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Vortrag: Digitalisierung im Gesundheitswesen

Stand:
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet mit schnellen Schritten weiter voran. Das ist in vielen Fällen ein Grund zur Freude, denn die Chancen, die durch digitale Möglichkeiten eröffnet werden, sind gerade im Gesundheitsbereich riesig. Doch die Entwicklung bringt auch Risiken mit sich.
Arzt hält ein Tablett in der Hand, Bildausschnitt mit Hand, Tablett und Stethoskop
Off

Von der Videosprechstunde und dem elektronischen Rezept bis zu Selbstvermessungsprodukten und Gesundheits-Apps, von den Hilfen des Ambient Assisted Living über die vielfältigen Optionen der elektronischen Patientenakte bis hin zu den großen Verheißungen der personalisierten Medizin: Die Aspekte der Digitalisierung im Gesundheitswesen sind vielfältig und bieten mitunter große Chancen.

Der Vortrag gibt einen Überblick, welche Entwicklungen bereits weit fortgeschritten sind und worauf Verbraucher:innen sich künftig noch einstellen können. Doch der Weg einer umfassenden Digitalisierung birgt gerade für Verbraucherrechte auch große Risiken. Diesem Aspekt widmet der Vortrag einen weiteren Schwerpunkt. Es werden Vor-und Nachteile Nutzen und Gefahren der Entwicklungen aus Verbrauchersicht ebenso beleuchtet wie mögliche Datenschutzprobleme.

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

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Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
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Vom Süddach bis zum Balkonmodul: Was bei Solarstrom wirklich zählt

Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg räumt mit populären Irrtümern auf
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.