Kostenloses Online-Seminar "Ist fair drin, wo fair drauf steht? – Kennzeichnung und Werbung von fair gehandelten Lebensmitteln" am 18. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Vortrag: Richtig den Anbieter für Internet und Telefon wechseln

Stand:
Die Telekommunikationsbranche ist im stetigen Wandel – neue Vertragsangebote und neue Telekommunikationspakete werden auf den Markt gebracht. Doch wie findet man einen passenden Vertrag und was muss man beim Abschluss beachten?
Frau liest Brief und wählt auf dem Telefon eine Nummer
Off

Gerade wenn mehr Leistung bei weniger Kosten als im bestehenden Vertrag durch einen anderen Anbieter möglich wären, stellt sich die Frage, wie man sich vom bestehenden Vertrag am besten lösen und bestenfalls auch seine alte Telefonnummer mitnehmen kann. Aber auch bei jedem guten Vertrag kann es auch zu Leistungsstörungen kommen. Kein oder ein zu langsames Internet sind ebenso frustrierend wie geplatzte Technikertermine.

Der Vortrag zeigt die Möglichkeiten auf, wie man an den passenden Vertrag kommt, sich richtig bei Leistungsstörungen verhält und wie man sich am besten von unliebsamen Verträgen lösen kann.

Zielgruppe: Jugendliche, Erwachsene, Senioren

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
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Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.