Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 2. März um 15 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Ikea-Solaranlagen werden nicht von Ikea verkauft

Stand:
Online und in seinen Märkten wirbt Ikea mit dem Verkauf von Solaranlagen. Doch das schwedische Möbelhaus verkauft die Anlagen nicht. Darauf muss deutlicher hingewiesen werden.
Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Photovoltaik-Anlagen "Solstråle" kann man seit Januar 2019 augenscheinlich bei Ikea kaufen.
  • Aber nicht Ikea ist der Verkäufer, sondern der Photovoltaik-Anbieter Solarcentury.
  • Nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW haben sich beide Unternehmen verpflichtet, deutlicher darauf hinzuweisen.
  • Außerdem hat Solarcentury nach Ansicht der Verbraucherschützer unwirksame Klauseln in den AGB verwendet. Auch darauf will der Anbieter verzichten.
Off

Im Internet und in ihren Geschäften macht die schwedische Möbelkette Ikea seit Januar Werbung für die Photovoltaik-Anlagen "Solstråle". Doch nicht Ikea verkauft diese Anlagen, sondern der Kooperationspartner Solarcentury Microgen (Deutschland) GmbH. Weil das nicht deutlich genug ersichtlich war, hat die Verbraucherzentrale NRW sowohl Ikea als auch Solarcentury abgemahnt. Denn nach Einschätzung der Verbraucherschützer führten Werbung, E-Mail-Verkehr im Bestellvorgang sowie weitere Dokumente zur Bestellung in die Irre: Sie ließen an vielen Stellen Ikea als Vertragspartner der Käufer erscheinen, obwohl dies ausschließlich Solarcentury ist.

Wer glaubt, einen Vertrag mit Ikea zu schließen, hat ein Bild im Kopf: Ein finanziell sicher aufgestelltes Großunternehmen mit dichtem Filialnetz und Kundenservice. Das können entscheidende Kaufkriterien sein. Aber diese Erwartungen werden bei den Solstråle-Anlagen enttäuscht. Insbesondere bei Gewährleistungs- und Garantieansprüchen ist Ikea nicht der richtige Ansprechpartner. Das muss nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW besser ersichtlich sein. Ikea und Solarcentury haben bis 10. Mai Zeit, die Werbung entsprechend zu ändern.

Unzulässige Klauseln in den AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des tatsächlichen Vertragspartners Solarcentury enthalten zudem viele Klauseln, die die Verbraucherschützer als unzulässig und damit unwirksam einstufen. Besonders schwer wiegt die unklare Preisgestaltung: Solarcentury behält sich Preisänderungen oder sogar den Rücktritt vom Vertrag vor, ohne eindeutige Umstände festzulegen. Auch die Grundlage und der Verbleib einer Anzahlung über 200 Euro bleiben völlig unklar.

Diverse weitere unzulässige Klauseln beklagt die Verbraucherzentrale NRW im AGB-Abschnitt zur so genannten Installationsgarantie. Sie bietet Solarcentury zusätzlich zu den Herstellergarantien für Solarmodule, Speicher und Wechselrichter an. Darunter fallen unter anderem die Forderung einer permanenten Online-Verbindung, schwammig formulierte Ausschlussgründe und die Ankündigung einer Ausgleichszahlung statt Reparatur im Schadenfall.

Auch auf diese Abmahnung hat Solarcentury eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit sichert das Unternehmen zu, auf die monierten Klauseln zu verzichten und sich ab sofort bei bestehenden Verträgen nicht mehr auf sie zu berufen.

Ratgeber-Tipps

Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Richter unterzeichnet Urteil

Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg setzt sich gegen Volksbank pur durch.
älteres Paar lässt sich von Berater etwas auf dem Tablet zeigen

Stärken was alle stärkt: Verbraucherschutz

Verbraucherschutz betrifft viele Lebenslagen. Er verhindert Übervorteilung, stärkt Verbraucher:innen bei der Durchsetzung ihrer Rechte und sichert so selbstbestimmte wirtschaftliche Teilhabe. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellt ihre verbraucherpolitischen Forderungen zur Landtagswahl 2026 und Antworten von sechs Parteien dazu vor.
Handy und Laptop mit YouTube offen

Dauerwerbesendung auf YouTube? So nicht!

Verbraucherzentrale setzt mit Klage ein Zeichen gegen versteckte Werbung in Influencer-Videos.
Schmuckbild

Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen zwei neue Beratungsangebote an. Dabei können sich Wohnungseigentümergemeinschaften gezielt zur Sanierung und zum Heizungstausch beraten lassen.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Regulier mich (4/4)

Wenn Verbraucherschützer:innen von der "Selbstregulierung" oder "Eigenverantwortung" der Wirtschaft hören, rollen sie meist nur mit den Augen. Aber selbst im Falle vermeintlich effektiver Gesetze für Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb finden schlaue Anbieter Wege, um diese auszuhebeln.