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Schülerorientierte Verbraucherbildung gewährleisten!

Stand:
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unterstützt als Teil des Bündnisses "Unsere Digitale Schule" die Forderung, dass das Kultusministerium Baden-Württemberg von der Einführung von Microsoft 365 im Rahmen seiner Bildungsplattform absieht.
Schülerin sitzt mit Kopfhörern vor einem Laptop

Zumeldung zur Landespressekonferenz „Gemeinsame Stellungnahme zur Verwendung von Cloud-Software in Schulen“ vom 13.01.2021

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Dazu Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: 

"Als Teil des gesellschaftlichen Bündnisses „unsere Digitale Schule“ fordert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, dass die Landesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlöst: Den Schulen die didaktisch sinnvolle und funktionierende Nutzung einer quell-offenen und datenschutzkonformen digitalen Infrastruktur zu ermöglichen.

Schülerorientierte Verbraucherbildung verträgt kein Monopol bei der digitalen Infrastruktur, wie es mit Produkten eines dominierenden kommerziellen Unternehmens gegeben wäre. Die Nutzung der ja bereits vorhandenen datenschutzkonformen und quell-offenen digitalen Infrastruktur für die Schulen in Baden-Württemberg ist wesentlich für die Umsetzung einer auf Mündigkeit und Selbstbestimmung ausgerichteten Medien- und Verbraucherbildung."

Weitere Informationen unter: www.unsere-digitale.schule

 

 

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

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Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.