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Unterrichtsmaterial "Das ist der Algorithmus, wo man mitmuss!"

Stand:
Laden Sie hier den Lektüreschlüssel mit Aufgabensammlung zum Roman QualityLand herunter. In diesem Material analysieren und interpretieren die Schülerinnen und Schüler den Roman QualityLand mit Schwerpunkt auf dem Einfluss von Algorithmen auf das Verbraucherdasein in dieser fiktionalen Welt.
Roboterhand berührt einen Bildschirm
Off

Diese Aufgabensammlung für den Deutschunterricht beleuchtet unter Berücksichtigung der Leitperspektive Verbraucherbildung, welche Herausforderungen in einer Welt entstehen können, in der dieses Romanzitat uneingeschränkte Gültigkeit hat. Dabei analysieren und interpretieren die Schülerinnen und Schüler den Roman QualityLand mit Schwerpunkt auf dem Einfluss von Algorithmen auf das Verbraucherdasein in dieser fiktionalen Welt.

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Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Zusatzmaterial

Textkenntnisquiz: h5p-Format

Textkenntnisquiz: html-Format

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.2.1 Texte und andere Medien
3.2.1.3 Medien

Inhaltliche Kompetenzen
(10) Ihre Lebenswirklichkeit von Realitätsdarstellungen und der Darstellung fiktionaler Welten in Medien unterscheiden (G) und Unterschiede beschreiben (M und E)

Konkretisierende/r Begriff/e
Alltagskonsum

Klassenstufe und Niveau
Klasse 9 – E/GYM

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
Insgesamt 3 Unterrichtsstunden (eine Stunde Aufgabe 1, zwei Stunden Aufgabe 2)

Zusätzlich benötigtes  Material
Alle SuS sollen über ein Exemplar des Romans  verfügen.

Vorkenntisse
Textkenntnisse des Romans werden vorausgesetzt.

Fächerübergreifende Aspekte
Durch die vielen gesellschaftspolitischen Themen im Roman können Verbindungen zum Gemeinschaftskundeunterricht gezogen werden.

Kommentar
Das vorliegende Material hat zum Ziel, die Lehrkraft bei der Gestaltung einer Unterrichtseinheit zum Roman QualityLand zu unterstützen. Alle Angaben beziehen sich dabei auf die Ausgabe: Marc-Uwe Kling: QualityLand, Ullstein, Berlin, 2017.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.