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Wen beraten wir?

Infos in Leichter Sprache

Stand:
Wir beraten alle Verbraucher in Baden-Württemberg.
Aber was genau sind Verbraucher?
Und wen beraten wir nicht?
Das erklären wir hier.
viele Menschen
Off
Achtung

Wen beraten wir?

Wir beraten alle Verbraucher in Baden-Württemberg.
Alle Menschen in Deutschland sind Verbraucher. 
Verbraucher sind Menschen, die etwas kaufen.
Zum Beispiel Lebensmittel oder einen Fernseher.
Verbraucher nutzen Dienstleistungen: 
Sie fahren zum Beispiel Bus oder 
sie brauchen einen Handwerker. 
Und Verbraucher haben Verträge mit Firmen,
zum Beispiel Handy-Verträge oder Versicherungen.

Wen beraten wir nicht?

Wir beraten keine Firmen. 
Wir beraten nicht bei Streit zwischen Verbrauchern. 
Zum Beispiel nicht bei

  • Streit um einen Stuhl vom Flohmarkt. 
  • Streit um eine private Auktion im Internet.

Bekommen Sie schon Hilfe von einem Anwalt?
Oder entscheidet ein Gericht über Ihren Streit?
Dann können wir Sie auch nicht beraten.


Text in Leichter Sprache: Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe Bremen. 
Personen aus verschiedenen Zielgruppen von Leichter Sprache haben den Text geprüft.

Zeichnungen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Hier gibt es Infos zu unseren Texten in Leichter Sprache.

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So sparen Sie Energie, ohne auf Komfort zu verzichten
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
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Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.