Kostenloses Online-Seminar "Werbung und Wirklichkeit bei Lebensmitteln" am 4. Dezember um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Vortrag: Ist fair drin, wo fair draufsteht?

Stand:
Immer mehr Hersteller werben damit, dass ihre Produkte fair gehandelt seien. Doch was genau verbirgt sich dahinter, und wo liegen die Unterschiede zwischen den einzelnen Siegeln und Marken? Ist wirklich fair drin, wo fair draufsteht?
Fairtrade Produkte Lebensmittel
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Das Angebot an fair gehandelten Produkten hat sich in den letzten Jahren deutlich erweitert. Mittlerweile führen auch die meisten Supermarktketten faire Produkte – häufig unter einem eigenen Markenlabel. Doch viele Marken und Siegel erschweren die Orientierung auf dem Markt der fair gehandelten Produkte. Die Kriterien sind oft sehr unterschiedlich, beispielsweise schwankt der Anteil der notwendigen fair gehandelten Bestandteile eines Mischproduktes, also eines Lebensmittels mit mehreren Zutaten, deutlich: Zwischen 20 und 50 Prozent muss der Anteil der fair gehandelten Zutaten je nach Handelsorganisation liegen.
Der Vortrag klärt auf, was sich hinter welchen Siegeln verbirgt, wie groß der Anteil an fair gehandelten Produkten bei Mischprodukten sein muss, welche Kennzeichnungsvorschriften es gibt und worauf beim Einkauf zu achten ist, damit schwarze Schafe erkannt werden können und wirklich faire Produkte im Einkaufskorb landen.

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.

Unzulässige Klausel in Verträgen zur Nutzung von webbasierter Software

OLG Nürnberg, Urteil vom 28.11.2023, 3 U 1166/23 (nicht rechtskräftig)

OLG Nürnberg entscheidet zugunsten von Verbraucher:innen. Klausel, nach der bei Zahlungsrückstand von mehr als 2 Monaten in Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten der gesamte Rechnungsbetrag fällig ist, ist unzulässig.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23 (nicht rechtskräftig)

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Das Geschäft mit den Abofallen

Wenn das Telefon klingelt und man Sie über den Gewinn bei einem Preisaufschreiben informiert, ist das natürlich erfreulich. Wenn Sie sich jedoch gar nicht daran erinnern können, überhaupt an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben, sollten Sie auf der Hut sein. Sie könnten in eine Abofalle geraten!
Grafik mit Motiven

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2024 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Umweltfragen: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen zahlreiche Neuerungen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2024.