Kostenloses Online-Seminar "Energiewende für Mieter und WEG-Mitglieder“ am 12. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Vortrag: Ist fair drin, wo fair draufsteht?

Stand:
Immer mehr Hersteller werben damit, dass ihre Produkte fair gehandelt seien. Doch was genau verbirgt sich dahinter, und wo liegen die Unterschiede zwischen den einzelnen Siegeln und Marken? Ist wirklich fair drin, wo fair draufsteht?
Fairtrade Produkte Lebensmittel
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Das Angebot an fair gehandelten Produkten hat sich in den letzten Jahren deutlich erweitert. Mittlerweile führen auch die meisten Supermarktketten faire Produkte – häufig unter einem eigenen Markenlabel. Doch viele Marken und Siegel erschweren die Orientierung auf dem Markt der fair gehandelten Produkte. Die Kriterien sind oft sehr unterschiedlich, beispielsweise schwankt der Anteil der notwendigen fair gehandelten Bestandteile eines Mischproduktes, also eines Lebensmittels mit mehreren Zutaten, deutlich: Zwischen 20 und 50 Prozent muss der Anteil der fair gehandelten Zutaten je nach Handelsorganisation liegen.
 

Der Vortrag klärt auf, was sich hinter welchen Siegeln verbirgt, wie groß der Anteil an fair gehandelten Produkten bei Mischprodukten sein muss, welche Kennzeichnungsvorschriften es gibt und worauf beim Einkauf zu achten ist, damit schwarze Schafe erkannt werden können und wirklich faire Produkte im Einkaufskorb landen.

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

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