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Gerichtsurteil: Facebooks Freunde-Finder verstößt gegen Datenschutzrecht

Stand:
Gerichtserfolg für Verbraucher:innen: Der Freunde-Finder von Facebook ist rechtswidrig. Meta verarbeitete auch Daten von Nicht-Nutzenden illegal. Zudem sind umfassende Werbeprofile ohne klare Zustimmung unzulässig, entschied das Landgericht Berlin.
Mann am Schreibtisch hält Smartphone mit dem Schriftzug facebook auf dem Display in seinen Händen, dahinter ein aufgeklappter Laptop mit geöffneter Facebook-Seite

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Freunde-Finder von Facebook verarbeitet auch Daten von Menschen, die Facebook nicht nutzen.
  • Das Landgericht Berlin hält diese Datenverarbeitung für rechtswidrig.
  • Zudem darf Meta ohne Einwilligung keine umfassenden Werbeprofile erstellen.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, hat aber Signalwirkung.
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Warum gab das Gericht den Verbraucherzentralen recht? 

Meta darf persönliche Daten von Menschen, die nicht bei Facebook registriert sind, nicht ohne Weiteres erfassen, speichern und verarbeiten. Das hat das Landgericht Berlin II entschieden (2. Dezember 2025, Az. 15 O 569/18). Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Freunde-Finder-Funktion von Facebook geklagt

Das Gericht untersagte dem Facebook-Konzern zudem, ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer:innen Profile für personalisierte Werbung zu erstellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Wie erfasste der Freunde-Finder Daten Unbeteiligter? 

Aktivierten Facebook-Mitglieder die Freunde-Finder-Funktion, wurden die im Smartphone gespeicherten Kontakte auf Server von Meta hochgeladen. Dabei gelangten auch personenbezogene Daten von Menschen zu Meta, die Facebook bewusst nicht nutzten. So bekam Meta Zugriff auf Daten von Unbeteiligten, erklärte Ramona Pop, Vorständin des vzbv. "Das Urteil zeigt: Soziale Medien dürfen nicht einfach den Datensauger anstellen."

Für diese Datenverarbeitung gab es keine ausreichende Rechtsgrundlage nach der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung der Daten von Nicht-Nutzer:innen war daher rechtswidrig. 

Welche Daten sind betroffen?

Nach Auffassung des Gerichts betrifft der Datenzugriff nicht nur Telefonnummern oder E-Mail-Adressen. Auch weitere in Kontakten gespeicherte Informationen, etwa zu Beruf, Beziehungen oder sogar Bilder, können erfasst werden. 

Betroffene haben jedoch keinen Vertrag mit Facebook geschlossen und keine Einwilligung erteilt. Damit dürfen soziale Netzwerke nicht automatisch davon ausgehen, dass sie solche Daten nutzen dürfen, nur weil andere Personen ihre Kontakte hochladen. 

Wie Sie hochgeladene Kontakte finden und aus Facebook löschen, erfahren Sie im verlinkten Beitrag.

Darf Meta personalisierte Werbung ohne Zustimmung nutzen? 

Untersagt wurde Meta außerdem, personenbezogene Daten registrierter Nutzer:innen ohne deren Zustimmung zu umfangreichen Nutzungsprofilen zusammenzuführen. Meta hatte Facebook-Aktivitäten ausgewertet, um personalisierte Werbung auszuspielen. 

Nach Ansicht des Gerichts dient diese umfassende Datenverarbeitung vor allem wirtschaftlichen Interessen. Für die Nutzung des sozialen Netzwerks sei personalisierte Werbung nicht erforderlich. Viele Menschen nutzten Facebook wegen der sozialen Interaktion, nicht wegen individualisierter Anzeigen. 

Wie kam es zum Verfahren gegen Meta? 

Der vzbv hatte die Klage bereits 2018 eingereicht. Das Verfahren wurde zwischenzeitlich ausgesetzt, weil die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei DSGVO-Verstößen ungeklärt war. 

Erst 2025 bestätigte der Bundesgerichtshof nach Vorgaben des Europäischer Gerichtshof die Befugnis, nach der Verbraucherschutzverbände klagen dürfen. Danach nahm das Landgericht Berlin das Verfahren wieder auf.

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