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Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Stand:
Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Die Vergleichsverhandlungen sind gescheitert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband führt das Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Schleswig nun streitig fort.
Hand auf einem Heizkörper
On

Darum geht es

In den letzten Jahren kam es bei HanseWerk zu auffallend hohen Preissteigerungen und Beschwerden bei der Verbraucherzentrale. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt, weil die Berechnungsformeln des Unternehmens nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Unter anderem beziehen sie sachlich ungeeignete Faktoren mit ein. Außerdem stellt HanseWerk die konkreten Preisberechnungen für Verbraucher:innen nicht nachvollziehbar dar.

Das Gericht soll im Kern feststellen, dass HanseWerk keine Preiserhöhungen auf die von ihm verwendeten Formeln stützen darf. Ausgangspunkt dafür sind die Preise, die zum 31. Dezember 2020 galten. Wenn Sie Ihren Vertrag davor abgeschlossen haben, soll geklärt werden, dass die danach erhöhten Preise nicht gelten. Wenn Sie Ihren Vertrag nach dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen haben, ist der bei Vertragsschluss geltende Preis maßgebend und im Anschluss gegebenenfalls vorgenommenen Preiserhöhungen sollen als unwirksam festgestellt werden. Je nach Einzelfall können sich die Arbeitspreise um mehrere 100 Prozent erhöht haben. Verbraucher:innen können Anspruch auch Nachzahlung von Hunderten bis Tausenden Euro haben.

 

So profitieren Sie von der Klage gegen HanseWerk Natur:

  1. Prüfen Sie mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale, ob Sie bei der Klage gegen HanseWerk Natur mitmachen können.
  2. Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand: Unser News-Alert informiert Sie direkt über alle wichtigen Entwicklungen im laufenden Verfahren. Alle bisherigen News-Alerts finden Sie im Archiv.
  3. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein.

Klage-Check: Kann ich bei der Klage mitmachen?

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Ins Klageregister eintragen

Verbraucher:innen können sich unter folgendem Link der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht. 

» Anmeldeformular beim BfJ

Hinweis: Für eine wirksame Anmeldung zum Klageregister müssen Sie vollständige Angaben zu Ihrem Anspruch machen. Beachten Sie dafür unsere Ausfüllhinweise und Mustertexte.

Termine

  • Freitag, 17. November 2023
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage gegen HanseWerk beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ein.
  • Mittwoch, 20. Dezember 2023
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BfJ für die Klage anmelden.
  • Mittwoch, 12. Februar 2025
    Erste Mündliche Verhandlung
    Beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht findet der erste Verhandlungstermin statt. Das Oberlandesgericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
  • Juni 2025 - März 2026
    Vergleichsverhandlungen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband konnte sich nach mehreren Monaten nicht mit HanseWerk Natur über einen Vergleich innerhalb eines Güterrichterverfahrens einigen. Sie beendeten das Güterrichterverfahren.
  • 18. Juni 2026
    Weiterer Verhandlungstermin: Zeugenvernehmung
    Das Oberlandesgericht setzt die mündliche Verhandlung fort und vernimmt Zeugen.
  • offener Zeitpunkt
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher:innen noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht startet Umsetzungsverfahren
    Ist die Klage erfolgreich, startet das Oberlandesgericht die Umsetzung des Verfahrens. Verbraucher:innen bekommen ihr Geld zurück, ohne selbst klagen zu müssen.

Weitere Fragen zum Verfahren?

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Klage gegen HanseWerk auf unserer Webseite.

Antworten auf häufig gestellte Fragen →

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