Kostenloses Online-Seminar "Glasfaser“ am 22. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Vortrag: Ist fair drin, wo fair draufsteht?

Stand:
Immer mehr Hersteller werben damit, dass ihre Produkte fair gehandelt seien. Doch was genau verbirgt sich dahinter, und wo liegen die Unterschiede zwischen den einzelnen Siegeln und Marken? Ist wirklich fair drin, wo fair draufsteht?
Fairtrade Produkte Lebensmittel
Off

Das Angebot an fair gehandelten Produkten hat sich in den letzten Jahren deutlich erweitert. Mittlerweile führen auch die meisten Supermarktketten faire Produkte – häufig unter einem eigenen Markenlabel. Doch viele Marken und Siegel erschweren die Orientierung auf dem Markt der fair gehandelten Produkte. Die Kriterien sind oft sehr unterschiedlich, beispielsweise schwankt der Anteil der notwendigen fair gehandelten Bestandteile eines Mischproduktes, also eines Lebensmittels mit mehreren Zutaten, deutlich: Zwischen 20 und 50 Prozent muss der Anteil der fair gehandelten Zutaten je nach Handelsorganisation liegen.
 

Der Vortrag klärt auf, was sich hinter welchen Siegeln verbirgt, wie groß der Anteil an fair gehandelten Produkten bei Mischprodukten sein muss, welche Kennzeichnungsvorschriften es gibt und worauf beim Einkauf zu achten ist, damit schwarze Schafe erkannt werden können und wirklich faire Produkte im Einkaufskorb landen.

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

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Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW ist rechtlich gegen Meta aktiv geworden.
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Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Dämmmaterial

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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.