Kostenloses Online-Seminar "Meine Rechte bei Weihnachtseinkäufen“ am 4. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Transparente Sparverträge

Stand:
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert Landes- und Kommunalpolitik auf, dass sie als Verwaltungsräte dafür sorgen, dass Sparkassen die Vorgaben des Bundesgerichtshofs zur Transparenz von Sparverträgen einhalten.
Kachel Transparente Sparverträge BaWü
Off

Der Bundesgerichtshof hat schon 2004 klare Vorgaben an die Transparenz von Zinsänderungsklauseln gestellt. Nichtsdestotrotz berechnen nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg insbesondere Sparkassen, aber auch Volks- und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg Zinsen weiterhin zu Ungunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher falsch. Davon betroffen sind nicht zuletzt langfristige Sparverträge, die seit 2001 auch als sogenannte Riester-Banksparpläne zur Altersvorsorge verkauft wurden. Es ist dringend erforderlich, dass die Geldinstitute die Zinsen, die sie Vertragsinhabern durch rechtswidrige Zinsänderungen vorenthalten haben, nachzahlen und endlich die Vorgaben des Bundesgerichtshofs umsetzen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert Landes- und Kommunalpolitik auf, dass sie als Verwaltungsräte dafür sorgen, dass Sparkassen die Vorgaben des Bundesgerichtshofs zur Transparenz von Sparverträgen einhalten. Schließlich sind Sparkassen öffentlich-rechtliche Banken und damit dem Gemeinwohl verpflichtet!

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.
vhs-Lernpotal auf einem Laptop

Sicherheit beim Online-Kauf – Verbraucherrechte leicht erklärt

Deutscher Volkshochschul-Verband und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg veröffentlichen gemeinsam niedrigschwelliges Bildungsangebot
Zwei Beispiele aus der Rewe-App

Erfolg gegen Rewe: Irreführende Rabatt-Werbung untersagt

Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sorgt für mehr Transparenz bei Bonus-Angeboten