Kostenloses Online-Seminar "Werbung und Wirklichkeit bei Lebensmitteln" am 4. Dezember um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Internetrouter: Die freie Wahl

Stand:
Seit 1. August 2016 können Verbraucher:innen sich ihre digitale Schaltzentrale selbst aussuchen.
Router mit LAN-Kabeln

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer jetzt erwägt, ein eigenes Gerät zu kaufen, sollte sich zuvor intensiv mit allen Vor- und Nachteilen beschäftigen.
  • Beim Wechsel des Routers empfiehlt sich auch ein genauer Blick auf den jetzigen Telefon- und Internettarif. Gerade bei älteren Verträgen können Sie durch einen Wechsel sparen oder eine höhere Leistung erzielen.
On

Was sich ändert

Früher war es so: Zumindest einige Netzbetreiber gaben ihren Kunden vor, ausschließlich hauseigene Geräte zu nutzen. Seit Sommer 2016 kann durch ein Gesetz jeder frei entscheiden, ob er ein Modell seines Telefon- und Internetanbieters haben möchte oder sich ein Gerät im Handel kauft. Man spricht deshalb von Routerfreiheit.

Damit das klappt, muss der Anbieter, mit dem der Vertrag geschlossen wird, die Zugangsdaten herausgeben – und zwar unaufgefordert und kostenlos. Damit ist die Kundschaft – die technische Kenntnis vorausgesetzt – in der Lage, ihren Router selbst zu konfigurieren und die Verbindung zum Internet herzustellen. Wer schon einen Vertrag mit seinem Anbieter hat und eigene Hardware einsetzen möchte, kann nach einem Urteil des Landgerichts Essen den Router ebenfalls frei wählen.

Jedem Anbieter ist es unbenommen, weiterhin eigene Geräte zur Verfügung stellen. Manche Unternehmen schicken in jedem Fall einen Router, bei anderen kann die digitale Kommandozentrale gekauft oder gemietet werden. Wichtig: Wer sich für ein eigenes Gerät entscheidet, muss sich auch um aktuelle Updates kümmern. Alles in allem mehr Aufwand, aber auch die Möglichkeit, den Router den individuellen Bedürfnissen anzupassen.

Vor dem Kauf eines eigenen Routers

Vorteile des eigenen Routers
  • Freie Geräteauswahl,
  • keine Mietkosten, keine Rücksendung nach Vertragsende,
  • Gerät kann nach eigenen Wünschen konfiguriert werden,
  • Sie können den Router auch nach einem Anbieterwechsel weiter nutzen, sofern Sie nicht etwa von einem DSL- zu einem Kabelanbieter wechseln.
Nachteile des eigenen Routers
  • Sie müssen den Router selbst installieren und konfigurieren.
  • Keine Fernwartung durch den Telekommunikationsanbieter.
  • Funktionsfähigkeit liegt im Verantwortungsbereich des Nutzers.
  • Sie sind für das Einspielen von Updates selber verantwortlich.
  • Hat das Gerät einen Defekt, ist der Händler im Rahmen seiner gesetzlichen Gewährleistung der Ansprechpartner, nicht der Telekommunikationsanbieter.
  • Kommt es aufgrund einer Sicherheitslücke am Router zu einem Schaden, zum Beispiel zu einer hohen Telefonrechnung, müssen Sie auch nachweisen, dass Sie zeitnah alle vom Hersteller empfohlenen Sicherheitsvorkehrungen umgesetzt haben.
Das müssen Sie bei der Entscheidung für einen eigenen Router beachten
  • Der Router muss technisch für den vorhandenen Internetanschluss geeignet sein. Ältere Geräte erfüllen oft nicht die notwendigen technischen Standards. Technische Informationen findet man auf den Internetseiten seines Anbieters.
  • Kabelrouter sind nur für Kabelanschlüsse einsetzbar, DSL-Router nur für DSL-Anschlüsse.
  • Sie sollten in der Lage sein, den Router selbst zu konfigurieren.
  • Die automatische Update-Funktion sollte aktiviert sein. Trotzdem sind Sie als Nutzer:in weiterhin dafür verantwortlich, dass Sicherheitsupdates installiert werden.

Leihen oder kaufen

Viele Anbieter stellen ihren Kunden Internetrouter leihweise zur Verfügung. Dies ist allerdings meist nur die kabelgebundene Basisversion. Wer ein Gerät mit WLAN-Funktion oder ein Upgrade auf ein höherwertiges Modell haben möchte, zahlt in der Regel zwischen zwei und fünf Euro monatlich mehr. Rechnet man diese Mietkosten für zwei Jahre hoch und addiert die Rücksendekosten am Ende der Mindestvertragslaufzeit, kommt der Betrag dem Kaufpreis eines Routers schon sehr nahe.

Ein Wechsel des Internetrouters ist zudem eine gute Gelegenheit, den eigenen Telefon- und Internettarif zu prüfen. Gerade bei älteren Verträgen gibt es häufig Einsparpotenziale. Oder Sie bekommen für den gleichen Preis mehr Leistung.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Bild eines betrügerischen Briefs

Betrügerische Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Die Verbraucherzentralen warnen vor Mahnbriefen mit unberechtigten Forderungen verschiedener angeblicher Kanzleien. In den Schreiben werden die Empfänger:innen aufgefordert, Geld für einen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen. Wir sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten.

Bild eines Hähnches mit Regionalwerbung

Wiesenhof scheitert vor dem Bundesgerichtshof

Urteil des LG Oldenburg im Sinne der Verbraucherzentrale ist rechtskräftig
Packung der extrascharfen Hot Chips

"Hot-Chip-Challenge": Verkehrsverbot in einzelnen Bundesländern

Social-Media-Challenges mit scharfen Lebensmitteln können böse enden. Der Hersteller hat inzwischen den Verkauf von "Hot Chips" nach Deutschland gestoppt, es liegt aber noch Ware in den Regalen. Die Verbraucherzentralen fordern, die Chips bundesweit aus dem Verkehr zu ziehen.

Versäumnisurteil wegen fehlender Informationen im Fernabsatz

Landgericht Regensburg, Versäumnisurteil vom 5.10.2023 (Az. 2 HK O 1360/23)

Fehlende Informationen beim Abschluss von entgeltpflichtigen Abonnementsverträgen. Keine Klarstellung wie sichergestellt wird, dass es sich bei den veröffentlichten Kundenbewertungen, um authentische Kundenbewertungen handelt.
Junge Frau vergleicht ihre Stromrechnung mit der Anzeige an ihrer Heizungsanlage

So wehren Sie sich gegen nowenergy, voxenergie und primastrom

Haben Sie bei nowenergy, primastrom oder voxenergie einen Strom- oder Gaslieferungsvertrag zu unerwartet hohen Preisen abgeschlossen oder eine enorme Preiserhöhung erhalten? Haben die Unternehmen Ihre Kündigung oder Ihren Widerruf zurückgewiesen? Hier erfahren Sie, wie Sie sich richtig wehren.