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Digitaler Euro

Stand:
Die Einführung eines digitalen Euro befindet sich bei der der europäischen Zentralbank und den Länder-Zentralbanken seit dem 1. November 2023 in der Vorbereitungsphase. Ende 2025 entscheidet der EZB-Rat über den Übergang zur nächsten Phase.
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Ende Juni 2023 hat die europäische Kommission mit einem Legislativvorschlag ein Gesetzgebungsverfahren begonnen. Noch bis Ende 2025 soll in der aktuellen Vorbereitungsphase unter anderem ein Regelwerk für den digitalen Euro erstellt werden. Außerdem ist geplant, Anbieter zu finden, die eine entsprechende Infrastruktur für den digitalen Euro entwickeln könnten. Auch Themen wie Datenschutz, finanzielle Inklusion und Nutzungserlebnis sollen in der Vorbereitungsphase zur Sprache kommen. Damit Verbraucher:innen vor Missbrauch geschützt sind und von den Vorteilen profitieren, sind aus unserer Sicht ein paar Punkte bei der Einführung und Entwicklung zu beachten.

Bargeld: Vorteile & Nachteile

Gesetzliches Zahlungsmittel in vielen Ländern der EU ist der Bargeld-Euro: Mit ihm können im jeweiligen Währungsgebiet Geldgeschäfte getätigt werden. Bargeld hat einige Vorteile gegenüber den heute gängigen online Bezahlmethoden der Banken und anderer Anbieter von Zahlungsdiensten: Die Nutzung ist anonym möglich, Nutzer:innen hinterlassen bei der Barzahlung (in der Regel) keine Daten und sind damit vor Ausspähung geschützt. Bargeld funktioniert auch ohne Strom oder IT-Systeme und ist unabhängig von kommerziellen Anbietern nutzbar. Aber: Eine Teilnahme am Onlinehandel ist mit Bargeld zurzeit nicht oder nur eingeschränkt oder im Fall der Zahlung per Nachnahme mit hohen Zusatzkosten möglich. Daher greifen Nutzer:innen häufig auf Angebote von Unternehmen zurück, die digitale Zahlungen als Dienstleistung anbieten. Nicht zuletzt deswegen ist die Einführung eines digitalen Euros eine große Chance, digitale Teilhabe zu ermöglichen, beispielsweise auch für Minderjährige oder für Verbraucher:innen, die kommerzielle online Bezahlmethoden ablehnen. Angesichts dramatisch steigender Betrugsfälle im Zahlungsverkehr  ist der digitale Euro auch eine Chance für sicheres Bezahlen im Internet.


Risiken digitaler Zahlungsmittel

Jedes digitale Zahlungsmittel ist aber grundsätzlich mit Risiken für Nutzer:innen verbunden: Durch die entstehenden Daten kann der digitale Zahlungsverkehr personenbezogen erfasst, gespeichert und ausgewertet werden. Informationen darüber, wer bei welcher Gelegenheit zu welchem Zweck wen bezahlt hat, sind verfügbar. Persönliche Präferenzen, Beziehungen und auch Informationen zur finanziellen Situation werden sichtbar und können von Dritten, also beispielsweise Unternehmen oder auch staatlichen Einrichtungen, genutzt werden. Dies ist bei heutigen privaten Zahlungsdiensten bereits der Fall: Paypals Datenschutzerklärung vom 14.11.2024 umfasst etwa zwölf DIN A4-Seiten. Weitere 24 Seiten umfassen die PayPal-Nutzungs-Bedingungen vom 10.10.2024. Der Anbieter erhebt demnach unter anderem auch abgeleiteter Daten wie Verhaltensmuster und persönliche Vorlieben, Browsing- und Kaufgewohnheiten die Kreditwürdigkeit der Nutzenden gehören.

Unsere Forderungen

Die Vorteile des Bargelds müssen auch im digitalen Euro abgebildet werden, dazu müssen insbesondere folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel: Es gilt eine Annahmepflicht für alle Anbieter
  • Freie Wahl des gesetzlichen Zahlungsmittels: analog oder digital
  • Gewährleistung der Autonomie und der Anonymität:
    • Verhindern des Ausspähens des Zahlungsverkehrs
    • Kein Blankoscheck für „smart contracts“: Kein automatischer Griff in die digitale Geldbörse!
       

Wie funktioniert der digitale Euro?

Der digitale Euro ist so etwas wie eine digitale Geldbörse. Genau wie in einem Portemonnaie befindet sich darin digitales Geld. Wie genau der digitale Euro bei einer Einführung umgesetzt wird und genutzt werden kann, ist noch offen. Möglich wäre eine hardwarebasierte Umsetzung, beispielsweise wie bei der Geldkarte; das digitale Geld befindet sich dann auf einem Chip oder einem Magnetstreifen. Außerdem: Eine softwarebasierte Lösung (digitale Geldbörse), mit der das digitale Geld auf dem Computer oder Handy beim Nutzer verschlüsselt gespeichert wird und zur digitalen Zahlung auch offline verwendet werden kann.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
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Digitale Halbgötter in weiß ohne Doktortitel und Gesundheitsprodukte, die krank machen können — dies und mehr in der dritten Episode unserer Podcastreihe "dürfen die das?" rund um unseriöse Influencer und Onlinewerbung.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.