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Vortrag: Patientenrechte in Arzt- und Zahnarztpraxen

Stand:
Mit dem Besuch in der Arzt- oder Zahnarztpraxis beschäftigt sich kaum jemand gerne. Damit Patient:innen nicht überrumpelt werden, ist es wichtig, seine Rechte gut zu kennen.
Ärztin im Gespräch mit einer Patientin, Bildausschnitt ohne Gesichter
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Das Recht auf Aufklärung ist eines der wichtigsten Patientenrechte. Ärzte und Ärztinnen sind verpflichtet, Sie über die Untersuchungen, die Diagnosen, die Behandlungen sowie deren Vor- und Nachteile zu informieren. Für IGeL-Leistungen muss sogar ein separater Vertrag geschlossen werden, aus dem Preis und Leistung klar hervorgehen. Doch was, wenn es mal hakt und Patient:innen statt klarer Informationen nur eine überteuerte Rechnung erhalten oder nicht nachvollziehen können, welche Behandlung warum gemacht wird? Was, wenn eine zweite Meinung als unnötig abgetan wird?

Der Vortrag klärt die wichtigsten Rechte von Patient:innen rund um Untersuchungen, Behandlungen und freie Arztwahl. Auch auf Sonderregeln, die Kassenpatient:innen beachten müssen, geht der Vortrag ein.

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

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Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!
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Restaurantgutschein - eine gute Idee zu Weihnachten?

An Menschen, die es lieben essen zu gehen, verschenkt man gerne einen Restaurantgutschein. Entweder vom Restaurant um die Ecke oder eher mal was Neues zum Ausprobieren. Gedanken macht man sich meistens zur Gültigkeit, aber was geschieht, wenn das Restaurant schließt oder wenn es von einem neuen Besitzer übernommen wird?
Titel der aktuellen Verbraucherzeitung

Verbraucherzeitung 4/2024

Die Verbraucherzeitung Ausgabe 4/2024
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Ein Paar rechnet Angaben aus Finanzunterlagen nach

Kritik an Lebensversicherern

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Vertrieb von Lebens- und Rentenversicherungen unter die Lupe genommen. Sie kritisiert hohe Kosten und hohe Stornoquoten. Einige Produkte seien so konstruiert, dass die Mehrheit der Versicherten mit ihnen Verluste machen werde.
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Kündigung nicht vergessen!

Sie haben noch einen alten Fitnessstudio-Vertrag und wollen diesen nicht mehr nutzen? Dann sollten sie jetzt an die Kündigung denken! Im Gegensatz zu neueren Verträgen, die ab März 2022 geschlossen wurden, haben Alt-Verträge in der Regel längere Kündigungsfristen, oft drei Monate. Bei älteren Verträgen, die zu Jahresbeginn abgeschlossen wurden, beginnen diese Fristen nun zu verstreichen.