Kostenloses Online-Seminar "Heizen mit Weitsicht: Warum jetzt die richtige Zeit für den Umstieg ist!" am 19. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Vortrag: Energieanbieterwechsel einfach gemacht

Stand:
Immer wieder erschrecken Verbraucher:innen über die Höhe ihrer Jahresabrechnung. Den Tarif oder den Anbieter zu wechseln ist eine gute Möglichkeit, Geld zu sparen.
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Egal, ob es um einen Wechsel in einen günstigeren Tarif beim bisherigen Versorger oder zu einem anderen Anbieter geht: Verbraucher:innen können mit einem Wechsel beim Strom teilweise mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Doch wie kann ein geeigneter Anbieter gefunden werden? Was sollte beim Vertragsabschluss beachtet werden?


Der Vortrag informiert darüber, wie ein Wechsel funktioniert und worauf zu achten ist. Er hilft, Fallstricke zu vermeiden, damit der Wechsel möglichst reibungslos läuft und am Ende tatsächlich Geld gespart wird.

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

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Podcast: Was Sie schon immer über Cybercrime wissen wollten...

Datendiebstahl und Onlinebetrug sind keine Kavaliersdelikte, sondern verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Und Dank der weitreichenden Digitalisierung unseres Alltags und immer leistungsfähigerer Software geraten neben großen Firmen zunehmend Privatpersonen ins Visier von Cyberkriminellen.
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Verbraucherzentrale gewinnt gegen Allianz Lebensversicherungs-AG in Revisionsinstanz

LG Stuttgart, Urteil vom 10.7.2023, 53 O 214/22
OLG Stuttgart, Urteil vom 30.1.2025, 2 U 143/23
BGH, Urteil vom 10.12.2026, IV ZR 34/25

Die Verbraucherzentrale geht erfolgreich gegen eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Allianz Lebensversicherungs-AG vor, die der Versicherung die Möglichkeit einräumte, den Rentenfaktor einseitig herabzusetzen. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun das Urteil des OLG Stuttgart im Sinne der Verbraucherzentrale.