Was Sie bei Bonus-Tarifen für Strom und Gas beachten sollten

Stand: 05. August 2026

Viele Gas- und Stromtarife mit Bonuszahlung im ersten Vertragsjahr sind ab dem zweiten Jahr sehr teuer. Sie lohnen sich deshalb nur für Vielwechsler. Die Auszahlung von Boni müssen Sie gut überprüfen. In diesem Artikel der Verbraucherzentralen bekommen Sie Tipps.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Tarife mit Bonus sollten Sie nur wählen, wenn Sie Ihre Energieverträge regelmäßig im Blick haben.
  • Ab dem zweiten Vertragsjahr sind Bonus-Tarife oft besonders teuer – nach einem Jahr sollten Sie einen weiteren Wechsel einplanen.
  • Für Auszahlungen des Bonus werden teils komplizierte Bedingungen aufgestellt. Prüfen Sie diese vorab und halten Sie die Auszahlung nach.
  • Prämien- oder Bündelangebote sind finanziell häufig nicht attraktiv.

Wann sind Bonustarife günstig?

Mit Bonus-Tarifen lässt sich beim Anbieterwechsel oft besonders viel sparen. Diese Ersparnis stammt aber meist ausschließlich aus dem einmaligen Bonus. Das heißt:

  • Nur im ersten Belieferungsjahr sind die Gesamtkosten so niedrig. 
  • Im zweiten Jahr sorgen hohe Arbeits- oder Grundpreise für eine deutlich höhere Rechnung. 

Planen Sie deshalb bei Bonus-Tarifen von vornherein ein, nach einem Jahr erneut zu wechseln. Besonders kritisch sollten Sie Bonus-Tarife mit einer Laufzeit von zwei Jahren hinterfragen, bei denen diese Kündigung gar nicht möglich ist.

Kündigen Sie den Vertrag nach der Mindestlaufzeit von 12 Monaten, kann es passieren, dass Ihnen der Neukundenbonus verwehrt wird. Denn die Auszahlung setzt häufig eine 12-monatige Belieferung mit Strom  – und ist nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit oft noch gar nicht erreicht, da der Vertrag ja meist vor Belieferungsbeginn abgeschlossen wird.

Hintergrund: Die Belieferungszeit ist nicht dasselbe wie die Vertragslaufzeit!

  • Die Vertragslaufzeit beginnt mit Vertragsschluss.
  • Die Belieferungszeit beginnt erst mit dem tatsächlichen Lieferbeginn – meist deutlich später.

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Kündigen Sie also einen Vertrag mit 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit zum Ende des ersten Vertragsjahrs, erreichen Sie im Normalfall keine 12-monatige Belieferungszeit. Der Bonus kann dann verloren gehen. Rechtssicherer sind Sie, wenn der Bonus an die Vertragslaufzeit gekoppelt statt an die Belieferungszeit.

Tipps: 

  • Erkundigen Sie sich vor Abschluss eines Vertrags, wie der Anbieter die Auszahlung des Neukundenbonus bei Kündigung nach einem Jahr Vertragslaufzeit handhabt.
  • Recherchieren Sie im Internet, ob andere Stromkund:innen damit Probleme hatten.
  • Beachten Sie: Es gab bereits Fälle, in denen Anbieter insolvent gingen, die ihren Kund:innen Bonuszahlungen nach 12 Monaten versprochen hatten. Das kann es schwierig werden, an das Geld zu kommen - selbst wenn Sie alle Bedingungen erfüllt haben.
  • Ein Sofortbonus, den Sie meist schon 60 Tage nach Lieferbeginn erhalten, kann hier von Vorteil sei. 

Um einzuschätzen, ob ein Tarif auch langfristig günstig ist, hilft ein einfacher Trick beim Filtern bei Tarifportalen: Lassen Sie Boni zunächst unberücksichtigt. So sehen Sie die tatsächlichen Jahreskosten im Vergleich. 

Manche Anbieter werben mit Monatspreisen, die den Bonus schon eingerechnet haben. Die tatsächlichen Abschläge, die vom Konto gehen, fallen dann aber höher aus, da diese den Bonus in der Regel nicht enthalten. Teils sind sie sogar so hoch wie  in der Grundversorgung, die normalerweise der teuerste Tarif ist. Erst wenn der Bonus ausgezahlt wird - oft nach 12 Monaten - stimmt die Rechnung der Werbung wieder. 

Wenn Sie wissen wollen, was Sie tatsächlich monatlich fällig isttatsächlich zahlen müssen, fragen erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrenm Anbieter nach der Höhe des Abschlags. Eine Ausnahme gibt es:  Manche es gibt auch Anbieter gewähren , die einen „Bonus auf den Abschlag“, der über  gewähren. Der Bonus wird dabei auf die Abschlagszahlungen des das ersten Belieferungsjahres  verteilt wird und so senkt den monatlichen Abschlag senkt. 

Wie sichere ich mir meinen Bonus-Anspruch ab?

Ein Bonus wird selten bedingungslos ausgezahlt – die meisten Anbieter knüpfen ihn an bestimmte Voraussetzungen. Diese sind aber nicht immer klar und verständlich dargestellt. Werfen Sie deshalb bei Bonustarifen unbedingt einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Verlassen Sie sich bei den Bonusbedingungen nicht auf die Darstellung in Tarifportalen! Zwar lohnt sich ein Blick darauf, wie Tarif und Bonus auf der Internetseite des Anbieters selbst beworben werden. Entscheidend für Ihren Bonusanspruch ist aber, was hierzu in Ihrem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht.

Selbst vertraglich vereinbarte AGB können unwirksam sein. Haben Sie Zweifel, ob eine Klausel rechtens ist, sollten Sie Rechtsrat suchen. Machen Sie Screenshots der Angebotsdarstellung und speichern Sie die aktuellen AGB zu ihrem Vertrag. So sind sie für mögliche spätere Diskussionen um die Auszahlung gewappnet.

Wenn Sie den Vertrag direkt über ein Tarifportal abschließen, machen Sie auch einen Screenshot der dortigen Angaben zum Bonus.

Folgende Bedingungen für Boni sind häufig zu finden:

  1. Kopplung an den Verbrauch
    Verbreitet ist, dass die Höhe des Bonus an den Verbrauch gekoppelt ist. Das kann sowohl für einen "Sofort-Bonus" als auch für einen Bonus gelten, den Sie mit der Jahresrechnung erhalten. Sollte ihr Verbrauch niedriger sein als anhand des letzten Jahresverbrauchs prognostiziert, führt dies zu einem niedrigeren Bonus.

    Teils können Sie einen bereits ausgezahlten Sofortbonus sogar wieder verlieren: War die Auszahlung an einen Mindestverbrauch gebunden, der nicht erreicht wurde, kann der Bonus in der ersten Jahresrechnung wieder verrechnet werden.
  2. Ausschluss eines Umzugs innerhalb des ersten Lieferjahres
    Ein Umzug innerhalb des ersten Belieferungsjahres kann dazu führen, dass Anbieter die Zahlung des Bonus ausschließen.
  3. Besondere Definition von "Neukunden"
    Einen Bonus für Neukunden zahlen manche Anbieter nur aus, wenn Sie in den letzten sechs Monaten nicht von demselben Unternehmen beliefert worden sind. Manche Anbieter zählen dazu auch eine andere Vertriebsmarke Ihres Unternehmens. 
  4. Photovoltaikanlagenbetreiber erhalten keinen Bonus
    In einigen AGBs wird der Bonus ausgeschlossen, wenn der Kunde beispielsweise eine Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe betreibt. Wenn der Ausschluss dieser Kundengruppen nicht schon bei der Bestellung des Tarifs deutlich gemacht wird, sondern sich im Kleingedruckten "versteckt" ist dies unwirksam. So hat das OLG Düsseldorf in einem Verfahren gegen die 365 AG entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig.
  5. Prozentualer Bonus gilt nicht für Gesamtkosten
    Manche Anbieter werben mit einem Bonus in Höhe von beispielsweise 15 Prozent. Im Kleingedruckten schränken sie ein, dass sich die 15 Prozent nur auf einen Teilbetrag beziehen, zum Beispiel auf den Arbeitspreis. Manchmal wird der Bonus auch nur auf die Nettokosten gewährt, statt auf die Bruttokosten.
  6. Nicht wirksam: Ausschluss des Bonus bei Kündigung
    In manchen AGB wird die Auszahlung des Bonus ausgeschlossen, wenn Sie den Vertrag vor Ende der vereinbarten Laufzeit beenden. Ein Ausschluss des Bonus bei berechtigten Kündigungen ist unserer Meinung nach aber unwirksam. Wenn Sie vorzeitig kündigen – zum Beispiel weil der Anbieter die Preise erhöht – darf das den Bonus nicht beeinträchtigen. Ansonsten hätte es der Versorger in der Hand, durch gezielte Preiserhöhungen Ihren Bonus zu Fall zu bringen.

    Gleiches gilt im umgekehrten Fall: Der Versorger kann nicht ohne Grund den Vertrag mit Ihnen kündigen, nur damit die den Bonus fällig werden lassende Erstlaufzeit nicht erreicht wird. Er darf also zum Beispiel nicht grundlos im zehnten Monat  bei 12 Monaten Laufzeit kündigen.

Auszahlung der Boni überprüfen

Auf der Jahresrechnung sollten Sie prüfen, ob Boni überhaupt und in der angekündigten Höhe ausgezahlt wurden. Einige Anbieter zahlen den Bonus offenbar häufiger erst nach Anmahnung aus.

Bei Prämien- und Bündelangeboten nachrechnen

Bei manchen Energielieferverträgen werden zusätzlich zu Gas oder Strom Prämien versprochen. Das können Elektrogeräte sein, Fahrräder oder Smartphones. Bei diesen sogenannten Bündelangeboten ist genaues Nachrechnen angesagt: Oft lohnen sich die Angebote finanziell auf lange Sicht nicht, weil die Energiepreise zu hoch sind. Es kann durchaus günstiger sein, einen besseren Gas- oder Stromvertrag abzuschließen und die gewünschte Prämie einfach einzeln zu kaufen.

Zudem ist bei Prämien-Tarifen oft nicht transparent, wann Sie die Prämie erhalten und ob diese bei vorzeitiger Kündigung zurückgegeben oder bezahlt werden muss.

Besonders kritisch ist es, wenn zusätzlich zum Energieliefervertrag ein weiterer Vertrag mit dauerhaften Verpflichtungen eingegangen wird, etwa für einen sogenannten Haushaltsschutzbrief oder Zeitschriftenabonnements. Diese haben eigene Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen und können hohe Kosten verursachen. Prüfen Sie auch hier, ob der getrennte Abschluss der Verträge nicht günstiger ist.

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