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Unseriöse Dienstleistungen beenden

Stand:
Das Land muss eine „Initiative Verbraucherschutz“ initiieren und gemeinsam mit allen relevanten Akteuren durchführen. Gerade vor dem Hintergrund einer PV-Pflicht für Wohngebäude.
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Seit Jahren sind Verbraucher:innen in Baden-Württemberg mit unseriösen Handwerker- und Dienstleistungsbetrieben konfrontiert. Diese nutzen mit immer wieder neuen Geschäftsgebaren die Notlagen insbesondere der vulnerablen Verbrauchergruppen aus. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat zur Bekämpfung dieser Anbieter sehr gute Erfahrung mit der Kooperation mit dem Landeskriminalamt gemacht. Allerdings ist dies immer noch nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Das Land muss eine „Initiative Verbraucherschutz“ initiieren und gemeinsam mit allen relevanten Akteuren durchführen. Gegenstand dieser Initiative muss etwa die Erhebung, Evaluierung und Feststellung ortsüblicher Preise sein. Zudem ist eine effektive Aufsicht zu etablieren.

Dies gilt ganz besonders für den Fall, dass die Landesregierung eine PV-Pflicht für Wohngebäude einführt. Zu den unseriösen Dienstleitungen gehört auch der Verkauf von PV-Anlagen an der Haustüre. Wenn die Landesregierung die PV-Pflicht einführt, muss sie sich auch darum kümmern, dass dieser Markt im Interesse der Verbraucher:innen funktioniert.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

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Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.