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Vortrag: Durstlöscher Wasser – aus der Leitung oder aus der Flasche

Stand:
Aus der Leitung oder aus der Flasche, sprudelnd oder still, mit Kohlensäure oder ohne? Wasser ist der wichtigste Durstlöscher. Allerdings ist Wasser nicht gleich Wasser.
Frau trinkt Wasser aus einem Glas
Off

Anbieter von Mineralwässern werben häufig mit bestimmten Mineralstoffgehalten. Doch für wen bringt welches Wasser tatsächlich Vorteile gegenüber dem preisgünstigen Wasser aus der Leitung? Worauf können Sportler:innen oder ältere Menschen achten? Was ist bei der Zubereitung von Säuglingsnahrung oder kochsalz- beziehungsweise natriumarmer Kost wichtig?

Der Vortrag bietet eine Orientierung bei der Suche nach dem passenden Wasser. Er informiert über Qualität und Anforderungen an Trinkwasser sowie Mineral- und andere Wasser aus der Flasche und klärt über Belastungen oder Schadstoffe auf.

Zielgruppe: Jugendliche, Erwachsene

 

 

 

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

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Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

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Urteil gegen irreführende Preisangaben.

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

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Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

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