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Wen beraten wir?

Infos in Leichter Sprache

Stand:
Wir beraten alle Verbraucher in Baden-Württemberg.
Aber was genau sind Verbraucher?
Und wen beraten wir nicht?
Das erklären wir hier.
viele Menschen
Off
Achtung

Wen beraten wir?

Wir beraten alle Verbraucher in Baden-Württemberg.
Alle Menschen in Deutschland sind Verbraucher. 
Verbraucher sind Menschen, die etwas kaufen.
Zum Beispiel Lebensmittel oder einen Fernseher.
Verbraucher nutzen Dienstleistungen: 
Sie fahren zum Beispiel Bus oder 
sie brauchen einen Handwerker. 
Und Verbraucher haben Verträge mit Firmen,
zum Beispiel Handy-Verträge oder Versicherungen.

Wen beraten wir nicht?

Wir beraten keine Firmen. 
Wir beraten nicht bei Streit zwischen Verbrauchern. 
Zum Beispiel nicht bei

  • Streit um einen Stuhl vom Flohmarkt. 
  • Streit um eine private Auktion im Internet.

Bekommen Sie schon Hilfe von einem Anwalt?
Oder entscheidet ein Gericht über Ihren Streit?
Dann können wir Sie auch nicht beraten.


Text in Leichter Sprache: Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe Bremen. 
Personen aus verschiedenen Zielgruppen von Leichter Sprache haben den Text geprüft.

Zeichnungen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Hier gibt es Infos zu unseren Texten in Leichter Sprache.

Easy to read Logo

Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:
© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
www.inclusion-europe.eu/easy-to-read

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Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!
Ein Paar rechnet Angaben aus Finanzunterlagen nach

Kritik an Lebensversicherern

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Vertrieb von Lebens- und Rentenversicherungen unter die Lupe genommen. Sie kritisiert hohe Kosten und hohe Stornoquoten. Einige Produkte seien so konstruiert, dass die Mehrheit der Versicherten mit ihnen Verluste machen werde.
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Restaurantgutschein - eine gute Idee zu Weihnachten?

An Menschen, die es lieben essen zu gehen, verschenkt man gerne einen Restaurantgutschein. Entweder vom Restaurant um die Ecke oder eher mal was Neues zum Ausprobieren. Gedanken macht man sich meistens zur Gültigkeit, aber was geschieht, wenn das Restaurant schließt oder wenn es von einem neuen Besitzer übernommen wird?
Titel der aktuellen Verbraucherzeitung

Verbraucherzeitung 4/2024

Die Verbraucherzeitung Ausgabe 4/2024
Hier finden Sie die Gesamtausgabe als Download (pdf).
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Kündigung nicht vergessen!

Sie haben noch einen alten Fitnessstudio-Vertrag und wollen diesen nicht mehr nutzen? Dann sollten sie jetzt an die Kündigung denken! Im Gegensatz zu neueren Verträgen, die ab März 2022 geschlossen wurden, haben Alt-Verträge in der Regel längere Kündigungsfristen, oft drei Monate. Bei älteren Verträgen, die zu Jahresbeginn abgeschlossen wurden, beginnen diese Fristen nun zu verstreichen.