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Vortrag: Patientenrechte in Arzt- und Zahnarztpraxen

Stand:
Mit dem Besuch in der Arzt- oder Zahnarztpraxis beschäftigt sich kaum jemand gerne. Damit Patient:innen nicht überrumpelt werden, ist es wichtig, seine Rechte gut zu kennen.
Ärztin im Gespräch mit einer Patientin, Bildausschnitt ohne Gesichter
Off

Das Recht auf Aufklärung ist eines der wichtigsten Patientenrechte. Ärzte und Ärztinnen sind verpflichtet, Sie über die Untersuchungen, die Diagnosen, die Behandlungen sowie deren Vor- und Nachteile zu informieren. Für IGeL-Leistungen muss sogar ein separater Vertrag geschlossen werden, aus dem Preis und Leistung klar hervorgehen. Doch was, wenn es mal hakt und Patient:innen statt klarer Informationen nur eine überteuerte Rechnung erhalten oder nicht nachvollziehen können, welche Behandlung warum gemacht wird? Was, wenn eine zweite Meinung als unnötig abgetan wird?

Der Vortrag klärt die wichtigsten Rechte von Patient:innen rund um Untersuchungen, Behandlungen und freie Arztwahl. Auch auf Sonderregeln, die Kassenpatient:innen beachten müssen, geht der Vortrag ein.

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

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Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.