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Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Sammelklage gegen Facebook

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Klage der Verbraucherzentrale wegen des Facebook-Datenlecks.
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Grundsätzliches

Worum geht es in dem Verfahren?

2021 wurde ein gigantisches Datenleck bei Facebook bekannt. Unbekannte hatten Millionen Datensätzen von Nutzer:innen erbeutet, die sie online zum Kauf anboten. Der Diebstahl konnte die Nutzer:innen auf verschiedenste Weise schädigen. Zum Beispiel durch belästigende Anrufe und SMS, durch Phishing, den „Enkel-Trick“ oder sogar Identitätsdiebstahl. Und natürlich kam dazu immer die Angst, nicht zu wissen, wer die Daten besaß und was er mit ihnen vorhat. Oder bereits getan hatte. 

Welches Ziel hat die Klage?

Mit der Klage soll verbindlich festgestellt werden, dass Facebook gegen das Datenschutzrecht verstoßen hat, weil das Unternehmen den Datendiebstahl ermöglichte. Diese Feststellung ist die wesentliche Voraussetzung dafür, dass Facebook an die betroffenen Nutzer:innen Schadensersatz zahlen muss.

Außerdem wollen wir erreichen, dass Nutzer:innen Schadensersatz allein schon dafür bekommen, dass ihre persönlichen Daten in fremde Hände gelangt sind. 
 

Um wie viel Geld geht es?

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Facebook-Fall kann schon der bloße Verlust der Kontrolle über persönliche Daten ausreichen, um einen Schadensersatz von 100 Euro zu erhalten. Nach unserer Auffassung sind in bestimmten Fällen sogar höhere Beträge zu zahlen, wenn etwa besonders sensible Daten gestohlen und veröffentlicht wurden. Auch das wollen wir mit der Klage feststellen lassen. 

Wer durch den Vorfall konkrete psychische oder finanzielle Schäden erlitten hat, kann zudem individuell noch mehr fordern. Da die Schadenshöhe in solchen Fällen vom Einzelfall abhängt, kann sie in der Sammelklage nicht pauschal festgelegt werden.

Wer ist betroffen?

Betroffen kann sein, wer in den Jahren 2018 oder 2019 ein Facebook-Profil hatte und darin seine Telefonnummer angegeben hatte. Genauere Informationen sowie einen „Klage-Check“ stellen wir zur Verfügung, sobald das Klageregister eröffnet ist. 

An der Klage können nur Verbraucher:innen teilnehmen, die dauerhaft in Deutschland leben – egal, ob sie Deutsche oder Ausländer sind.

Wie funktioniert die Sammelklage?

Wie eine Sammelklage allgemein funktioniert, erläutern wir gesondert unter Fragen und Antworten zu Sammelklagen.

Termine

Wann kann ich mich für die Klage anmelden?

Betroffene Verbraucher:innen können sich für die Klage anmelden, wenn das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Register öffnet. Unsere Terminübersicht verschafft Ihnen einen Überblick über das Verfahren. Abonnieren Sie unseren News-Alert, damit wir Sie über Termine und den Verlauf des Verfahrens direkt informieren können.

Teilnehmen

Kostet mich die Teilnahme etwas?

Nein. Anmeldung und Teilnahme an der Klage sind kostenlos.

Wie kann ich bei der Klage mitmachen?

Nachdem wir die Klage eingereicht haben, entscheidet das Gericht über die Öffnung eines Klageregisters beim Bundesamt für Justiz (BFJ). Sie müssen sich in das Klageregister eintragen, um an der Klage teilzunehmen. Sie erhalten vom Bundesamt eine Anmeldebestätigung. Abonnieren Sie unseren News-Alert, damit wir Sie über die Öffnung des Registers, Termine und den Verlauf des Verfahrens direkt informieren können.

Wir stellen Ihnen später einen Klage-Check bereit, mit dem Sie prüfen können, ob Sie mitmachen können. Er enthält Textbausteine, die Sie für die Anmeldung nutzen können. 

Ergebnis der Klage: Vor- und Nachteile

Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?

Wenn Sie sich wirksam für die Sammelklage angemeldet haben, können Sie von dem Ausgang der Musterfeststellungsklage profitieren. Das Gericht trifft verschiedene Feststellungen, die für den Schadensersatzanspruch wichtig sind. Zu einem direkten Zahlungsanspruch gegen das Unternehmen führen die Feststellungen des Gerichts nicht.

Sollte das Unternehmen sich auch nach einem Urteil uneinsichtig zeigen, kann das bedeuten, dass Sie ein weiteres Verfahren führen müssen. Wir gehen davon aus, dass Unternehmen Forderungen im Falle einer Verurteilung begleichen. Aus Rücksicht auf ihr öffentliches Ansehen und zur Vermeidung weiterer Klagen sollten sie das tun. 
  

Welche Vorteile hat die Musterfeststellungsklage?

Im Urteil getroffene Feststellungen binden alle deutschen Gerichte, die in einem möglichen Anschlussverfahren über Ihre Ansprüche entscheiden. Die Musterfeststellungsklage entlastet Sie von einem Großteil des Gerichtsverfahrens, dem damit verbundenen Aufwand und den Kostenrisiken. Nach einer erfolgreichen Klage haben Sie es einfacher, Ihre Ansprüche durchzusetzen. 

Die Musterfeststellung kann verhindern, dass Ihre Ansprüche verjähren. Wenn Sie sich an der Sammelklage beteiligen, wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt, ohne dass Sie selbst verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen müssen.

Welche Nachteile habe ich, wenn ich teilnehme?

Möglich ist, dass das Gericht nicht im Sinne der Verbraucher:innen entscheidet. Ein solches Urteil bindet diejenigen, die im Klageregister eingetragen sind. Sie können in dieser Sache dann nicht mehr individuell klagen.  

Kann es auch einen Vergleich zwischen den Parteien geben?

Ja. Denkbar ist, dass das Verfahren nicht durch ein Urteil, sondern durch einen Vergleich endet.
 

Tipps und Beratung 

Was kann ich selbst tun?

Muss ich 2024 noch etwas tun, damit mein Anspruch nicht verjährt?

Nein. Nur wenn Sie selbst klagen möchten, müssten Sie dies noch 2024 tun, um die Verjährung zu verhindern. 

Wenn Sie an der Klage des vzbv teilnehmen, genügt die Anmeldung im Register. Abonnieren Sie unseren News-Alert, damit wir Sie über die Öffnung des Registers, Termine und den Verlauf des Verfahrens direkt informieren können. Unsere Terminübersicht verschafft Ihnen einen Überblick über das Verfahren.

Wo finde ich weitere Informationen?

Sobald das Bundesamt für Justiz das Register öffnet, können Sie mit unserem Klage-Check prüfen, ob Sie bei der Klage mitmachen können. Wir, der Verbraucherzentrale Bundesverband, können Sie leider nicht individuell beraten.

Über das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen Facebook wegen der Datenpanne informiert ein Artikel der Stiftung Warentest.

Außerdem finden Sie im Artikel Datenlecks bei Facebook: So prüfen Sie, ob Sie betroffen sind weitere Informationen.

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