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So können Sie einen Termin machen

Infos in Leichter Sprache

Sie brauchen für einige Beratungen einen Termin.
Wie bekommen Sie den Termin?
Rufen Sie uns an.
Kommen Sie vorbei.
Oder schreiben Sie uns.
Termin
Off
Telefon

Sie können am Telefon einen Termin machen

Unsere Telefon-Nummer ist: 0711 669 110
Sie können zu diesen Zeiten anrufen:
Montag bis Donnerstag von 10 bis 18 Uhr
und Freitag von 10 bis 14 Uhr

Der Anruf kostet nichts
wenn Sie eine Festnetz-Flatrate haben.
Ohne Festnetz-Flatrate kostet der Anruf nur sehr wenig.
Es kommt auf Ihren Telefon-Vertrag an.

Mensch an Rezeption

Sie können bei einer offenen Sprechstunde 
einen Termin machen

Wir haben 13 Beratungs-Stellen in Baden-Württemberg.
Die Beratungs-Stellen haben offene Sprechstunden. 
In dieser Zeit können Sie vorbeikommen 
und einen Termin für eine Beratung machen.

Wo ist eine Beratungs-Stelle in Ihrer Nähe?

Auf unserer Internet-Seite ist eine Liste mit den 13 Beratungs-Stellen
Klicken Sie auf den Namen von einer Beratungs-Stelle in Ihrer Nähe. 
Dann sehen Sie mehr Infos zur Beratungs-Stelle.
Zum Beispiel die Öffnungs-Zeiten.

Formular im Internet

Sie können im Internet einen Termin machen

Auf unserer Internet-Seite ist ein Formular.
Sie können mit dem Formular einen Termin machen.
Wählen Sie im Formular Ihr Thema für die Beratung aus. 
Suchen Sie dann nach einem passenden Termin. 
Aber Achtung: 
Diese Termin-Buchung ist nicht in Leichter Sprache.
Unser Tipp: Rufen Sie besser das Info-Telefon an.
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Oder kommen Sie zu einer Sprechstunde.

E-Mail

Sie können mit einer E-Mail oder einem Brief 
einen Termin machen

Sie können uns für einen Termin auch schreiben.

Unsere E-Mail-Adresse ist: info@vz-bw.de

Brief

Unsere Post-Adresse ist:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
Paulinenstr. 47
70178 Stuttgart


Text in Leichter Sprache: Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe Bremen. 
Personen aus verschiedenen Zielgruppen von Leichter Sprache haben den Text geprüft.

Zeichnungen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Hier gibt es Infos zu unseren Texten in Leichter Sprache.

Easy to read Logo

Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:
© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
www.inclusion-europe.eu/easy-to-read

Lebensmittel Bestellung mit Tablet

HelloFresh - Immer wieder Ärger mit den Kochboxen

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: HelloFresh spart Stress, Zeit und Geld beim täglichen Kochen. Mit dem Versand von Kochboxen übernimmt HelloFresh Essensplanung, Rezeptsuche, Lebensmitteleinkauf und -transport, ja sogar das Abwiegen. Kund:innen brauchen nur noch die gelieferte Box öffnen und können direkt loskochen. Obendrauf gibt es für Neukund:innen Preisvorteile, aktuell „bis zu 120 € Rabatt“. Liefert HelloFresh damit die perfekte Lösung für einen entspannten Koch-Alltag?

Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich vor.

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23 (nicht rechtskräftig)

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.

Unwirksame AGB-Klausel: Teillieferungen ohne klare Kriterien

Landgericht Köln, Teil-Anerkenntnisurteil vom 04.01.2024 und Urteil vom 20.06.2024, Az. 31 O 281/23

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte erfolgreich gegen eine AGB-Klausel der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, mit welcher sich der Anbieter vorbehalten wollte, eine Lieferung auch in Teillieferungen zu erbringen, ohne hierfür klare Kriterien zu nennen.
Junge Frau liest Brief und schaut verunsichert

CO2-Kosten für die Heizung: Wer vermietet, muss sich beteiligen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Das Gesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen auf. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese Abrechnungen erreichen in diesen Wochen die Haushalte.