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Unterrichtsmaterial "Wimmelbild: Ein Tag im Freibad"

Stand:
Laden Sie hier das Unterrichtsmaterial für Grundschülerinnen und -schüler herunter, in dem sie anhand eines Freibadbesuchs verschiedene Verbrauchersituationen kennenlernen.
Freibad mit badenden Menschen
Off

Unterrichtseinheit aus Baden-Württemberg für die Grundschule zur Heranführung an Verbraucherthemen von Schülerinnen und Schülern, die noch keine ausgeprägte Schreibe- und Lesekompetenz haben. Die Schülerinnen und Schüler lernen anhand eines Freibadbesuchs verschiedene Verbrauchersituationen kennen.

Download des Materials

​​Download-Button
Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Zusatzmaterial
Das Wimmelbild in hoher Qualität zum Ausdrucken als Plakat.

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.1.7 Kinder sehen, erfahren, betrachten und beobachten
3.1.7.3 Kinder nehmen ihre Umwelt wahr

Inhaltliche Kompetenzen
(1) Abbildungen aus ihrem Umfeld beschreiben
(2) die Wirkung auf sie erklären
(5) öffentliche Räume beschreiben und ihre Eindrücke und persönliche Vorlieben benennen

Konkretisierende/r Begriff/e
Alltagskonsum, Bedürfnisse und Wünsche

Klassenstufe
Klasse 1/2

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
Beliebig (maximal eine Unterrichtsstunde am Stück)

Zusätzlich benötigtes Material
Zeichen-/Bastelmaterial, Plakate

Fächerübergreifende Aspekte
Auf unserer Homepage www.vz-bw.de/Bildung finden Sie weitere Materialien, wie z.B. „Was habe ich ausgegeben?“ (Mathematik), „Dem Preis auf der Spur“ (Mathematik) oder auch „An der Supermarktkasse“ (Sachunterricht)

Kommentar
Das Wimmelbild bietet Gesprächsanlässe für verschiedene Themen und eignet sich daher sowohl als Stundeneinstieg, als auch für die Erarbeitung. Anhand des Wimmelbildes werden die Kinder ihrem Alter entsprechend an ihr Dasein als Verbraucher/in herangeführt, indem sie sich in ihnen bekannten Situationen mit Kaufentscheidungen auseinandersetzen.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen service-rundfunkbeitrag.de: Jetzt teilnehmen!

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.