Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Vortrag: Online-Kauf, Widerruf, Gewährleistung – Ihre Rechte

Stand:
Ob Online-Kauf oder Kauf im stationären Handel – überall können Fallstricke lauern: beworbene Waren sind nicht verfügbar, Händler schicken keine oder nur falsche Ware oder aber das neue Smartphone lässt sich nach kurzer Zeit gar nicht mehr einschalten. Wir klären Sie über Ihre Rechte auf.
Frau packt ein Paket mit online bestellter Kleidung aus
Off

Der Handel behauptet dabei häufig eine fehlerhafte Bedienung durch die Kundinnen und Kunden oder verweist auf den Hersteller. Doch welche Rechte haben Sie rund um den Einkauf? Was gilt es im Hinblick auf Allgemeine Geschäftsbedingungen zu beachten? Wie können Sie sich verhalten, wenn eine Lieferung sich verspätet oder sogar verloren geht?

Der Vortrag behandelt die Rechte beim Kauf vom Vertragsschluss bis hin zu Lösungsmöglichkeiten vom Vertrag. Daneben werden die Rechte beim Kauf im Ausland beleuchtet, welche Rechte beim Gutscheinkauf gelten, der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung dargestellt und wie Gewährleistungsrechte richtig geltend gemacht werden.
 
Zielgruppe: Jugendliche, Erwachsene, Senioren

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?

Irreführende Werbung für dauerhafte Haarentfernung verboten

LG Karlsruhe, Urteil vom 31.08.2023 (Az. 15 O 8/23 KfH)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.04.2025 ( Az. 6 U 181/23), nicht rechtskräftig

Das Remove Laserzentrum hatte im Internet mit dauerhafter Haarentfernung geworben, ohne Verbraucher:innen darauf hinzuweisen, dass meist mehr als eine Behandlung für eine dauerhafte Haarentfernung benötigt wird. Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen.