Kostenloses Online-Seminar "Immobilienfinanzierung" am 5. Februar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

AlleAktien muss seine Werbung und Internetauftritt verändern

Stand:
LG Regensburg, Versäumnisurteil vom 05.09.2023, 2 HK O 1083/23

Insgesamt wurde dem Anbieter die von der Verbraucherzentrale beanstandete Werbepraxis zu Gunsten der Verbraucher:innen verboten.
Off

Unter anderem hat der Anbieter Verbraucher:innen ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken E-Mails geschickt. Darin hat er ferner behauptet, es handele sich um die „letzte Chance“, um sich einen bestimmten Preis zu sichern. Außerdem warb er ohne weitere Erläuterung mit einer positiven Erwähnung in „führenden Zeitungen“ und hielt die gesetzlichen Vorgaben zum Bestellbutton nicht ein.  Schließlich wurden auch eine Klausel, die den Anbieter zu einer Vertragsstrafe berechtigen soll sowie die Widerrufsbelehrungvom Landgericht für unwirksam erklärt.

Zunächst haben wir AlleAktien abgemahnt und aufgefordert, das rechtswidrige Verhalten einzustellen und uns eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Da der Anbieter sich geweigert hat, haben wir beim Landgericht Regensburg Klage eingereicht. Da der Anbieter sich gegen die Klage nicht verteidigt hat, wurde seitens des Gerichts ein Versäumnisurteil erlassen. 

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Regensburg vom 05.09.2023 (2 HK O 1083/23)

Schmuckbild

Keine Gewährleistung bei Rabatt?

Ein Möbelhändler versuchte das Recht auf Gewährleistung unter anderem für reduzierte Waren und Ausstellungsstücke in seinen Geschäftsbedingungen auszuschließen. Doch das ist nicht erlaubt.
Junge Frau sitzt vor einem Laptop und macht sich Notizen

Kostenlose Online Seminare: Programm mit über 60 Vorträgen veröffentlicht

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat ihr neues Online-Seminarprogramm bis Juli 2026 veröffentlicht.
Schmuckbild

Neue Norm für Balkonkraftwerke bringt Klarheit

Eindeutige Vorgaben für Anschluss, Leistung und Anmeldung
Microsoft Touchscreen

Verbraucherrechte gelten auch für Big-Tech-Unternehmen

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg setzt sich gegen Microsoft und Starlink durch
Gentechniker hält ein Schild mit der Aufschrift CRISPR/Cas9 in die Kamera.

Gentechnik - neue Regelungen, weniger Transparenz

Neue gentechnische Verfahren unterliegen derzeit noch dem Gentechnikgesetz. Auf EU Ebene wurde jedoch eine neue Regelung beschlossen. Sollte diese in Kraft treten, würden künftig viele Pflanzen – und damit auch zahlreiche Lebensmittel – nicht mehr unter das Gentechnikrecht fallen.