Kostenloses Online-Seminar "Vertrautes Heim mit neuester Heiztechnik - Wärmepumpe im Bestand" am 7. Juli um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

 

Vortrag: Was tun nach einem Schadensfall?

Stand:
Schäden können teuer werden. Egal, ob in die eigene Wohnung eingebrochen wurde, ein Sturm Ziegel vom Dach geweht hat, so dass dieses undicht ist oder ob man im Ausland schwer erkrankt: Um sich vor hohen Kosten zu schützen, hilft eine gute Versicherung.
Gutachter bewertet Schaden an mintgrünem Auto, Bildausschnitt
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Der Kurzvortrag gibt zusammengefasst wichtige Informationen, welche Aufgaben anstehen, damit Verbraucher:innen die Schadenskosten vom Versicherer ersetzt bekommen. Hauptthema sind Sachschäden. Zur Sprache kommen bedeutende Pflichten zur Schadensminderung, zur Schadensdokumentation und insbesondere im Umgang mit dem Versicherer.

Der Vortrag richtet sich nicht nur an Verbraucher:innen, die gerade einen Schaden erlitten haben, sondern an alle Interessierten, die schon die entscheidenden Weichen im Vorfeld richtig stellen und für den Fall der Fälle gut gewappnet sein wollen.

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

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Ein Paar prüft die Rechung

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Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
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Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
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Verbraucherzentrale erstreitet Urteil gegen irreführende Werbung