Kostenloses Online-Seminar "Nahrungsergänzung – gesünder leben durch Pillen und Pulver?" am 26. Juni um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Unzulässige Kontaktaufnahme nach Kündigung

Stand:
OLG Schleswig Holstein, Urteil vom 11.12.2023, 6 U 25/23

Mobilfunkanbieter hat an Verbraucher:innen nach Kündigung des geschlossenen Mobilfunkvertrages ein Anschreiben versendet, um angeblich noch offene Fragen zu klären. Ein solches Schreiben ist unzulässig, wenn mit dem Schreiben der Angeschriebene zur Kontaktaufnahme bewegt werden soll, obwohl es keine klärungsbedürftigen offenen Fragen gab.
Off

Die freenet DLS GmbH hat einen Verbraucher angeschrieben, der seinen Mobilfunkvertrag gekündigt hatte. Der Verbraucher hatte mit dem Kündigungsschreiben zugleich dazu aufgefordert, eine weitere Kontaktaufnahme, die in Verbindung mit einer Kundenrückgewinnung steht, zu unterlassen. Gleichwohl hatte die Anbieterin den Verbraucher angeschrieben mit dem Betreff: „Ihre Kündigung“ und dazu aufgefordert, wegen „noch ausstehender Fragen“ unter Angabe einer Bearbeitungsnummer telefonisch Kontakt aufzunehmen. Sofern nicht tatsächlich zur Abwicklung der Kündigung Fragen zu klären sind, stellt ein solches Schreiben unerwünschte Werbung dar und ist damit als unzumutbare Belästigung unzulässig, da es dazu dient, dem Verbraucher ein Werbegespräch aufzudrängen, die dieser ausdrücklich nicht wünschte.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat in zweiter Instanz die Berufung der Beklagten gegen die Entscheidung des Landgerichtes Kiel, Az. 15 HKO 39/22 zurückgewiesen. Den Tenor des angefochtenen Urteils hat das OLG neu gefasst. Das OLG hat in seinen Gründen dargestellt, dass ein Schreiben eine unzumutbare Belästigung darstellen kann, wenn das Schreiben dazu dient, dem Kunden eine Werbung aufzudrängen, die ausdrücklich nicht gewünscht war. In dem Kündigungsschreiben des Kunden selbst waren alle Angaben enthalten, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich waren. Eines Telefonates bedurfte es damit zur Abwicklung der Kündigung nicht mehr. Damit diente das Schreiben mit der Aufforderung bei der Anbieterin anzurufen der Rückgewinnung bzw. der Werbung.

Zum Volltext der Entscheidung

OLG Schleswig Holstein, Urteil vom 11.12.2023, 6 U 25/23

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht seit Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Seit dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
Ältere Menschen schauen auf ein iPad in einer Beratung

Verbraucherzentrale geht erfolgreich gegen ADAC Versicherung AG vor

Versicherer muss gesondert auf Beratungsverzicht hinweisen
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.