern nicht tatsächlich zur Abwicklung der Kündigung Fragen zu klären sind, stellt ein solches Schreiben unerwünschte Werbung dar und ist damit als unzumutbare Belästigung unzulässig, da es dazu dient, dem Verbraucher ein Werbegespräch aufzudrängen, die dieser ausdrücklich nicht wünschte.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat in zweiter Instanz die Berufung der Beklagten gegen die Entscheidung des Landgerichtes Kiel, Az. 15 HKO 39/22 zurückgewiesen. Den Tenor des angefochtenen Urteils hat das OLG neu gefasst. Das OLG hat in seinen Gründen dargestellt, dass ein Schreiben eine unzumutbare Belästigung darstellen kann, wenn das Schreiben dazu dient, dem Kunden eine Werbung aufzudrängen, die ausdrücklich nicht gewünscht war. In dem Kündigungsschreiben des Kunden selbst waren alle Angaben enthalten, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich waren. Eines Telefonates bedurfte es damit zur Abwicklung der Kündigung nicht mehr. Damit diente das Schreiben mit der Aufforderung bei der Anbieterin anzurufen der Rückgewinnung bzw. der Werbung.

Zum Volltext der Entscheidung

OLG Schleswig Holstein, Urteil vom 11.12.2023, 6 U 25/23

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Zwei Wraps auf einem Bürotisch mit Mensch am Laptop im Hintergrund

Fertig-Wraps im Check: Viel Teig, wenig Füllung

Verbraucherzentralen prüfen „Ready-to-eat“-Snacks
Schmuckbild

Nicht so clever wie gedacht

Eine Website bietet scheinbar passgenaue Finanzkonzepte für Frauen: Schnell, persönlich und renditestark. Doch von den vollmundigen Versprechen bleibt am Ende nichts übrig.
Schmuckbild

Und täglich grüßt das Murmeltier: Provisionsinteressen auf dem Campus

Verbraucherzentralen warnen Studierende vor dem Abschluss von Finanzverträgen
Schmuckbild

Gut vorbereitet in die Heizsaison: Tipps für den sicheren Start in den Winterbetrieb

Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür und mit ihr beginnt die Heizperiode. Damit Heizungsanlagen zuverlässig und effizient durch den Winter kommen, sollten Eigentümer:innen und Mieter:innen rechtzeitig einige wichtige Vorkehrungen treffen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt eine Kombination aus Wartung, Optimierung und bewusstem Nutzerverhalten, um Komfort zu sichern und Energiekosten zu senken.