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Vortrag: Digitalisierung im Gesundheitswesen

Stand:
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet mit schnellen Schritten weiter voran. Das ist in vielen Fällen ein Grund zur Freude, denn die Chancen, die durch digitale Möglichkeiten eröffnet werden, sind gerade im Gesundheitsbereich riesig. Doch die Entwicklung bringt auch Risiken mit sich.
Arzt hält ein Tablett in der Hand, Bildausschnitt mit Hand, Tablett und Stethoskop
Off

Von der Videosprechstunde und dem elektronischen Rezept bis zu Selbstvermessungsprodukten und Gesundheits-Apps, von den Hilfen des Ambient Assisted Living über die vielfältigen Optionen der elektronischen Patientenakte bis hin zu den großen Verheißungen der personalisierten Medizin: Die Aspekte der Digitalisierung im Gesundheitswesen sind vielfältig und bieten mitunter große Chancen.

Der Vortrag gibt einen Überblick, welche Entwicklungen bereits weit fortgeschritten sind und worauf Verbraucher:innen sich künftig noch einstellen können. Doch der Weg einer umfassenden Digitalisierung birgt gerade für Verbraucherrechte auch große Risiken. Diesem Aspekt widmet der Vortrag einen weiteren Schwerpunkt. Es werden Vor-und Nachteile Nutzen und Gefahren der Entwicklungen aus Verbrauchersicht ebenso beleuchtet wie mögliche Datenschutzprobleme.

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

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Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
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Kühlschrank, Trockner, Durchlauferhitzer: Die heimlichen Strommonster in Ihrer Wohnung

Diese Geräte fressen Ihr Geld – Energieprofi warnt!

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Unzulässiger Stornoabzug bei SV Sparkassenversicherung

Betroffene können zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückfordern.

Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.
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Sommer, Sonne, Sparpotenzial

Solarthermie-Anlage richtig nutzen