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Vortrag: Patientenrechte in Arzt- und Zahnarztpraxen

Stand:
Mit dem Besuch in der Arzt- oder Zahnarztpraxis beschäftigt sich kaum jemand gerne. Damit Patient:innen nicht überrumpelt werden, ist es wichtig, seine Rechte gut zu kennen.
Ärztin im Gespräch mit einer Patientin, Bildausschnitt ohne Gesichter
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Das Recht auf Aufklärung ist eines der wichtigsten Patientenrechte. Ärzte und Ärztinnen sind verpflichtet, Sie über die Untersuchungen, die Diagnosen, die Behandlungen sowie deren Vor- und Nachteile zu informieren. Für IGeL-Leistungen muss sogar ein separater Vertrag geschlossen werden, aus dem Preis und Leistung klar hervorgehen. Doch was, wenn es mal hakt und Patient:innen statt klarer Informationen nur eine überteuerte Rechnung erhalten oder nicht nachvollziehen können, welche Behandlung warum gemacht wird? Was, wenn eine zweite Meinung als unnötig abgetan wird?

Der Vortrag klärt die wichtigsten Rechte von Patient:innen rund um Untersuchungen, Behandlungen und freie Arztwahl. Auch auf Sonderregeln, die Kassenpatient:innen beachten müssen, geht der Vortrag ein.

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

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Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
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Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

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Urteil gegen irreführende Preisangaben.
Mensch hält Vignette für Österreichische Autobahn in der Hand

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Verbraucher:innen tappen beim Onlinekauf von Vignetten für Autobahnen in Österreich in eine Betrugsfalle. Lesen Sie hier, worauf Sie beim Vignettenkauf achten sollten.