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Grauer Star: Kostentransparenz vor der OP

Stand:
Die Operation des Grauen Stars zählt weltweit zu den am häufigsten durchgeführten chirurgischen Eingriffen. Wer am Grauen Star erkrankt ist, kann die trübe Linse entfernen und eine künstliche Linse einsetzen lassen.
Auges der alten Damen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Operation und für das Einsetzen einer Standard-Linse, ebenso die Kosten für die Vor- und Nachbehandlung.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten des Eingriffs nur vollständig, wenn eine Monofokallinse eingesetzt wird. Multifokallinsen sind teurer.
  • IGeL wie die optische Biometrie (Laser) oder die Optische Cohärenz-Tomografie (OCT) sind freiwillig. Sprechen Sie vor einer Entscheidung mit Ihrer Krankenkasse.
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Das Krankheitsbild

Der Graue Star, fachlich Katarakt genannt, ist eine Augenerkrankung, bei der sich die Augenlinse eintrübt und das Sehvermögen nachlässt. Etwa 90% der Betroffenen leiden am sogenannten Grauen Altersstar, bei dem sich die Linse aufgrund des Alterungsprozesses schleichend eintrübt.

Es gibt derzeit keine Medikamente, mit denen man einen Grauen Star wirksam behandeln kann. Die einzig wirksame Behandlung ist eine Operation, bei der die trübe Linse entfernt und durch eine künstliche Linse ersetzt wird. Die OP ist ein Routine-Eingriff – und einer der häufigsten in Deutschland. Die Operation wird hierzulande ca. 800.000 Mal pro Jahr durchgeführt. Der passende Zeitpunkt einer Operation hängt davon ab, wie stark die Trübungen den Alltag des Patienten beeinträchtigen.

Was bezahlt die Krankenkasse?

Die Katarakt-Operation ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Aber: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten des Eingriffs nur vollständig, wenn eine Monofokallinse, also eine Einstärkenlinse, eingesetzt wird. Multifokallinsen und torische Linsen für Menschen mit Hornhautverkrümmung sind teurer als Monofokallinsen. Die Zusatzkosten müssen Patienten selbst zahlen.

Zum Einsatz kommen ebenfalls sog. Blaufilter-Linsen und EDoF-Linsen. Blaufilter-Linsen sowie EDoF-Linsen sind teurer als Monofokallinsen. Die Kosten müssen hier auch selbst getragen werden.

Zudem kann es sein, dass sich eine Zusatzleistung wie zum Beispiel eine Sonderlinse auf die Kosten anderer Behandlungsschritte (zum Beispiel auf die Operationstechnik) auswirkt. Daher sollte die Kostenübernahme vorab geklärt werden.

Da auch die Methode zum Einsetzen dieser Linsen teuer werden kann (z.B. Laserbehandlung), lohnt es sich, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Linsentypen gut abzuwägen. Hier kann es hilfreich sein, eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Wer Fragen zur Kostenübernahme hat, sollte sich an seine Krankenkassen wenden.

Krankenkassen übernehmen nach der Diagnose eines Grauen Stars sowohl die Kosten für die Operation und für das Einsetzen einer Standard-Linse, als auch die Kosten für die Vor- und Nachbehandlung.

Hier die wichtigsten Kassenleistungen:

  • Vollständige augenärztliche Basisuntersuchung unter Einsatz des Spaltlampenmikroskops (vordere und mittlere Augenabschnitte, Augenhintergrund, Untersuchung der Hornhaut, Brechkraft der Augen, Sehschärfenbestimmung, Augeninnendruckmessung, Kontrolle vorhandener Sehhilfen)
  • Längenmessung beider Augäpfel zur Berechnung der Kunstlinsenstärke mittels Ultraschall (akustische Biometrie)
  • Ärztliche Aufklärung und Beratung, Ergebnisdokumentation
  • OP in der Regel ambulant unter lokaler Betäubung (Methode: Phakoemulsifikation)
  • Einsetzen einer Standard-Kunstlinse (Monofokallinse)
  • Kontrolluntersuchungen am Tag nach der OP sowie nach einer Woche und einem Monat.
     

Private Zusatzleistungen sind keine Pflicht vor einer Operation.

Augenärzte sind verpflichtet, Patienten über die gesetzlichen Kassenleistung zu informieren.

Um sich über Nutzen, Risiken und Kosten zu informieren, können Sie auch Ihre Krankenkasse fragen – am besten vor der Operation.

Für Risikopatienten (z.B. Diabetiker) oder bei Vorerkrankungen des Auges übernimmt die Kasse in vielen Fällen die Kosten für Zusatzleistungen.

Welche Zusatzleistungen gibt es?

Die moderne Augenheilkunde bietet über das Maß der gesetzlichen Krankenversorgung hinaus vielfältige kostenpflichtige Zusatzbehandlungen an. Argumentiert wird mit einer besseren Vorhersagbarkeit des OP-Ergebnisses durch Spezialuntersuchungen. Häufig angeboten wird z.B. die optische Biometrie per Lasertechnik (IOL-Master) zur Linsenberechnung oder die Optische Cohärenz-Tomografie (OCT) zur Untersuchung der Netzhaut. Innovative Operationsverfahren wie z.B. das Laserverfahren werben mit höherer Präzision und Sicherheit. Nicht unerhebliche Extrakosten können entstehen, wenn spezielle Kunstlinsen mit Zusatzfunktion angeboten werden, sogenannte Multifokallinsen ("Gleitsichtlinsen") oder torische Linsen für Menschen mit Hornhautverkrümmung.

Ob derartige Zusatzleistungen in Anspruch genommen werden, ist eine sehr individuelle Entscheidung, die gut abzuwägen ist. Augenärzte haben die Pflicht, ihre Patienten über den gesetzlichen Versorgungsanspruch zu informieren. Eine intensive ärztliche Beratung über Nutzen, Risiken und Kosten zusätzlicher Leistungen ist unerlässlich. Alle Mehrleistungen werden immer als Privatleistung über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

Tipps für Patienten

  • Die Kosten für Zusatzleistungen können in verschiedenen augenärztlichen Praxen sehr unterschiedlich sein, da es für IGeL keine festgelegten Preise gibt. Ein Kostenvergleich mit einer anderen Praxis kann sich lohnen.
     
  • Sprechen Sie mit ihrer Krankenkasse, wenn Sie am Grauen Star operiert werden sollen und der Arzt Ihnen dafür kostenpflichtige IGeL-Leistungen anbietet. Wenn Sie Risikopatient (z.B. Diabetiker) sind oder bereits andere Vorerkrankungen des Auges haben, übernimmt Ihre Krankenkasse in vielen Fällen die Kosten für Zusatzleistungen.
     
  • Empfiehlt Ihr Arzt Ihnen eine Sonderlinse, ist es hilfreich, eine zweite Meinung eines anderen Augenarztes einzuholen.
     
  • Wenn Ihr Augenarzt ausschließlich kostenpflichtige Leistungen anbietet, sollten Sie sich ebenfalls an Ihre Krankenkasse wenden. Die Kassen helfen oftmals dabei, einen Augenarzt in der Nähe zu finden, der Vorbereitung und OP-Durchführung auch als Kassenleistung durchführt.
     
  • Eine telefonische Beratung zur Grauen Star-Operation und zu individuellen Linsentypen erhalten Sie beim Bundesverband AUGE e.V. oder bei der medizinischen Hotline Ihrer Krankenkasse.
     
  • Halten sich Ärzte nicht an die Aufklärungspflichten, können Sie sich bei der Verbraucherzentrale melden.
Logo des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

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