Und wenn Sie keinen Vertrag zur Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung haben – dann ist es fast immer bedarfsgerechter, eine solche Versicherung abzuschließen statt einer Restschuldversicherung!
Restschuldversicherung kündigen oder widerrufen
Für eine ordentliche Kündigung müssen Sie die vertraglich festgelegte Fristen beachten. Generell ist bei der Kündigung einer Restschuldversicherung jedoch zu beachten, dass es sich bei Darlehens- und Versicherungsvertrag um zwei unterschiedliche Verträge handelt. Das Auflösen des einen Vertrags gilt nicht zwangsläufig auch für den anderen. Nehmen Sie im Rahmen einer Umschuldung beispielsweise einen neuen Kredit auf, müssen Sie Ihre Restschuldversicherung beim alten Anbieter separat kündigen.
Wichtig: Es kann allerdings sein, dass eine Bank von ihrem Kündigungsrecht für den Kredit Gebrauch macht, falls Sie eine als Sicherheit vereinbarte Restschuldversicherung kündigen.
Die Alternative zur Kündigung ist der Widerruf der Restschuldversicherung. Innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss können Sie Ihre Versicherung mit Lebensversicherungsrisiken schriftlich widerrufen und vom Vertrag zurücktreten. Nutzen Sie hierfür – genauso wie für die ordentliche Kündigung“ eine Zustellung per Einschreiben.
Welcome-Letter verzerren Absicht des Gesetzgebers
Seit Anfang 2018 sind Restschuldversicherer dazu verpflichtet, Neukunden eine Woche nach Vertragsschluss erneut schriftlich über ihre Rechte zu belehren und das Produktinformationsblatt erneut auszuhändigen. In dem sogenannten „Welcome-Letter“ müssen die Restschuldversicherer neutral auf die Widerrufsmöglichkeiten und -fristen hinweisen ‑ unabhängig vom Kreditvertrag.
Einige Unternehmen entfremden die Welcome-Letter jedoch als Werbeplattformt, wie eine Anbieterumfrage unter 24 Restschuldversicherern zeigt. Das Ergebnis: Keiner der von den Anbietern verschickten Welcome-Letter erfüllt vollständig die gesetzgeberische Absicht, neutral über das Widerrufsrecht zu informieren.
Die Umfrage der Marktwächter zeigt vielmehr:
- 18 der 24 untersuchten Welcome-Letter enthalten Aussagen, die vom eigentlichen Zweck des Schreibens ablenken können.
- Lediglich 6 der untersuchten Welcome Letter weisen darauf hin, dass eine rechtliche Verpflichtung zur erneuten Übersendung der Widerrufsbelehrung und des Produktinformationsblattes besteht.
- Nur 5 benennen den Beginn der Widerrufsfrist in der Restschuldversicherung richtig.