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Verbraucherzentrale geht vor Gericht: Identitätsdiebstahl

Stand:
In dieser Folge erklären wir, warum die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sich mit einem Inkassounternehmen über drei Instanzen über die Zulässigkeit eines Inkassoschreibens gestritten - und schließlich ein Urteil vor dem Bundesgerichtshof erwirkt hat.
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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern geht auch für Verbraucherrecht vor Gericht. Die Leiterin unserer Stabstelle Recht, Gabi Bernhardt, erklärt, warum wir uns mit einem Inkassounternehmen über drei Instanzen über die Zulässigkeit eines Inkassoschreibens gestritten - und schließlich ein Urteil vor dem Bundesgerichtshof erwirkt haben.

Niklaas Haskamp und Gabi Bernhardt dröseln einen Fall auf, der mit einer Unverschämtheit beginnt: Eine Verbraucherin erhält von einem Inkassobüro einen Brief mit der Forderung, dass sie mehrere hundert Euro für einen Mobilfunkvertrag bezahlen soll. Der Clue daran: Sie hat diesen Mobilfunkvertrag nie abgeschlossen, sondern ist Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden.

Die Verbraucherzentrale wollte klarstellen, dass das unzulässig ist - und hat sich mit dem Inkassounternehmen juristisch auseinandergesetzt: von der Abmahnung bis zum Bundesgerichtshof. Dass diese Rechtsdurchsetzung gar nicht so dröge, sondern ziemlich spannend ist, erfahren Sie in dieser Podcast-Folge.

Hören Sie gleich rein:

 

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


Weitere Infos zum Thema:

Hier finden das Urteil des BGH: Identitätsdiebstahl II - BGH bestätigt Entscheidung des OLG Hamburg

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
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