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Wen beraten wir?

Infos in Leichter Sprache

Stand:
Wir beraten alle Verbraucher in Baden-Württemberg.
Aber was genau sind Verbraucher?
Und wen beraten wir nicht?
Das erklären wir hier.
viele Menschen
Off
Achtung

Wen beraten wir?

Wir beraten alle Verbraucher in Baden-Württemberg.
Alle Menschen in Deutschland sind Verbraucher. 
Verbraucher sind Menschen, die etwas kaufen.
Zum Beispiel Lebensmittel oder einen Fernseher.
Verbraucher nutzen Dienstleistungen: 
Sie fahren zum Beispiel Bus oder 
sie brauchen einen Handwerker. 
Und Verbraucher haben Verträge mit Firmen,
zum Beispiel Handy-Verträge oder Versicherungen.

Wen beraten wir nicht?

Wir beraten keine Firmen. 
Wir beraten nicht bei Streit zwischen Verbrauchern. 
Zum Beispiel nicht bei

  • Streit um einen Stuhl vom Flohmarkt.
  • Streit um eine private Auktion im Internet.

Bekommen Sie schon Hilfe von einem Anwalt?
Oder entscheidet ein Gericht über Ihren Streit?
Dann können wir Sie auch nicht beraten.


Text in Leichter Sprache: Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe Bremen. 
Personen aus verschiedenen Zielgruppen von Leichter Sprache haben den Text geprüft.

Zeichnungen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Hier gibt es Infos zu unseren Texten in Leichter Sprache.

Easy to read Logo

Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:
© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
www.inclusion-europe.eu/easy-to-read

Gentechniker hält ein Schild mit der Aufschrift CRISPR/Cas9 in die Kamera.

Gentechnik - neue Regelungen, weniger Transparenz

Neue gentechnische Verfahren unterliegen derzeit noch dem Gentechnikgesetz. Auf EU Ebene wurde jedoch eine neue Regelung beschlossen. Sollte diese in Kraft treten, würden künftig viele Pflanzen – und damit auch zahlreiche Lebensmittel – nicht mehr unter das Gentechnikrecht fallen.
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Neue Norm für Balkonkraftwerke bringt Klarheit

Eindeutige Vorgaben für Anschluss, Leistung und Anmeldung
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Mehr Rente dank Klage der Verbraucherzentrale

Nach BGH-Urteil: Kürzung des Rentenfaktors in betroffenen Verträgen wird rückgängig gemacht
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Rentenfaktor gekürzt? Melden Sie Ihren Fall der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg!

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft aktuell, wie Lebensversicherer ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10.12.2025 umsetzen (Az. IV ZR 34/25). Der BGH hatte darin eine bestimmte Klausel in Riesterverträgen der Allianz für rechtswidrig erklärt. Mit dieser Klausel nahm der Versicherer einseitige Kürzungen der Rente (Rentenfaktor) vor. Nutzen Sie unseren Klausel-Check und senden Sie uns Ihren Fall zu.