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Promi-Fake-Chats bei WhatsApp: Gerichte stoppen Täuschung bei Fanblast

Stand:
Mit dem Lieblingsstar per WhatsApp chatten? Was nach einem exklusiven Angebot klang, entpuppte sich als teure Täuschung: Auf der Plattform Fanblast kamen die Antworten nicht von echten Promis, sondern von Agenturen. Hamburger Gerichte setzten dieser Geschäftspraxis ein Ende.
Jemand hält ein Handy in der Hand, auf dessen Display das WhatsApp-Logo zu sehen ist

Das Wichtigste in Kürze: 

  • Fanblast bot kostenpflichtige WhatsApp-Chats mit angeblichen Schauspielern, Influencern oder Erotikmodels an, tatsächlich antworteten Agenturen.
  • Gerichte in Hamburg untersagten das irreführende Angebot per einstweiliger Verfügung.
  • Darüber hinaus stellten die Gerichte Verstöße gegen Datenschutz-, Impressums- und Jugendschutzvorschriften fest.
  • Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.
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Wie funktionierte das Geschäftsmodell von Fanblast?

Fanblast warb damit, Nutzer:innen könnten gegen Bezahlung per WhatsApp direkt mit ihrem Lieblingsstar chatten – ob Schauspieler:in, Influencer:in oder Erotikmodel. Wer zahlte, erhielt eine vermeintlich persönliche Nummer des gewünschten "Content Creators". Darüber konnten sie Nachrichten austauschen – zumindest glaubten sie das.

In Wahrheit gehörten diese Nummern aber nicht den Stars. Die Antworten stammten von Agenturen, die den Schreibstil und Tonfall der Promis möglichst gut imitieren sollten. Zusätzlich zeigte die Plattform an, dass der Star gerade „online“ sei. Dadurch entstand der Eindruck einer echten Unterhaltung. Für Nutzer:innen war nicht zu erkennen, dass sie in Wahrheit mit Dritten schrieben.

Warum schritt das Gericht gegen Fanblast ein?

Auslöser für die Verfahren war eine Beschwerde der Konkurrenzplattform Bestfans, die Fanblast wegen unlauterer Werbung und Irreführung anzeigte. Das Landgericht Hamburg (Az. 416 HKO 62/25) und in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Hamburg (Az. 15 W 17/25) gaben dieser Einschätzung weitgehend recht.

Nach Auffassung der Richter hatten Nutzer:innen ein vermeintlich persönliches Gespräch mit Prominenten gekauft, in Wahrheit aber mit Dritten kommuniziert. Sie sahen darin eine klare Irreführung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Fanblast darf künftig nicht mehr den Anschein erwecken, eine direkte Kommunikation mit Stars sei möglich, wenn das tatsächlich nicht sichergestellt ist.

Darüber hinaus beanstandeten die Gerichte weitere Verstöße:

  • Besonders kritisch sahen die Richter den Umgang mit persönlichen Daten. Viele Nutzer:innen teilten private oder intime Informationen zu sexuellen Vorlieben oder sexueller Orientierung, ohne zu wissen, dass diese bei externen Dienstleistern landeten. Damit verletzte Fanblast die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), da Nutzer:innen weder informiert worden waren noch eingewilligt hatten.
  • Auf der Plattform fehlten zudem gesetzlich vorgeschriebene Angaben wie Impressum und Kontaktstelle nach dem Digital-Dienste-Gesetz (DDG) und dem Digital Services Act (DSA).
  • Auch der Zugang zu erotischen Inhalten war ohne verlässliche Alterskontrolle möglich, was ein Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) darstellt.
  • Außerdem lagen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise ausschließlich auf Englisch vor. Für ein deutsches Angebot sei das unzulässig, da es für Verbraucher:innen unverständlich und damit intransparent sei.

Welche Folgen hat das Urteil für Verbraucher:innen und Anbieter?

Fanblast darf seine bisherigen Chat-Angebote nicht weiter betreiben und muss sämtliche irreführenden Praktiken sofort einstellen. Bei erneuten Verstößen drohen empfindliche Konsequenzen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Auch für andere Plattformen, die mit vermeintlich exklusiven Chats oder Inhalten werben und deren Geschäftsmodell somit auf Verschleierung und Irreführung beruht, sind die Entscheidungen aus Hamburg ein wichtiges Signal: Nähe zu Stars darf nicht durch Tricks und Täuschung verkauft werden.

Für Sie als betroffene Verbraucher:innen bedeutet das: Sie haben Ihre persönlichen Daten und möglicherweise sensible Inhalte mit unbekannten Personen geteilt, ohne dass sie dem zugestimmt haben. Wenn Sie über Fanblast kommuniziert haben, können Sie prüfen, ob datenschutzrechtliche Ansprüche bestehen. Wenn Sie unsicher sind, suchen Sie gerne eine Beratungsstelle der Verbraucherzentralen auf.

Wie kann ich mich vor ähnlichen Angeboten schützen?

Wer sich vor Enttäuschungen und Datenmissbrauch schützen möchte, sollte einige Grundregeln beachten:

  • Seien Sie misstrauisch bei bezahlten Star-Chats: Wenn ein angeblich persönlicher Austausch Geld kostet, ist Vorsicht geboten. Prominente schreiben selten privat über kostenpflichtige Dienste.
  • Prüfen Sie Pflichtangaben: Ein vollständiges Impressum und klare Datenschutzhinweise sind gesetzlich vorgeschrieben. Fehlen sie oder sind sie nur auf Englisch, nehmen Sie lieber Abstand.
  • Nehmen Sie den Datenschutz ernst: Geben Sie niemals intime Details oder Fotos in Chats preis, wenn unklar ist, wer die Nachrichten tatsächlich liest.
  • Hinterfragen Sie Werbung kritisch: Angebote, die über soziale Netzwerke mit auffälligen Versprechen beworben werden, sollten Sie genau prüfen. Seriosität erkennt man vor allem an Transparenz.
  • Suchen Sie im Zweifel Rat: Verbraucherzentralen und Datenschutzbehörden können helfen, unseriöse Anbieter zu erkennen und rechtliche Schritte einzuleiten.
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