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VOLL ENTSPANNT ZUR NEUEN HEIZUNG

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Zu alt, zu überdimensioniert oder nicht richtig funktionsfähig: Viele Hausbesitzer:innen stehen vor der großen Entscheidung, ihre Heizungsanlage zu tauschen und in diesem Zuge auch den Umstieg auf erneuerbare Energien in Angriff zu nehmen.
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Zu alt, zu überdimensioniert oder nicht richtig funktionsfähig: Viele Hausbesitzer:innen stehen vor der großen Entscheidung, ihre Heizungsanlage zu tauschen und in diesem Zuge auch den Umstieg auf erneuerbare Energien in Angriff zu nehmen.

Wer eine Heizung hat, die älter als 15 Jahre ist, sollte auf einen Ausfall vorbereitet sein und sich rechtzeitig beraten lassen, denn die durchschnittliche Lebensdauer eines Heizkessels beträgt etwa 20 Jahre. Ist die Heizung erst einmal kaputt, bleibt im Zweifelsfall oft kein zeitlicher Spielraum für die Auswahl einer geeigneten Heiztechnik und die alte Technik wird oft nur ersetzt ohne einen Technikwechsel vorzunehmen.


Eine Energieberatung bringt Klarheit!
Bei Fragen zu Heiztechniken und dem Heizungstausch hilft Ihnen die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weiter. In den meisten Landkreisen bestehen hierzu Kooperationen mit den regionalen Energieagenturen.

Kommen Sie vor dem Heizungstausch zu uns: In der stationären Beratung können Sie sich kostenlos in einem unserer rund 180 Beratungsstützpunkte beraten lassen.

Wir beraten Sie vor dem Heizungstausch auch gerne vor Ort: Das Beratungsangebot der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wurde landesweit um eine Beratung zum Heizungstausch, dem Eignungs-Check Heizung, erweitert.

Die Beratung gliedert sich in drei Schritte:

  • Die Energieberater:innen kommen zu Ihnen nach Hause und nehmen die vorhandene Heiztechnik in Augenschein. Im Gespräch werden die Präferenzen und die vorliegenden technischen Randbedingungen in Bezug auf Heiztechniken geklärt.
  • In einem zweiten Schritt wird ermittelt, welche Energieanschlüsse und Möglichkeiten zur Brennstofflagerung auf dem Grundstück vorhanden sind. Auf dieser Grundlage wird geprüft, welche Heiztechniken realisierbar sind.
  • Am Ende werden alle in Frage kommenden Heiztechniken bewertet und miteinander verglichen. Hierbei berücksichtigen die Energieberater:innen verschiedene Kriterien wie Förderung, CO2-Emissionen, Betriebs- und Investitionskosten. Als Ergebnis erhalten Sie eine graphische Darstellung der drei am besten geeigneten Techniken und eine Gesamtübersicht mit allen geprüften Heiztechniken.

Die Beratung kostet dank der Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für Ratsuchende 30 Euro. Weitere Informationen auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenlos unter 0800 - 809 802 400 (Terminvereinbarung).


Das sind die Vorgaben des Gesetzgebers:

  • In Baden-Württemberg gilt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Dies verpflichtet Hausbesitzer beim Austausch der heizung dazu, 15 Prozent des Wärmebedarfs durch Erneuerbare Energien zu decken oder bestimmte Ersatzmaßnahmen umzusetzen.
  • Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel ausgetauscht werden.

 

Für unterwegs nochmal praktisch zusammengefasst - unsere Podcasts zur energetischen Sanierung. Mit Energieberaterin Tina Götsch sowie den Energieberatern Andreas Köhler und Daniel Bearzatto:

 

Sprechblase Energetische Sanierung

Podcast: Energetische Sanierung - was ist das?

Wie gehe ich eine energetische Sanierung sinnvoll an? Das erklärt Energieexpertin Tina Götsch im Podcast.

Podcast: Energetische Sanierung - Heizungstausch

Wann sollte ich die Heizung austauschen, was gibt es für Fördermittel und was schreibt der Gesetzgeber vor? Das erklärt Energieexperte Daniel Bearzatto im Podcast.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

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Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
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Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
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Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

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