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Unterrichtsmaterial "Das Sammelkartenproblem"

Stand:
Laden Sie hier die Unterrichtseinheit für die Sekundarstufe I herunter, bei der sich die Schüler:innen anhand von Sammelbildern mit Daten und Zufall und Verbraucherbildung auseinandersetzen.
Viele Sammelkartenpäckchen WM Brasilien
Off

Unterrichtseinheit in Mathematik zur Auseinandersetzung mit Daten und Zufall und zur Umsetzung der Leitperspektive Verbraucherbildung am Beispiel des Sammelkartenproblems.

Download des Materials

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M-Niveau Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

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E/GYM-Niveau Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.1.5 Leitidee Daten und Zufall

Inhaltliche Kompetenzen
(8) Die Schüler können statistische Darstellungen hinsichtlich ihrer Eignung und hinsichtlich möglicher Irreführungen beurteilen

Konkretisierende/r Begriff/e
Medien als Einflussfaktoren

Klassenstufe und Niveau
Klasse 5/6 – G, M und E/GYM

Hinweise zur Umsetzung

Vorkenntnisse
Dreisatz, Rechnen mit Dezimalzahlen (bis 2 Stellen nach dem Komma), Koordinatensysteme.

Zeitaufwand
1– 2 Schulstunden

Benötigtes Material
Einführungsblatt (wahlweise als PowerPoint),  Aufgabenblatt und ein Sammelkartenset pro Gruppe.

Kommentar
Die Mathematik hinter dem Sammelkartenproblem, klassischer Ansatz: Wie viele Bilder muss man kaufen um ein Heft vollzubekommen?

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23 (nicht rechtskräftig)

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.

Unzulässige Klausel in Verträgen zur Nutzung von webbasierter Software

OLG Nürnberg, Urteil vom 28.11.2023, 3 U 1166/23 (nicht rechtskräftig)

OLG Nürnberg entscheidet zugunsten von Verbraucher:innen. Klausel, nach der bei Zahlungsrückstand von mehr als 2 Monaten in Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten der gesamte Rechnungsbetrag fällig ist, ist unzulässig.
Steigende Aktienkurse

Greenwashing durch Schwellenwerte

Verbraucherzentrale geht erneut erfolgreich gegen Greenwashing vor
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Das Geschäft mit den Abofallen

Wenn das Telefon klingelt und man Sie über den Gewinn bei einem Preisaufschreiben informiert, ist das natürlich erfreulich. Wenn Sie sich jedoch gar nicht daran erinnern können, überhaupt an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben, sollten Sie auf der Hut sein. Sie könnten in eine Abofalle geraten!