Kostenloses Online-Seminar "Glasfaser“ am 22. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

So können Sie einen Termin machen

Infos in Leichter Sprache

Sie brauchen für einige Beratungen einen Termin.
Wie bekommen Sie den Termin?
Rufen Sie uns an.
Kommen Sie vorbei.
Oder schreiben Sie uns.
Termin
Off
Telefon

Sie können am Telefon einen Termin machen

Unsere Telefon-Nummer ist: 0711 669 110
Sie können zu diesen Zeiten anrufen:
Montag bis Donnerstag von 10 bis 18 Uhr
und Freitag von 10 bis 14 Uhr

Der Anruf kostet nichts
wenn Sie eine Festnetz-Flatrate haben.
Ohne Festnetz-Flatrate kostet der Anruf nur sehr wenig.
Es kommt auf Ihren Telefon-Vertrag an.

Mensch an Rezeption

Sie können bei einer offenen Sprechstunde 
einen Termin machen

Wir haben 13 Beratungs-Stellen in Baden-Württemberg.
Die Beratungs-Stellen haben offene Sprechstunden. 
In dieser Zeit können Sie vorbeikommen 
und einen Termin für eine Beratung machen.

Wo ist eine Beratungs-Stelle in Ihrer Nähe?

Auf unserer Internet-Seite ist eine Liste mit den 13 Beratungs-Stellen
Klicken Sie auf den Namen von einer Beratungs-Stelle in Ihrer Nähe. 
Dann sehen Sie mehr Infos zur Beratungs-Stelle.
Zum Beispiel die Öffnungs-Zeiten.

Formular im Internet

Sie können im Internet einen Termin machen

Auf unserer Internet-Seite ist ein Formular.
Sie können mit dem Formular einen Termin machen.
Wählen Sie im Formular Ihr Thema für die Beratung aus. 
Suchen Sie dann nach einem passenden Termin. 
Aber Achtung: 
Diese Termin-Buchung ist nicht in Leichter Sprache.
Unser Tipp: Rufen Sie besser das Info-Telefon an.
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Oder kommen Sie zu einer Sprechstunde.

E-Mail

Sie können mit einer E-Mail oder einem Brief 
einen Termin machen

Sie können uns für einen Termin auch schreiben.

Unsere E-Mail-Adresse ist: info@vz-bw.de

Brief

Unsere Post-Adresse ist:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
Paulinenstr. 47
70178 Stuttgart


Text in Leichter Sprache: Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe Bremen. 
Personen aus verschiedenen Zielgruppen von Leichter Sprache haben den Text geprüft.

Zeichnungen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Hier gibt es Infos zu unseren Texten in Leichter Sprache.

Easy to read Logo

Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:
© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
www.inclusion-europe.eu/easy-to-read

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW ist rechtlich gegen Meta aktiv geworden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Dämmmaterial

Innendämmung von Außenwänden: Was ist zu beachten?

Soll ein Gebäude nachträglich gedämmt werden, wird die Dämmung meist außen angebracht. Doch nicht immer ist das möglich. Eine sinnvolle Alternative ist in solchen Fällen die Innendämmung von Außenwänden. Andreas Köhler, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, worauf Verbraucher:innen achten sollten.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.